Reiserücktrittversicherung: Schwerer Krankheitsfall von Vater - Erstattung der Reisekosten?

4 Antworten

Hallo,

deine Frage wäre bei 

www.reisefrage.net  

wohl besser aufgehoben. Bitte auch dort noch einmal nachfragen !

Ich meine, wenn eine (schwere)  Erkrankung bereits bei Buchung oder Versicherungsabschluß bekannt war, führt dies nicht zur Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung.

Näheres wie gesagt evtl. im o.g. Forum zu erfahren !

Der behandelnde Arzt muss ein Attest ausstellen, in dem bescheinigt wird, dass Dein Vater an einer schweren Krankheit leidet. 

Diese reichst Du der RRV ein und wirst dann bescheid bekommen, wie entschieden wird.

Viel Glück und Deinem Vater alles Gute.

Hallo, die Frage können nur die AVB der Reiseversicherung beantworten, die sind nämlich nicht identisch.

Kritisch könnte sein, dass die Versicherung erst Monate nach der Buchung abgeschlossen wurde.

Viel Glück

Barmer

Da müsst ihr in die Bedingungen gucken.

Die Frage ist u.a. ob die schwere Erkrankung die zum KrH-Auffenthalt führte, schon bei Abschluss der Versicherung bekannt war.