kann ich mich vom Jobcenter abmelden aber für meine Frau und meine Tochter die Leistungen beziehen (Alg II)?

2 Antworten

Da auch Deine Tochter Leistungen bekommt kann es sich nicht nur um eine Weiterbildung handeln. Also liefere doch mal alle Fakten nach und nicht nur diejenigen, die Dir genehm sind. Auch ist der letzte Satz Deiner Frage vollkommen zusammenhanglos und unvollständig. Wieso willst Du Dich aus der Bedarfsgemeinschaft lösen?

Rudolfbimbo 
Fragesteller
 13.04.2018, 08:58

Also , wir beziehen Leistungen vom Jobcenter (Alg II). Vor 1 Woche habe ich eine Arbeit gefunden. Wir möchten uns vom Jobcenter abmelden, aber das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine teure Weiterbildung, die meine Frau macht. Ich kann leider diese Weiterbildung nicht zahlen. Ich möchte mich im Moment vom Jobcenter abmelden, und dann wenn sie die Weiterbildung absolviert, macht sie die Abmeldung vom Jobcenter. Ist das möglich?

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Snooopy155  13.04.2018, 16:55
@Rudolfbimbo

Melde dem Jobcenter einfach, dass Du eine Anstellung gefunden hast und lege denen Deinen Arbeitsvertrag vor. Damit wird dann geprüft, wieweit Euch noch Leistungen zustehen; die bereits genehmigte und begonnene Weiterbildungsmaßnahme bleibt davon unberührt und wird zuende geführt.

Mit den ergänzenden Angaben macht Deine Frage Sinn, aber man meldet sich deswegen nicht vom Jobcenter ab sondern gibt denen den neuen Sachverhalt bekannt.

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Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Entweder Ihr habt Ansprüche, oder Ihr habt keine Ansprüche.

DEin Sachverhalt bietet keine klaren Ansätze.

Rudolfbimbo 
Fragesteller
 13.04.2018, 08:58

Also , wir beziehen Leistungen vom Jobcenter (Alg II). Vor 1 Woche habe ich eine Arbeit gefunden. Wir möchten uns vom Jobcenter abmelden, aber das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine teure Weiterbildung, die meine Frau macht. Ich kann leider diese Weiterbildung nicht zahlen. Ich möchte mich im Moment vom Jobcenter abmelden, und dann wenn sie die Weiterbildung absolviert, macht sie die Abmeldung vom Jobcenter. Ist das möglich?

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wfwbinder  13.04.2018, 09:02
@Rudolfbimbo

Ist ja wirklich sehr gut mit der neuen Anstellung.

Es ist nun nicht einfach an das Jobcenter zu schreiben, "ich brauche keine Leistungen mehr, aber den Kursus will meine Frau weiter bezahlt ahben."

Melde dem Jobcenter Deine Arbeitsaufnahme.

Die Weiterbildung ist ja vom Jobcenter genehmigt worden. darüber gibt es einen Bescheid und der gilt, also wird die Maßnahme bestimmt auch so durchgezogen. Ob noch weitere Ansprüche bestehen, wird sich aus dem Änderungsbescheid ergeben, wenn Dein Einkommen dort gemeldet ist.

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