Quittung bei Strom-Zählerablesung berechtigt?

2 Antworten

Ich habe bei solcher Gelegenheit noch nie eine Quittung bekommen - wozu auch?

Wenn Du dem Ablser misstraust, mach' ein Foto vom Zähler mit einer aktuellen Zeitung daneben. Wird dann ein falscher Zählerwert auf der Abrechnung wiedergegeben, erstattest Du eine Anzeige wegen Betrugs.

Was soll denn quittiert werden und was widerrufen? 

Das muß wohl Deine erste Wohnung sein, ansonsten hättest Du die Erfahrung gemacht, daß Ablesestände niemals vom Ableser schriftlich bestätigt werden. Dazu besteht auch keine Notwendigkeit. Der Zählerstand wird in der Abrechnung genannt und kann bei Unrichtigkeit immer noch beanstandet werden.