Job kündigen-Arbeitslosengeld 1 und dann Kleingewerbe anmelden?
Hallo, sagen wir Person X ist sehr unzufrieden mit seinem Job und möchte nicht mehr als Angestellter arbeiten.
Kündigt seinen Job und wird in dessen Folge für 3 Monate vom ALG 1 gesperrt, sagen wir Person X hat Rücklagen um die 3 Monate aufzufangen.
Person X bezieht nun 9 Monate ALG1 und möchte sobald der Anspruch auf ALG 1 endet, ein Kleingewerbe anmelden. kann er dies einfach so machen?
D.h. Person X möchte nach dem Anspruch vom ALG nicht weiter vom Amt angewiesen sein. Meldet Kleingewerbe an, zahlt seine Krankenversicherung selber und schaut das er mit den Einnahmen über die Runden kommt. Gibt es da Probleme oder Hürden?
4 Antworten
Nein, das kann er nicht - weil es kein Kleingewerbe gibt.
Er kann allerdings ein Gewerbe anmelden - und das, wann immer er will.
Die Probleme und Hürden wird er schmerzlich kennenlernen, wenn er von Steuern, Versicherung und anderem keine Ahnung hat.
Er sollte als erstmal einen Gründungscoach und evtl. einen Steuerberater aufsuchen.
Kann man so machen, ist aber eine blöde Lösung.
Gleicher Sachverhalt, aber innerhalb der ersten 3 Monate ALG I Bezug wird der Antrag auf Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit gestellt.
Der Gründer bekommt dann (genehmigter Antrag vorausgesetzt, dazu braucht es nur einen geübten Berater) für mindestens 9 Monate einen Gründerzuschuss in Höhe des ALG I + einem Zuschuss um die Krankenkasse zu zahlen.
Ergänzt zu fwbinder noch eine zweite Möglichkeit: Man meldet sich arbeitslos, beantragt ALG1, und lässt sich einen Nebenverdienst genehmigen bei maximal 14,5 Wochenstunden. Dann kann man als Sebstständiger versuchen an Aufträge zu kommen. Sind nennenswerte Aufträge vorhanden, meldet man sich bei der ARB Agentur ab und holt sich Gewerbeschein oder Reisegewerbekarte oder man wird als Subunternehmer ohne Gewerbeanmeldung tätig. Für Kl. Aufträge braucht man sich dann nicht sofort Abmeden.
Wieso, dies wurde so vor Jahren beim IHK Gründerseminar so empfohlen.
wfwbinder hat Dir den bestmöglichen Rat gegeben. Du könntest noch einen Geschäftsplan aufstellen. Dann viel Erfolg.
So ein Blödsinn !!