"Sachbeschädigung"/Verunreinigung bei Verwahrung/Transport wegen Hausdurchsuchung, Schulordnung, etc. strafbar?

2 Antworten

Das Finanzgericht ist dafür nicht zuständig.

Dies als Hinweis, dass du im falschen Forum gelandet bist.

Um es kurz zu machen:

Alle die da dargestellten Ansprüche sind ein Fall für die Amtshaftung.

Erster ernüchternder Fakt für den klagefreudigen Zeitgenossen ist die Zuständigkeit des Landgerichts unabhängig vom Streitwert. Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang. Man muss also erst einmal nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltsgebühren vorschießen.

Zweiter ernüchternder Fakt ist, dass es Prozeßkostenhilfe nur gäbe bei Erfolgsaussichten. Mit der Behauptung der Strapazierung von Bauteilen kann man die nicht belegen.

Dritter ernüchternder Fakt ist, dass man belegen muss, vorhandene Rechtsbehelfe und Rechtsmittel eingelegt zu haben. Einfach nur Dulden und Kassieren geht nicht.

Vierter ernüchternder Fakt ist, dass den Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für behauptete Schäden trifft. Mit Larifari-Gelabere von geminderter Lebensdauer gewinnt man da nicht.

Fünfter ernüchternder Fakt ist, dass die Vergleichsbereitschaft von Behörden in Amtshaftungsfällen gegen Null tendiert. Welcher Beamter würde schon zugeben Fehler gemacht zu haben?

Bei so viel Ernüchterung wird jeder Zeitgenosse bei dem noch Reste von Verstand vorhanden sind beschließen, lieber in ein neues Gerät zu investieren statt sein Geld in einem sinnlosen Prozess zu versenken.