Job kündigen-Arbeitslosengeld 1 und dann Kleingewerbe anmelden?

4 Antworten

Nein, das kann er nicht - weil es kein Kleingewerbe gibt.

Er kann allerdings ein Gewerbe anmelden - und das, wann immer er will.

Die Probleme und Hürden wird er schmerzlich kennenlernen, wenn er von Steuern, Versicherung und anderem keine Ahnung hat.

Er sollte als erstmal einen Gründungscoach und evtl. einen Steuerberater aufsuchen.

Kann man so machen, ist aber eine blöde Lösung.

Gleicher Sachverhalt, aber innerhalb der ersten 3 Monate ALG I Bezug wird der Antrag auf Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit gestellt.

Der Gründer bekommt dann (genehmigter Antrag vorausgesetzt, dazu braucht es nur einen geübten Berater) für mindestens 9 Monate einen Gründerzuschuss in Höhe des ALG I + einem Zuschuss um die Krankenkasse zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ergänzt zu fwbinder noch eine zweite Möglichkeit: Man meldet sich arbeitslos, beantragt ALG1, und lässt sich einen Nebenverdienst genehmigen bei maximal 14,5 Wochenstunden. Dann kann man als Sebstständiger versuchen an Aufträge zu kommen. Sind nennenswerte Aufträge vorhanden, meldet man sich bei der ARB Agentur ab und holt sich Gewerbeschein oder Reisegewerbekarte oder man wird als Subunternehmer ohne Gewerbeanmeldung tätig. Für Kl. Aufträge braucht man sich dann nicht sofort Abmeden.

wfwbinder hat Dir den bestmöglichen Rat gegeben. Du könntest noch einen Geschäftsplan aufstellen. Dann viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung