Vielleicht hilft das weiter?? http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.htmlhttp://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.html
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Grds. macht man das schon recht zügig nach Eheschließung. Du kannst die neue Karte für gewöhnlich sogar schon vor der Hochzeit bestellen und dann eben abholen mit der Heiratsurkunde. Der Freistellungsauftrag muß dann auch geändert werden, es ist schon ratsam, nicht allzu viel Zeit vergehen zu lassen-aber gesetzl. Fristen hierzu wirds wohl nicht geben.
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Nein, denk nicht daß es hier Probleme gibt. Kontoverb. blieb vermutlich gleich? Dann genügt doch die nachträgl. Meldung an die Kindergeldstelle.
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