Preis an der Kasse deutlich niedriger als auf dem Preisschild. Welcher Preis bindet denn nu?

3 Antworten

Das Preisschild "bindet" nicht, sondern gibt nur Auskunft. Der Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Damit ist die Frage wohl beantwortet. In Deinem Fall hat die Verkäuferin anscheinend noch rechtzeitig reagiert. Es ist kein Vertrag über den -aus welchen Gründen auch immer- zu niedrigen Preis zustande gekommen.

Wobei es auch hier unterschiedliche Theorien gibt.

Ich habe in den frühen 90ern noch die Konsensualtheorie gelernt. Danach war das Preisschild das Angebot und das Hineinlegen in den Korb die Annahme.

Gab es da Rechtsprechung inzwischen?

(Die Zeit rennt immer so....)

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@EnnoBecker

frühen 90ern

Das waren die frühen 80er. Was Du da in Erinnerung hast hieß HO-Laden.

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@EnnoBecker

@EnnoBecker

Konsensualtheorie = Es entsteht ein Konsenz = Einigung im Verpflichtungsgeschäft.

dies ist durch Preisschild und Aussage des Käufers "ich nehme es" nicht gegeben. Da kann ich an der Kasse korrigieren.

Etwas anderes, der Anzug ist mit 299,- ausgezeichnet. man fragt den Verkäufer und der sagt: "ja, zu dem Preis ein echtes Schnäppchen und bringt einen zur Kasse, füllt eventuell den Beleg aus. Wenn dann der Kassierer sagt, das ist anders, ist es das gewesen. Weil der Verkäufer angenommen hatte "Konsenz" über den Kauf.

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@Privatier59

hieß HO-Laden

Hieß es nie. Entweder Ha-Oh oder Konsum.

Wobei "Konsum" an sich ja auch eine Abkürzung war:

Kauft ohne Nachzudenken schnell unsern Mist

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@wfwbinder

Es entsteht ein Konsenz

Es entsteht ein Konsens.

Ich sag doch, das recht hat sich entwickelt.

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@EnnoBecker

Danke, den Ausdruck "Konsum" gibt es auch anderweitig. Bei uns wurden so kurz die "Landwirdwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften" bezeichnet. Nun kenne ich endlich die Bedeutung.

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Eine Anfechtung bei fehlerhaften Preisangaben und entsprechend zu Stande gekommenen Verträgen ist möglich, wenn der ursprüngliche Fehler der Dateneingabe bei der Datenübertragung im Zeitpunkt der Angebotsannahme noch fortwirkt.

Dies ist bei automatischer Angebotsannahme regelmäßig gegeben, da diese auf dem in das EDV-System eingegebenen Preis beruht.

Der fehlerhaften Datenübertragung steht es dabei gleich, wenn sich der Erklärende selbst bei der Eingabe verschreibt bzw. vertippt.

Aus: http://www.czarnetzki.eu/anfechtung-eines-kaufvertrages-bei-fehlerhafter-preisangabe/

Guter Einwand, interessantes Urteil, aber bezogen auf einen Kauf im Internet und der Widerspruch wegen des falschen Preise kam nach Tagen.

Wäre interessant, wie die Entscheidung gewesen wäre, wenn keine automatisierte annahme gekomen wäre, sondern sofort ein wiederspruch mit dem Inhalt: "entschuldigen Sie bitte, der Preis war in der EDV falsch erfaßt."

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@wfwbinder

Ok, stimmt.

Allerdings kann ich aus Erfahrung berichten, dass mir bei der Einspeisung von Preisen in das Kassensystem ein identischer Fehler unterlaufen ist.

Der Preisunterschied zwischen der Auszeichnung an der Ware und dem Kassenpreis war noch größer als im oben genannten Fall, aber der Kunde durfte die Ware zum niedrigeren Preis mitnehmen.

Das sagt natürlich nichts über die Gesetzeslage aus, aber über einen glücklichen Kunden ;-))

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Der Preis an der Kasse ist bindend, ich hatte aber im umgedrehten Fall (niedrigerer Preis im Regal zur Kasse) bisher immer nur den niedrigeren ausgezeichneten Preis zahlen müssen.

hatee ich gestern Abend erst, habe mir noch was im Edeka gekauft, ausgezeichnet mit 1,39. Die kasse sagte 1,29 und ich habe nicht versucht die Kassiererin zu überreden die 10 Cent anzunehmen.

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