Hausbau, mit Sitzrecht + Eigenkapital des Vaters?!?

3 Antworten

Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, also Ihr könnt  vereinbaren, was Ihr wollt.

Wenn das Eigenkapital des Vaters an Euch übertragen wird und mit einer angemessenen Miete verrechnet wird, so wäre das nicht einmal eine Schenkung, sondern nur eine Mietvorauszahlung.

Es wäre nur zu klären, was mit dem Rest wird, falls der Vater verstirbt, bevor es verbraucht ist, oder ob er die Miete normal zahlen muss, wenn das Geld verbraucht ist.

Man könnte aber auch das Geld als Schenkung unter Auflage, im Gegenzug kostenfreies Wohnrecht (ggf. müssen nur die Nebenkosten gezahlt werden) an Euch gegeben werden.

Mit dem Bruder wird man sich einigen können.

Der BSV darf bestimmt übertragen werden. Eventuell kostet es Gebühr und/oder eine Wartezeit beim Darlehen.

danke für die erste Hilfestellung

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Kriegt ihr das nicht irgendwie einfacher, dem zweiten Erben gegenüber fairer hin?

Der Bruder deines Mannes wird faktisch enterbt und auch wenn das Verhältnis derzeit super ist, würde ich mich als dein Mann nicht gut dabei fühlen.

Eine gerechte Lösung wäre, dass dein Schwiegervater das, was in das Haus gehen soll, an die beiden Brüder verschenkt und wenn er meint, dass er von dem Neu gebauten Haus etwas hat, kann er ja ungleich, also z. B. den Bausparer nur deinem Mann schenken.

Je nachdem zahlt er dann eine (um die Mehrschenkung) etwas gemilderte Miete aber das Haus gehört deinem Mann und wird an den Vater vermietet was mir auch deutlich einfacher und steuerlich deutlich besser vorkommt.

Holt auf jeden Fall den Bruder mit ins Boot. Wenn der merkt, dass er durch den Haus"deal" enterbt wird, ist er sicher nicht glücklich damit. Erfahrungsgemäß hat auch der netteste Bruder eine Frau, die sich dann doch darüber ärgert.

wir wollen dies schon gerecht wie möglich machen, aber wie gesagt, sollte mein Schwiegervater weiterhin zur Miete bei Fremden wohnen, ginge das Geld auch früher oder später für die Miete drauf. Hat zwar nichts mit Erbrecht zu tun, aber so einfach schaut es aus.

Glaube auch kaum, das zum Stand von heute, mein Schwiegervater die gleiche Summe auch meinem Schwager einfach mal so schenken "könnte" auch wenn er es wollte. Der Hausbau steht oder fällt mit dem Eigenkapital des Vaters meiner Frau. Alles nicht so einfach, deshalb schrieb ich ja hier in dieses Forum um Alternativen dann abschließend mit allen Beteiligten zu besprechen. Deshalb bin ich über jeden Rat und Tipp dankbar.

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Ansich klingt das interessant mit der Mietvorausszahlung, ich sehe nur das Problem dass sollte der Vater dann doch vorzeitig sich eine andere Bleibe suchen, aus welchen Gründen auch immer, müssten wir diese Vorauszahlung die bis dahin nicht abgewohnt wurde zurückerstatten.

Für die Nebenkosten sollte jeder selber aufkommen müssen.

stimmt. 

Daher ja auch der Tipp, der Schenkung unter auflage. Er schenkt die 50.000,- + das Bauspargutehen und im Gegenzug bekommt der das Wohnrecht bis zum Lebensende, oder bis er ausziehen muss, oder will und braucht nur die Nebenkosten zu tragen.

Bedenken dabei, das 600,- Nettokaltmiete bei 50.000,- schon in ca. 6 Jahren verbraucht sind.

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@wfwbinder

wie sollte man bei einer evtl. Schenkung das vor dem Finanzamt deklarieren? Zwecks Steuern?

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