post vom Anwalt meines Vermieter wie reagiert man?
Meine Nachbarn beschweren sich seit einem Jahr immer wieder beim Vermieter.
angeblich reinige ich den Hausflur nicht, reinige den Gehweg nicht und Schnee Dienst mach ich auch nicht. Eine Zeit lang waren wir ihnen zu laut.
Schriftverkehr zwischen Vermieter und mir in dem ich die Anschuldigungen belegt wieder legt habe wurden ignoriert.
stattdessen bekam ich zwei Abmahnungen.
heute bekam ich dann Post von dem Anwalt meines Vermieter mit genau diesen Anschuldigungen
was kann ich machen
was fordert denn der Anwalt in seinem Schreiben?
Das ich mich an meine Pflichten halten soll sonst droht die Kündigung da ich allen Aufforderungen bis jetzt angeblich nicht gefolgt bin
1 Antwort
ich würde erwidern, dass es dir leid tut, wenn du in der vergangenheit den eindruck erweckt haben könntest, du würdest dich nicht an die hausordnung halten. die hausordnung sei dir bekannt und du nähmest deine pflichten auch sehr ernst. du vermutest, dass missverständnisse hierzu vorlegen könnten, weil du mit herrn xy als nachbarn leider nicht das beste verhältnis hättest. im bisherigen gespräch / schriftverkehr mit dem vermieter hättest du dich ja auch schon einmal dazu geäußert. dass du zu herrn xy nicht so ein gutes verhältnis hättest, würdest du auch sehr schade finden und gerne aktiv etwas dafür tun, damit sich dies verändern könnte und die hausgemeinschaft gestärkt werde. du bietest an, man könne sich gerne einmal gemeinsam zusammensetzen mit herrn xy und dem vermieter und alles durchsprechen, auf einer sachlichen ebene.
ebenfalls würdest du gerne möglichkeit bekommen, unter beweis zu stellen, dass du sehr wohl die reinigung von den gehwegen oder dem hausflur sowie das schneeräumen durchführst. du bietest an, dass der vermieter dies ja kontrollieren könne, in der woche, in der du dran bist. oder du könntest fotos schicken , wenn du gerade mit deinen aufgaben fertig geworden bist, um dies zu dokumentieren.
bezüglich der lautstärke seist du um rücksichtnahme bemüht und dir auch der ruhezeiten bewusst. du würdest davon ausgehen, dass die normale geräuschkulisse in der wohnung bei normalen tätigkeiten und zusammenleben eigentlich nicht zu lärmstörungen bei den nachbarn führen sollte. sei dies dennoch so, müsse man sich einmal zusammen treffen und selber den lärm bei einer wohnungsbegehung überprüfen, eventuell seien dann die wände sehr hellhörig und es würde an schallisolierung fehlen. dir sei dies aber bislang selbst noch nie aufgefallen. eventuell könnte der nachbar bitte auch in seiner wohnung tonaufzeichnungen anfertigen von den momenten, wo er deinen aufenthalt in der wohnung als zu laut empfindet, damit die geräuschkulisse nicht verfälscht werde. in jedem fall würdest du gerne etwas unternehmen, damit das zusammenleben in der hausgemeinschaft harmonisch und friedlich verläuft. hierzu bittest du um rückmeldung seitens des vermieters.
...unabhängig davon, ob du schuld hast oder nicht, und ob du bock darauf hast oder nicht, wird das genau das sein, was der vermieter hören will. würde nicht in die defensive gehen sondern es genau so schreiben. alles gute.