Gibt es einen Zuschuss bei der Arbeitsaufnahme statt dem Bezug von ALG I?

3 Antworten

Jaein.

1. Es gibt keinen Zuschuss für Dich, um die Differenz zwischen dem ALG I und den nur 1.200,- netto auszugleichen.

2. Aber Dein Arbeitgeber könnte einen Zuschuss bekommen, damit er Dir ein vernünftiges Gehalt zahlen kann, etwas wie Dein altes Gehalt.

Wenn Dein ALG I 1.800,- Euro ist, muss Dein Gehalt ja wohl im Bereich von 4.000,- Brutto gewesen sein. Das wäre ja dann bei Vollzeit Arbeit ein Absturz von 50 %. Da wird wohl weder DEine Ausbildung, noch die Berufserfahrung honoriert.

DEine Haltung das trotzdem annehmen zu wollen, ist hoch zu achten, aber warum will man Dir dort so wenig geben? Die Arbeitsagentur, würde, wenn Du über 50 bist, dem Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen (ich glaube einen Zuschuss von 50 % bis zu einem Jahr). Damit könntest Du vermutlich ca. das alte Gehalt weiter beziehen.

ich hatte zuvor als leitender Entwickler in einem Großunternehmen ca. 6000 € Monatsbrutto (Steuerklasse I), wurde allerdings mit 42 aufgrund von vorangegangenen Fusionen und erfolgtem Arbeitsplatzabbau ausgestellt. Da ich ca. 20 Jahre lang für ein High-Tech Unternehmen gearbeitet habe und dementsprechend extrem spezialisiert war, finde ich leider keine entsprechende, passende Stelle mehr. Da hilft auch kein weit zurückliegendes Studium und alle Berufserfahrung nix. Bevor ich in Hartz IV abrutsche, nehme ich lieber eine schlecht bezahlte Stelle in einer Zeitarbeitsfirma an. Naja, mit immerhin knapp 12 Euro Brutto / Stunde gegenüber dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro jetzt auch nicht ganz so schlecht. Hauptsache Arbeit und irgendwie beschäftigt sein. Trotzdem danke für die Tipps !

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@geldstern

Hast Du mal überlegt in die Selbständigkeit zu gehen?

Du würdest aus der jetzigen Sicht kein Problem haben. Der Gründungszuschuss hätte die Höhe des ALG I + einem Zuschlag für Kranken- und Rentenversicherung.

Ich denke einfach wenn man 6.000,- Brutto von einem Unternehmen als Gehalt bekommen hat (mit Arbeitgeberanteilen, Urlaub, Krankheitsrisiko) sind das um die 9.000,- Euro reine Personalkosten. Da müssten doch mehr als 3.000,- an Honoraren möglich sin proMonat. das wären ja nur 4 normal abgerechnete Tage.

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Einen Zuschuss wird es wohl nicht geben, aber ich würde das Angebot an Deiner Stelle annehmen.

Sich  aus einer schlecht bezahlten Stelle  nach einem besser bezahlten Job umzusehen kommt besser an, als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Ich kann aus deiner Frage leider nicht erkennen , ob du zu einer besonders förderungswürdigen Personengruppe zählst .

Du müßtest über 50 sein. Dann ja . Auch bei einer Behinderung zählst du dazu.

Dein zukünftiger AG muß vor Vertragsunterzeichnung(Arbeitsvertrag) einen Antrag stellen .

Wenn du willst , kannst du auch mit deinem Fallberater über diese Möglichkeiten reden . Könnte aber auch nach hinten losgehen .

Gruß Z... .

bin 42J, keine Behinderung etc., also wahrscheinlich auch nicht förderungswürdig. Ich werde meinen Arbeitsberater aber trotzdem mal auf die Möglichkeiten hin ansprechen.

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