Klage gegen Coronamaßnahmen wegen Nötigung zu unerprobter, nebenwirkungsbehafteter Impfung?

3 Antworten

Was für Freiheitseinschränkungen hattest du denn? Faktisch keine, solange du nicht ins Ausland wolltest. Entweder Maske oder Impfung galt meist. Und fürs Ausland gilt nicht das Deutsche Recht, sondern das des Landes wo du hin wolltest.

Einzig, wenn du tatsächlich nachweisbare Impfschäden hast, hättest du ein Argument. Aber das ist auch ein anderer Sachverhalt und hat mit Nötigung nichts zu tun.

unsinkbaremolly 
Fragesteller
 20.08.2023, 20:11

Restaurants, Theater etc durften paar Monate nur geimpfte besuchen.

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"dass die Rechtsschutz das abdeckt"

Hier wäre es wohl zielführend, wenn man das bei der RSV beantragt, dann hast Du die Antwort.

Zu den restlichen Punkten sage ich besser gar nichts!

Es gibt keine Einschränkungen mehr. Eine Klage wäre ohnehin nicht aussichtsreich und wird bestimmt von deiner Versicherung abgelehnt.

unsinkbaremolly 
Fragesteller
 20.08.2023, 20:12

Es geht um den damals durch Nötigung zur Impfung erlittenen Vertrauensschaden

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