"Sachbeschädigung"/Verunreinigung bei Verwahrung/Transport wegen Hausdurchsuchung, Schulordnung, etc. strafbar?
Bei gewissen Regelungen frage ich mich häufig wie die Rechtsgrundlage ist.
Auf meiner damaligen Mittelstufenschule konnten die Lehrer Handys einsammeln, wenn diese im Unterricht genutzt wurden. Damals galt häufig der Mythos die Schule könne das Handy bis zum nächsten Tag einbehalten. Nach meiner Recherche ist klar, dass das Einbehalten nur so lange möglich ist, wie eine Störung des Unterrichts bestehen kann, also bis zum Ende des Schultags des betroffenen Schülers.
Man nehme also an das Handy des Schülers werde wegen Verstoß gegen die Regelung einkassiert. Jetzt findet die Verwahrung aber so statt, dass beispielsweise Fettflecken, winizge Kratze oder ähnliches auf das Handy kommen. Nichts was bei normaler Handhabung nicht auch auftreten würde, aber nun wurde es von einer Person außerhalb des Einflussbereichs des Schülers verursacht.
Wie ist da die Rechtslage? Kann der Schüler wegen Sachbeschädigung klagen?
Die Handywegnahme war legitim, aber jeglicher Körperkontakt mit dem Lehrer, das aufbewahren in der Tasche, etc. solange dieser die Verantwortung darüber hat, würde ich für einen Strafbestand halten.
Ähnliches frage ich mich auch für eine Hausdurchsuchung, die legitim durchgeführt wird, aber der Verdächtige schuldfrei ist (d.h. bei Sachbeschädigung gibt es Anrecht auf Schadensersatz). Beispielsweise Datenträger oder ganze PCs werden bei soetwas oft mitgenommen, wenn die Daten gesichert werden sollen. Legt man einen PC mit etwas massiveren Komponenten aber einfach so auf die Seite (z.B. damit er ins Auto passt) entsteht dadurch eine gewisse Strapazierung für die Kontakte, CPU Kühlkörper oder ähnliches. Diese Strapazierung hätte ohne die Durchsuchung nicht stattgefunden und verringert ggf. die Lebensdauer des Geräts.
Wie wird das gehandhabt?
Und drittens zum Zugriff auf Daten des PCs. Jegliche Interaktion mit einem Gerät ändert minimal den Inhalt der Festplatte. Selbst wenn nur hoch und runtergefahren würde. Ein Laie sieht vielleicht einfach nur einen Windows Desktop mit Ordnern und so, aber der Speicher selbst kennt nur Bits. Löscht man nun Wichtige Daten oder leert nur den Papierkorb ist für den Computer egal. Bit werden an und abgeschaltet. Könnte man in diesem Fall wegen beschädigter Daten klagen? Was ein wichtiges Speicherelement ist, kann nur der Besitzer des Computers selbst beurteilen. Das heißt jede kleinste Veränderung könnte als Verlust wichtiger Daten rechtmäßig vermerkt werden.
Wie sieht es da vor Gericht aus?
Danke im Voraus.
2 Antworten
Das Finanzgericht ist dafür nicht zuständig.
Dies als Hinweis, dass du im falschen Forum gelandet bist.
Um es kurz zu machen:
Alle die da dargestellten Ansprüche sind ein Fall für die Amtshaftung.
Erster ernüchternder Fakt für den klagefreudigen Zeitgenossen ist die Zuständigkeit des Landgerichts unabhängig vom Streitwert. Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang. Man muss also erst einmal nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die Anwaltsgebühren vorschießen.
Zweiter ernüchternder Fakt ist, dass es Prozeßkostenhilfe nur gäbe bei Erfolgsaussichten. Mit der Behauptung der Strapazierung von Bauteilen kann man die nicht belegen.
Dritter ernüchternder Fakt ist, dass man belegen muss, vorhandene Rechtsbehelfe und Rechtsmittel eingelegt zu haben. Einfach nur Dulden und Kassieren geht nicht.
Vierter ernüchternder Fakt ist, dass den Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für behauptete Schäden trifft. Mit Larifari-Gelabere von geminderter Lebensdauer gewinnt man da nicht.
Fünfter ernüchternder Fakt ist, dass die Vergleichsbereitschaft von Behörden in Amtshaftungsfällen gegen Null tendiert. Welcher Beamter würde schon zugeben Fehler gemacht zu haben?
Bei so viel Ernüchterung wird jeder Zeitgenosse bei dem noch Reste von Verstand vorhanden sind beschließen, lieber in ein neues Gerät zu investieren statt sein Geld in einem sinnlosen Prozess zu versenken.