Grunderwerbssteuer zahlen bei trennung von Lebensgefährten mit Kind
Hallo,
ich und mein Ex-Freund haben uns getrennt. Wir haben ein Kind zusammen und während der Beziehung ein Haus zusammen gekauft. Jetzt kommt die Trennung dadurch das er Soldat war haben wir damals Familienzuschlag beantragt und bekommen da wir ja zusamen wohnten. Jetzt soll ich die Grunderwerbssteuer nochmal zahlen obwohl wir ja quasi wie eine Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben (nur weil wir nicht gleichgeschlechtlich sind...?) soll ich das jetzt nochmal zahlen...? Für mich als alleinerziehende Mutter garnicht möglich. Gibt es sonst noch Tipps und Tricks und weiß vlt jemand ob schon mal versucht wurde da gegen zu klagen?
Vielen Dank im Vorraus.
1 Antwort
Sie sollen nicht nochmal zahlen, sondern für die zweite Hälfte, für die Sie bisher nicht gezahlt haben.
Der Vergleich mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft hinkt, weil die Verpartnerung, das equivalent zur Ehe ist. Gegen die Ehe haben Sie sich ja ausdrücklich entschieden.
Die 6 % Grunderwerbsteuer mögen weh tun, aber können doch nicht das Problem sein, oder wie finanzieren Sie die Auszahlung der Hälfte des Hauswertes.
nun der Trick zur Lösung. Wenn der Vater seine Haushälfte dem Kind schenkt ist es natürlich GrErwSt frei und wegen des Wertes von vermutlich unter 400.000,- auch schenkungssteuerfrei.
- Richtig ich soll nur die 2.te Hälfte zahlen.
- finde ich sehr schade
- Haben wir das Haus erst seit 2 Jahren und beim ersten mal habe ich auch schon komplett gezahlt weil er kein Geld hatte.
- eine sehr gute Idee allerdings wäre doch dann eine Schenkungssteuer fällig oder? unser Kind ist 3 Jahre
Wir verstehen uns sehr gut und würden uns halt freuen wenn es mit weniger kosten möglich wäre. Da ich meine geasmten Ersparnisse schon in das Haus gesteckt habe. Die Bank gibt mir ein Go und sagt ich kann es allein Wuppen. Der Notar hat gesagt er versucht mich zu befreien so Stand es auch in dem Vertrag vom Notar. :-( Hat anscheinend nicht geklappt
bekommt ein 3 Jähriges Kind eine Menge schulden
Die muss er ja nicht mitschenken.
Im Übrigen wäre dies ein Fall für den Ergänzungspfleger.
Die beste Möglichkeit wäre gewesen, er hätte das Grundstück behalten, zumindest vorerst.
Ich finde übrigens das Gesetztes-Texte eindeutiger sein müssten...
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
- der Grundstückswerwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers
5a. der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräuserers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebensgemeinschaft.
Da denkt man nicht das es nur für gleichgeschlechtliche gilt.
"Notar hat gesagt: versucht mich zu befreien"
toller notar, der an Selbstüberschätzung leidet, wenn er meint er dürfte Steuerbefreiungen aussprechen. Wer seine Brötchen damit verdient Grundstückskaufverträge zu beurkunden, sollte wenigstens Ahnung von Grunderwerbsteuer haben.
Nein, bei der Übertragung auf das Kind würde keine Schenkungsssteuer fällig. hatte ich aber auch schon geschrieben.
Ausserdem war es, wie schon gesagt, eine Idee um die Steuer herumzukommen. Eine Beratung vor dem Vertrag wäre sehr hilfreich gewesen. Nun ist es sehr spät.
Das stimmt, allerdings will man das Thema ja schnell über die Bühne bringen. Hinzu kommt wenn man solche Gesetzes-Texte liest glaubt man was der Notar einem sagt. Vlt bekomme ich mit dem Finanzamt ja eine Ratenzahlung hin ist natürlich blöde gelaufen. Nochmal passiert mir das nicht. Würde aber gerne Wissen ob jemand in meiner Situation da schon mal gegen geklagt hat? Da ein Gesetz ja..." eine hinreichend klare Formulierung" haben muss
der Notar ist eine Flasche
...woraus sich zwingend der Prüfungsbedarf ergibt, ob hier eine Haftung in Frage kommt. Der Notar ist ja insoweit zur steuerlichen Beratung befugt, § 4 Nr. 1 StBerG.
Wenn der Vater seine Haushälfte dem Kind schenkt
Warum sollte der das tun?
Ach so, noch eine Frage. Warum haben Sie sich nicht vorher informiert, sondern fragen nun, wo Sie anscheinend schon den Bescheid haben? Schließlich sind Sie doch vom Notar über die Folgendes Vertrges aufgeklärt worden.
Oder nicht?