Welchen Prozentsatz des Neuwertes beim Weiterverkauf von Möbeln ansetzen?

3 Antworten

Hallo, falls der Nachmieter bereits bekannt ist, kommt es darauf an ob er überhaupt darauf angewiesen ist, Möbel zu übernehmen und ob sie seinem Geschmack entsprechen.

Gegenstände die mir gut und wertvoll erscheinen, müssen bei dem Anderen nicht unbedingt den gleichen augenscheinlichen Wert haben, die den evtl. realistisch angegebenen Preis rechtfertigen.

Möglicherweise bekommt er für die Summe die Du für ein Möbelstück zu bekommen versuchst, in einem preiswerten Möbelhaus zwei / drei andere Teile, die der neue Mieter im Moment dringender benötigt.

Ich würde dem Mieter die Möbel zeigen, seine Reaktion abwarten und bei positiven Signal vorsichtig einen Preis benennen. 50 % des Neupreises sind erst einmal real. Dann liegt es an dem Käufer diesen Preis zu akzeptieren oder weiter zu verhandeln bis zu Deiner Schmerzgrenze.

Dir bleibt es dann immer noch überlassen, darauf einzugehen oder die Möbelstücke anderweitig zu veräußern. Ist allerdings wieder mit weiteren zeitaufwendigen Aktionen verbunden. Ob diese dann den gewünschten Erfolg bringen bleibt jedoch auch offen ! K.

lepapillon

Der Nachmieter sollte deinen Möbelgeschmack teilen, über keine eigenen Möbel verfügen, über ausreichend Mittel verfügen und sich mit dir einigen, ansonsten siehe ptbasket.

Das kann aus der Ferne doch real niemand beantworten, ohne die Möbel gesehen zu haben. Du kannst ja mal bei e-bay schauen, was dort do angeboten und verlangt wird...

Zunächst: der Nachmieter muss nicht deine Möbel übernehmen - wenn er das nämlich weiß wird er den Preis drücken, ist doch klar - außerdem wird er vielleicht auch nicht alle gebrauchen können.

Da du besenrein die Wohnung übergeben musst, hast du das große Problem, entweder die Möbel mitzunehmen, oder einen relativ schlechten Preis zu bekommen oder schlimmstenfalls den Sperrmüll, womöglich kostenpflichtig zu bestellen.