Schulpflicht Niedersachsen?

2 Antworten

Die Schulpflicht kann man natürlich nicht "absagen". Du müsstest in eine Klasse für Jufendliche ohne Ausbildungsplatz wechseln - glaub mir, das ist NICHT erstrebenswert.

Wenn Dich die jetzige Ausbildung überfordert -wobei ich wirklich nicht weiß, wie Du das nach so kurzer Zeit schon beurteilen willst - dann müsstest Du Dir eine andere Ausbildung suchen.

Aber gib der jetzigen Ausbildung doch erst mal eine Chance! Man muss sich an die neuen Umstände erst gewöhnen, das dauert halt. Und dann auf den Hosenboden setzen und den Schulstoff lernen. Täglich ein bisschen, und insbesondere an dem Berufsschultag, an dem Du nicht in den Betrieb musst.

Frag nach, wenn Du was nicht verstehst, den Lehrer, den Ausbilder, jeden, dessen Du habhaft wirst. Zeig Interesse, tu was für Deine Zukunft!

Du schreibst, Du hast einen Förderschulabschluss - Dein Ausbildungsbetrieb hat offenbar etwas in Dir gesehen, denn mal ehrlich: einen Ausbildungsplatz in einem kaufmännischen Beruf mit einem Förderschulabschluss zu ergattern ist doch ein Riesenerfolg! Wirf nicht gleich die Flinte ins Korn, gib das nicht auf!

Für Niedersachsen gilt:

Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.

Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.

§ 69 NSchG regelt die Schulpflicht in besonderen Fällen (längere Erkrankung / Haus- bzw. Krankenhausunterricht, Überweisung durch die Schulbehörde bei Verhaltensauffälligkeiten, Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich I und II an außerschulischen Einrichtungen / sog. Einzelförderpläne, Beschulung in geschlossener Unterbringung).

Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich. Die Schulpflicht endet demnach vorzeitig für Schülerinnen und Schüler

  1. deren Schulpflicht gemäß § 70 Abs. 4 für mindestens ein Jahr geruht hat.
  2. die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht oder eine außerschulische Einrichtung besucht haben
  3. die allgemeine Hochschulreife erworben haben
  4. die Schulbehörde feststellt, dass ein weiterer Schulbesuch entbehrlich ist.

Quelle:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/schulbesuch-schulpflicht/schulpflicht

Nein, Du kannst sicherlich nicht von der Schulpflicht befreit werden und es wäre auch nicht gut für Dich, einfach im Nichts zu landen. Wenn ich es richtig verstehe, fällt Dir momentan vor allem die Berufsschule schwer?

Gibt es bei Dir keinen Integrationsfachdienst? Der würde ja zusammen mit Dir nach Lösungen suchen. Oder die entsprechende Abteilung des Arbeitsamtes. Du könntest auch bei der Förderschule fragen, wo Du Unterstützung bekommen kannst.

Wenn Du diese Ausbildung nicht schaffen kannst, werden sich andere Möglichkeiten finden lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi1u9GV2IOBAxV3_bsIHe9BCkEQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fsoziales.niedersachsen.de%2Fstartseite%2Fmenschen_mit_behinderung%2Fschwerbehinderte_menschen_im_arbeitsleben%2Ffachdienste%2Fberufsbegleitender_dienst_fur_horgeschadigte%2Fintegrationsfachdienst-244.html&usg=AOvVaw3WwxtLBOgMg6kWHoD-p9PU&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjh0daM1YOBAxUYgv0HHUbQCNsQFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.schule-bw.de%2Ffaecher-und-schularten%2Fschularten%2Fsonderpaedagogische-bildung%2Funterricht_materialien_medien%2Fberuf%2Fberuf&usg=AOvVaw2a5M-KW-8OZL7HsHuO6Eq1&opi=89978449