Hausbau, mit Sitzrecht + Eigenkapital des Vaters?!?
Hallo,
mein Mann und ich haben uns vor kurzem ein Baugrundstück erworben inkl. einer unterkellerten Doppelgarage darauf. Dies haben wir als Altersvorsorge bzw. für evtl. Nachkommen gekauft. Also nicht für uns zum selbst bewohnen bei einem Hausbau.
Nun möchten wir ein Zweieinheiten-Haus darauf an/bauen, indem dann auch der Vater meines Mannes eine der beiden Wohnungen beziehen soll.
Der Vater möchte sich mit Eigenkapital in die Finanzierung mit einbringen, da für sich selbst es keinen Sinn macht Ende 50 nochmal zu bauen.
Wir dachten an die Konstellation, dass wir das Haus mittels eines Teil des Eigenkapitals vom Vater, plus beider Mieteinnahmen finanzieren können. Der Plan wäre dann , den mtl. Mietanteil des Vaters mit dem Eigenkapital das er eingebracht hat peu a peu zu verrechnen bzw die Miete entsprechend zu mindern. (Risiko einer nicht vermieteten Wohnung ist uns bewusst)
Durch das Eigenkapital des Vaters hätten wir eine gewisse Sicherheit und er bekäme im Prinzip eine Wohnung nach seinem Geschmack + ein Nießbrauchrecht bzw. Sitzrecht für diese Wohnung.
Der Vater wohnt aktuell in Miete und würde wahrscheinlich sonst ohne dieses Bauvorhaben auch immer in Miete wohnen. So bliebe das Geld zumindest in der Familie.
Ebenso ist darauf zu achten, dass mein Mann einen Bruder hat bzgl. Erbe. Das Verhältnis der beiden ist super, trotzdem will ich es nicht unerwähnt lassen.
Sind diese Gedanken umsetzbar? Was macht hier Sinn, was muss beachtet werden und hättet ihr sonst einen Alternativvorschlag? Wir selbst können das Haus nicht alleine finanzieren.
Abschließend eine Frage zum Bausparer meines Schwiegervaters. Kann man diesen ohne weiteres an uns überschreiben um u.a. an das Darlehen zu kommen?
Vielen Dank für die Hilfe.
3 Antworten
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, also Ihr könnt vereinbaren, was Ihr wollt.
Wenn das Eigenkapital des Vaters an Euch übertragen wird und mit einer angemessenen Miete verrechnet wird, so wäre das nicht einmal eine Schenkung, sondern nur eine Mietvorauszahlung.
Es wäre nur zu klären, was mit dem Rest wird, falls der Vater verstirbt, bevor es verbraucht ist, oder ob er die Miete normal zahlen muss, wenn das Geld verbraucht ist.
Man könnte aber auch das Geld als Schenkung unter Auflage, im Gegenzug kostenfreies Wohnrecht (ggf. müssen nur die Nebenkosten gezahlt werden) an Euch gegeben werden.
Mit dem Bruder wird man sich einigen können.
Der BSV darf bestimmt übertragen werden. Eventuell kostet es Gebühr und/oder eine Wartezeit beim Darlehen.
Kriegt ihr das nicht irgendwie einfacher, dem zweiten Erben gegenüber fairer hin?
Der Bruder deines Mannes wird faktisch enterbt und auch wenn das Verhältnis derzeit super ist, würde ich mich als dein Mann nicht gut dabei fühlen.
Eine gerechte Lösung wäre, dass dein Schwiegervater das, was in das Haus gehen soll, an die beiden Brüder verschenkt und wenn er meint, dass er von dem Neu gebauten Haus etwas hat, kann er ja ungleich, also z. B. den Bausparer nur deinem Mann schenken.
Je nachdem zahlt er dann eine (um die Mehrschenkung) etwas gemilderte Miete aber das Haus gehört deinem Mann und wird an den Vater vermietet was mir auch deutlich einfacher und steuerlich deutlich besser vorkommt.
Holt auf jeden Fall den Bruder mit ins Boot. Wenn der merkt, dass er durch den Haus"deal" enterbt wird, ist er sicher nicht glücklich damit. Erfahrungsgemäß hat auch der netteste Bruder eine Frau, die sich dann doch darüber ärgert.
wir wollen dies schon gerecht wie möglich machen, aber wie gesagt, sollte mein Schwiegervater weiterhin zur Miete bei Fremden wohnen, ginge das Geld auch früher oder später für die Miete drauf. Hat zwar nichts mit Erbrecht zu tun, aber so einfach schaut es aus.
Glaube auch kaum, das zum Stand von heute, mein Schwiegervater die gleiche Summe auch meinem Schwager einfach mal so schenken "könnte" auch wenn er es wollte. Der Hausbau steht oder fällt mit dem Eigenkapital des Vaters meiner Frau. Alles nicht so einfach, deshalb schrieb ich ja hier in dieses Forum um Alternativen dann abschließend mit allen Beteiligten zu besprechen. Deshalb bin ich über jeden Rat und Tipp dankbar.
Ansich klingt das interessant mit der Mietvorausszahlung, ich sehe nur das Problem dass sollte der Vater dann doch vorzeitig sich eine andere Bleibe suchen, aus welchen Gründen auch immer, müssten wir diese Vorauszahlung die bis dahin nicht abgewohnt wurde zurückerstatten.
Für die Nebenkosten sollte jeder selber aufkommen müssen.
wie sollte man bei einer evtl. Schenkung das vor dem Finanzamt deklarieren? Zwecks Steuern?
stimmt.
Daher ja auch der Tipp, der Schenkung unter auflage. Er schenkt die 50.000,- + das Bauspargutehen und im Gegenzug bekommt der das Wohnrecht bis zum Lebensende, oder bis er ausziehen muss, oder will und braucht nur die Nebenkosten zu tragen.
Bedenken dabei, das 600,- Nettokaltmiete bei 50.000,- schon in ca. 6 Jahren verbraucht sind.