Schulpflicht?
Guten Tag,
ich melde mich ab Ende Juni von der Schule ab (10. Klasse Berufsfachschule) weil ich ab September doch eine Ausbildung mache. Dadurch ist Juni bis September ohne Schule, nur Minijob.
Ist das eine Verletzung der Schulpflicht? Ich kann die Ausbildung ja nicht vor verschieben.
Ergänzung: Es ist eine Berufsfachschule und das Schuljahr würde Ende Juli enden. Es haben sich aber auch schon Leute aus meiner Klasse mitten im Schuljahr abgemeldet, es ist also auf jeden Fall möglich.
3 Antworten
Schulrecht ist Bundesland, daher ist deine Frage nicht pauschal zu beantworten. Im Zweifelsfall beim zuständigen Schulamt einen Antrag auf Befreiung für die Zeit von Juni bis September stellen.
Wenn du dich einfach abmeldest, steckt dich das Schulamt ggf. in eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis. Darauf kannst du vermutlich ganz gut verzichten.
"Es ist eine Berufsfachschule und das Schuljahr würde Ende Juli enden. Es haben sich aber auch schon Leute aus meiner Klasse mitten im Schuljahr abgemeldet, es ist also auf jeden Fall möglich."
- Und warum machst Du das Jahr dann nicht einfach zu Ende? Der eine Monat stellt doch wohl kein Problem dar, und immerhin bekommst Du dann ein richtiges Zeugnis.
- Und die Leute aus Deiner Klasse waren wie alt und haben nach der Schule was gemacht? Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
- Darauf, dass weder Du noch die Leute aus Deiner Klasse sich selbst abmelden können, wenn sie noch minderjährig sind, wurdest Du ja bereits hingewiesen. Natürlich mag es sein, dass Deine Eltern das anders sehen, ich (!) hätte meinem Kind freundlich mitgeteilt, dass es bittesehr bis zum Schuljahresende zur Schule gehen soll.
Du bzw. korrekt ausgedrückt Deine Eltern kannst/ können Dich in diesem Zusammenhang nur zum Schuljahresende hin abmelden.
Soweit Du noch schulpflichtig bist, gilt meine obige Antwort:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
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