Rucksack aus Garderobe gestohlen, wer erstattet was

5 Antworten

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Nur weil die Versicherung des Veranstalters nicht zahlt, heißt nicht, dass er nicht schadenersatzpflichtig ist. Anspruchsgegener ist für Dich der Betreiber der Garderobe, wie der sich das Geld von einer Versicherung wieder holt braucht Dich nicht zu interessieren. Allerdings kann der Betreiber seine Haftung einschränken. Dazu müsste aber irgendwo ein erkennbarer Aushang (Garderobenordnung o. ä) zu sehen gewesen sein. Wenn man als Veranstalter eine Garderobe anbietet kann man erwarten, dass gerade Wertsachen hier verwahrt werden sollen, zumindest, wenn sie nicht unnormal hoch sind (z. B. kein teurer Schmuck, keine größeren Mengen an Bargeld). Ich würde mich an den Veranstalter bzw. den Betreiber der Garderobe wenden.

Der Streit geht ganz offenkundig nicht um das "Ob" einer Haftung, sondern um die Höhe. Ich habe da die starke Vermutung, dass irgendwo eine Garderobenordnung ausgehangen hat und danach bestimmte Gegenstände von der Haftung ausgeschlossen waren, z.B. Bargeld und Ausweise. Was steht denn im Schreiben der Versicherung? Kannst Du Dich an eine Garderobenordnung erinnern? Falls die Veranstaltung eine Internetseite hat, schau da auch mal nach!

elfri23 
Fragesteller
 24.08.2012, 15:04

Vielen Dank für die Antwort, hab jetzt mal auf die Internetseite geguckt, dort ist nur vermerkt, dass es eine Garderobe gibt, an eine Garderobenordnung kann ich mich nicht erinnern. Na so eine Garderobenordnung könnten die mir ja im Nachhinein immer präsentieren, auch wenn dort vor Ort keine war. Wenn Geld und Urkunden (Ausweise, Fahrkarten) von vornherein ausgeschlossen werden, dass öffnet ja Tür und Tor, dass dies von fleißigen "Garderobieren" aus Taschen, Rucksäcken usw. entnommen wird. Denn von den Versicherungen wird ja auch quasi unterstellt, dass Geld usw. gar nicht vorhanden war.

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Privatier59  24.08.2012, 15:46
@elfri23

Das mit den Garderobefrauen dürfte auch der Grund sein, wieso die Versicherung sich da so stur stellt. Die Sache ist für Dich verdammt ärgerlich. Trotzdem: Wegen dieser doch eher geringen Beträge vor Gericht zu gehen würde ich Dir nicht raten. Das könnte den Schaden und damit auch den Ärger nur noch vergrößern.

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Bei solchen Veranstaltungen wird doch nie Haftung übernommen. Das steht entweder auf deiner Eintrittskarte, oder irgendwo ist ein Schild. Theoretisch könnte sonst ja jeder Besucher sagen ihm ist der Diamant-Ring aus der Tasche geklaut worden. Ich sag nicht, dass du da was vorschwindelst, aber der Veranstalter muss sich da einfach absichern. Und meine Vorredner haben Recht man gibt keine Wert Sachen ab... Nimm die Lehre mit und des nächste mal weißt du ja was du abgeben kannst und was lieber nicht.

Naivität !!??? Die Versicherung hat recht ! Der Veranstalter müßte ja einen Riesensafe auch für die anderen Garderobengänger anschaffen . Und schon bist du mit viel viel mehr als 2 € dabei ! Wertsachen sind eigentlich immer ausgeschlossen . Und das mit dem Zeitwert halte ich auch für richtig . Gruß Z... .

elfri23 
Fragesteller
 24.08.2012, 14:16

Vielen Dank, aber die Seite kann leider nicht aufgerufen werden.

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