Da es nicht zu einem Termin kommen wird, hängt es davon ab, in wie weit der Notar im Vorfeld tätig geworden ist. Hat er Ihnen bereits einen Entwurf vorgelegt (schriftlich oder Mail) kann er seine Kosten gelten machen. (ca 1200€). Allerdings können die Kosten je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen werden!

Falls der Notar nichts schriftlich vorbereitet hat, fallen auch keine Kosten für Sie an.

Die Rechnung, sofern es eine geben wird, kann der Notar sowohl an Sie , als auch an andere Partei schicken, einigen Sie sich dann über die Zahlungsmodalitäten.

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