Halterwechsel :) oder bei der Versicherungsgesellschaft anfragen und dort einen VN Wechsel vornehmen. Was sagt der Vermittler dazu?
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Hallo,
theoretisch nichts :-) der Onlinehändler wird eine Mail schicken, mit der Info das das Geld noch nicht eingegangen ist. Dann kannst du es immer noch überweisen, oder er wird die Bestellung stornieren.
Gurß
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Hallo,
da Sie Einzugsermächtigung erteilt haben, gilt die Versicherung ab dem Beginn z.B. 01.07 wird das Geld z.B. ab 17.07 abgebucht, dann ist es auch OK und Sie haben Versicherungsschutz. Sollte aber die Abbuchung platzen, dann haben Sie kein Versicherungsschutz grüße
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