psych. kranker Jugendlicher hat 25.000 euro geerbt und bekommt deshalb von den Behörden keine finanziellen Hilfen. wer hilft uns?

5 Antworten

Das ist eine Frage, die ein spezialisierter Anwalt klären muss.

Die Frage ist, ob die Regeln für Bürgergeld hier normal anwendbar sind, oder ob auf Grund der Erkrankung, die eine Arbeitaufnahme, oder Ausbildung unmöglich macht, andere Vorschriften gelten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

also wenn ihre Frage darauf abzielt, das Geld zu verstecken, sind sie hier verkehrt, zum anderen unterschätzen sie die Möglichkeiten einer gezielten Nachverfolgung...

die Ämter sind berechtigt, Datenabfragen bis zu 3 Jahren zurück zu verfolgen, ob irgendwelche Konten etc bestehen, die nicht angegeben wurden.

Anzahlung einer Eigentumswohnung bringt auch nix...

bleibt also nur die kohle auszugeben bis zum Schonvermögen...

heutzutage ist alles vernetzt, bei vielen Anlagen muß man Steuerident angeben...also auch nachverfolgbar...

sie sollten vielleicht in einschlägigen harzlerforen googeln oder kontakte zu harzlern suchen...meine damalige Freundin hatte mal in so einer Gegend gewohnt, wo Leute leben, die sich schon seit Generationen da mit Harz4 durchschlagen... hatte nur mit dem kopf geschüttelt auf welche ideen die da kommen... sind halt vollprofis im ausklamüsern...

aber hier sind sie definitiv verkehrt... wenn die kohle nicht irgendwo im kopfkissen lagert... ist alles heutzutage nachverfolgbar...

und wenn sie ihr schonvermögen erreicht haben... verfassen sie ne eidesstattliche erklärung...

mehr kann dazu leider nix sagen

lobbyest 
Fragesteller
 17.04.2024, 21:00

Sie haben definitiv einen undurchdringlichen Lattenzaun, aufgebaut, denn ich will ja weder was verstecken noch die Gelder ausgeben, sondern einfach regelkonform und gesetzeskonform? die Gelder umwandeln in nicht antastbares, Vermögen zur Altervorsorge oder Ähnlichem. Wenn sie das nicht begreifen, würde ich an Ihrer Stelle nicht ehe posten. dh. im Hartzer slang: Einfach mal die Fresse halten.

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tellerchen  17.04.2024, 21:55
@lobbyest

was bitte hat mein Lattenzaun mit ihrer Frage zutun...und woher wissen sie das ich habe in der tat einen um mein Haus? man kann nix umwandeln .... in nicht antastbares Vermögen .... wo leben sie? ich würde mal mit nichtwissen vermuten... das sie anwaltlichen und ärztlichen Rat benötigen...bei beiden wünsche ich ihnen alles Gute..und beim Vermögen ausgeben auch...

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Ich habe Mitleid und verstehe, dass Sie versuchen, das Geld für die Zukunft des Jungen zu retten. Aber es ist leider so, dass bis auf das Schonvermögen alles aufgebraucht werden muss. Das gilt soweit ich weiß ja auch für Pflegeheime.

Für den Betroffenen ist es hart. Andererseits geht es um das Geld der Steuerzahler, was da eingesetzt werden müsste. Und wo noch was ist, geht das eben vor.

Kurz und knapp: Wer genug Geld hat, muss sich davon überwiegend selbst unterhalten, bevor er finanzielle Hilfen vom Staat bekommt. Viele Andere haben mit 16 Jahren keine 25.000 €...

Der Vormund hat mir jetzt geschildert, dass er für den Jungen lediglich Kindergeld und Waisenrente erhält.

Was ja schon weit entfernt ist von "gar nichts". Was ist mit Pflegegeld?

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Er erhält doch Kindergeld und Waisenrente, das würde ich als finanzielle Hilfe bezeichnen.

Und wenn er über dem Schonvermögen ist mit seinem Guthaben, ist der Fall doch glasklar.