Grunderwerbssteuer zahlen bei trennung von Lebensgefährten mit Kind

1 Antwort

  1. Sie sollen nicht nochmal zahlen, sondern für die zweite Hälfte, für die Sie bisher nicht gezahlt haben.

  2. Der Vergleich mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft hinkt, weil die Verpartnerung, das equivalent zur Ehe ist. Gegen die Ehe haben Sie sich ja ausdrücklich entschieden.

  3. Die 6 % Grunderwerbsteuer mögen weh tun, aber können doch nicht das Problem sein, oder wie finanzieren Sie die Auszahlung der Hälfte des Hauswertes.

  4. nun der Trick zur Lösung. Wenn der Vater seine Haushälfte dem Kind schenkt ist es natürlich GrErwSt frei und wegen des Wertes von vermutlich unter 400.000,- auch schenkungssteuerfrei.

Ach so, noch eine Frage. Warum haben Sie sich nicht vorher informiert, sondern fragen nun, wo Sie anscheinend schon den Bescheid haben? Schließlich sind Sie doch vom Notar über die Folgendes Vertrges aufgeklärt worden.

Oder nicht?

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@wfwbinder
  1. Richtig ich soll nur die 2.te Hälfte zahlen.
  2. finde ich sehr schade
  3. Haben wir das Haus erst seit 2 Jahren und beim ersten mal habe ich auch schon komplett gezahlt weil er kein Geld hatte.
  4. eine sehr gute Idee allerdings wäre doch dann eine Schenkungssteuer fällig oder? unser Kind ist 3 Jahre

Wir verstehen uns sehr gut und würden uns halt freuen wenn es mit weniger kosten möglich wäre. Da ich meine geasmten Ersparnisse schon in das Haus gesteckt habe. Die Bank gibt mir ein Go und sagt ich kann es allein Wuppen. Der Notar hat gesagt er versucht mich zu befreien so Stand es auch in dem Vertrag vom Notar. :-( Hat anscheinend nicht geklappt

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@curly87

Wenn er Ihm die Hälfte unserem Sohn schenkt bekommt ein 3 Jähriges Kind eine Menge schulden ich denke auch nicht das sowas geht.

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@curly87

bekommt ein 3 Jähriges Kind eine Menge schulden

Die muss er ja nicht mitschenken.

Im Übrigen wäre dies ein Fall für den Ergänzungspfleger.

Die beste Möglichkeit wäre gewesen, er hätte das Grundstück behalten, zumindest vorerst.

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@curly87

Ich finde übrigens das Gesetztes-Texte eindeutiger sein müssten...

§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind ausgenommen:

  1. der Grundstückswerwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers

5a. der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräuserers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebensgemeinschaft.

Da denkt man nicht das es nur für gleichgeschlechtliche gilt.

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@curly87

"Notar hat gesagt: versucht mich zu befreien"

toller notar, der an Selbstüberschätzung leidet, wenn er meint er dürfte Steuerbefreiungen aussprechen. Wer seine Brötchen damit verdient Grundstückskaufverträge zu beurkunden, sollte wenigstens Ahnung von Grunderwerbsteuer haben.

Nein, bei der Übertragung auf das Kind würde keine Schenkungsssteuer fällig. hatte ich aber auch schon geschrieben.

Ausserdem war es, wie schon gesagt, eine Idee um die Steuer herumzukommen. Eine Beratung vor dem Vertrag wäre sehr hilfreich gewesen. Nun ist es sehr spät.

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@wfwbinder

Das stimmt, allerdings will man das Thema ja schnell über die Bühne bringen. Hinzu kommt wenn man solche Gesetzes-Texte liest glaubt man was der Notar einem sagt. Vlt bekomme ich mit dem Finanzamt ja eine Ratenzahlung hin ist natürlich blöde gelaufen. Nochmal passiert mir das nicht. Würde aber gerne Wissen ob jemand in meiner Situation da schon mal gegen geklagt hat? Da ein Gesetz ja..." eine hinreichend klare Formulierung" haben muss

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@curly87

Entschuldigung, aber der Notar ist eine Flasche, oder um mit Trappatoni zusprechen, "er beurkundet wie Flasche leer."

Nur hilft Euch das leider nicht mehr.

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@wfwbinder

der Notar ist eine Flasche

...woraus sich zwingend der Prüfungsbedarf ergibt, ob hier eine Haftung in Frage kommt. Der Notar ist ja insoweit zur steuerlichen Beratung befugt, § 4 Nr. 1 StBerG.

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Wenn der Vater seine Haushälfte dem Kind schenkt

Warum sollte der das tun?

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