Das Gutachten der Versicherung kann als Beweismittel genutzt werden. Allerdings ist das kein neutrales Gutachten. Eventuell verfolgt die Versicherung mit dem Gutachten eigene Interessen. Möglich ist, dass die Versicherung einem Mieter eine hohe Mitschuld gibt, um selber nicht viel zahlen zu müssen.

Wenn vor Gericht ein parteiunabhängiges, neutrales Gutachten gebaucht wird, wird das Gericht selber ein Gutachten veranlassen. Dadurch entstehen natürlich Kosten. Diese Kosten muss letztlich derjenige, der den Prozess verliert, tragen.

Wenn Du einen solchen Fall schon mal hattest, musst Du davon ausgehen, dass Du als Vermieter eine erhebliche Mitschuld haben könntest. Möglicherweise wurde das Problem nach dem ersten Fall nicht ausreichend behoben. Damit könnte die fristlose Kündigung wackeln.

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Wenn der Vermieter etwas ändert, nachdem Du den Mietvertrag unterschrieben hast, und er nach der Änderung unterschreibt, dann ist noch gar kein Mietvertrag zustande gekommen. Du hast einen Antrag auf Abschluss gemacht. Er hat das geändert und damit einen neuen Antrag auf Abschluss gemacht. Und jetzt stellt sich die Frage, ob Du diese Änderung angenommen hast. Man könnte die Annahme darin sehen, dass Du bereits eingezogen bist. Ansonsten könntest Du Dich auf den Standpunkt stellen, dass Durch die Änderung der Vertrag noch nicht gilt. Damit könntest Du früher heraus kommen. Voraussetzung wäre aber, dass Du die nachträgliche Änderung beweisen kannst.

Dann würde die Kündigungsfrist für Dich nicht gelten!

Ob Du damit durch kommst, ist nicht einfach zu beantworten.

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Ich würde die Aktien halten. Selbst wenn sie in den nächsten paar Monaten schwächeln. Auf mittlere Sicht werden diese Aktien steigen.

Putins Gas ist nur kurzfristig ein Problem. BASF wird sich umstellen und Energie aus anderen Quellen beschaffen. Niemand ist auch langfristig auf Putin angewiesen.

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Ihr braucht keinen Eigenbedarf, um kündigen zu können.

Sobald sie mit einem Betrag in Verzug kommt, der mehr als 2 Monatsmieten ausmacht, könnt ihr fristlos kündigen. Ihr müsst die Nebenkosten der letzten 4 Jahre berechnen (die älteren sind verjährt). Die sind vermutlich sehr viel höher, als die doppelte Miete (340 Euro). Wenn ihr die Nebenkostenabrechnung geschickt habt und sie diese nicht bezahlt, könnt ihr fristlos kündigen.

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Eheleute schulden sich gegenseitig Unterhalt. Wenn der Ehemann in einem Pflegeheim betreut werden muss, so kann es sein, dass die Ehefrau einen Teil der Pflegekosten übernehmen muss.

Der Ehemann muss zuerst seine eigene Rente voll einsetzen. Außerdem hat er vermutlich Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das ist dann der Fall, wenn er pflegebedürftig ist. Das muss durch ein Gutachten festgestellt werden. Pflege im Heim - Bundesgesundheitsministerium Danach müsste das Sozialamt die Kosten übernehmen. Dieses wird aber prüfen, ob die restlichen Kosten von der Ehefrau zu zahlen sind:

Soweit das Geld für die Unterbringung im Pflegeheim nicht reicht, kann die Ehefrau herangezogen werden. Sie muss dann einen Teil ihrer Rente einsetzen. Allerdings hat sie einen Selbstbehalt. Ihr muss zum Leben ein angemessener Teil bleiben. Vor allem ist es möglich, dass sie auch ihr Vermögen, also ihr Haus, einsetzen muss! Das kann so weit gehen, dass sie das von ihr selbst bewohnte Haus verkaufen muss, um die fehlenden Kosten aufzubringen.

Die Einzelheiten hierzu sind rechtlich allerdings nicht genau geklärt. So ist z.B. die Frage, ob die Düsseldorfer Tabelle (Unterhalt) Anwendung findet. Möglich ist, dass diese Sache nach den Regeln für Getrenntlebenden- Unterhalt zu beurteilen ist.

Notfalls kann die Ehefrau sich scheiden lassen, um sich zu schützen. Darin liegt auch schon ein juristisches Problem: Denn der Staat muss die Ehe laut Grundgesetz schützen; wenn er aber Eheleute finanziell schlechter stellt, als Geschiedene, dann könnte das verfassungswidrig sein. Letztlich wird es so laufen, dass man von der Ehefrau verlangen wird, sich finanziell an den Pflegekosten zu beteiligen.

Die Ehefrau sollte sich dazu im Einzelnen beraten lassen!

Betretung: Die Ehefrau kann unter Umständen verlangen, dass der Ehemann ihr Haus nicht mehr betritt. Dazu ist notwendig, dass sie von ihm den Auszug verlangt (es reicht nicht, dass er im Pflegeheim wohnt. Er muss auch seinen Wohnsitz abmelden. Und seine Sachen aus dem Haus rausschaffen.) Formal müssen die Eheleute sich trennen. Man muss sich dazu aber nicht scheiden lassen. Wenn der Ehemann formal ausgezogen ist, kann sie ihm das Betreten des Hauses verweigern und ihr Hausrecht gegen ihn ausüben.

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Du schreibst einfach, dass der Einbau ca. 10 Jahre her ist und Du nicht mehr weißt, wer das eingebaut hat. Die Versicherung will nur wissen, ob man den Schaden von einem Handwerker ersetzt bekommen kann. Und solche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.

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Die Verkäuferin haftet.

Wenn das Gutachten einen höheren Kaufpreis ermitteln sollte, haftet die Verkäuferin auf die Differenz. Ihr habt aus dem Kaufvertrag den Rechtsanspruch erworben, das Eigentum am Haus zum vereinbarten Kaufpreis zu bekommen. Denn wenn ein Vertrag durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen wurde, und es mit der Vollmacht Probleme gibt, dann ist der Vertrag mit der Bevollmächtigten zustande gekommen. Und die haftet deshalb. Das gilt auch in dem Falle, dass ein Betreuer die Genehmigung des Kaufvertrages ablehnt. § 179 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ob die Verkäuferin einen Regressanspruch gegen den Notar wegen Falschberatung hat, ist nicht Euer Problem.

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Du musst offensichtlich keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Jeder der 3 Erben hat zwei mal (Erbschaft von 2 Eltern) jeweils einen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer von 400.000 Euro. Das heisst, erst wenn das Haus mehr als (3 Kinder mal 2 Eltern mal 400.000 Euro =) 2.400.000 Euro wert war, wird eine Erschaftsteuer relevant. Du hast ja nur ein Drittel geerbt, von zwei Eltern also liegt der Freibetrag bei Dir praktisch bei 800.000 Euro. Die anderen beiden Teile hast Du abgekauft. Der Wert der Erbschaft ist insgesamt 100.000 Euro. Also hast Du grob gesagt von jedem Elternteil nur 50.000 Euro geerbt.

Die 200 qm spielen bei der Erbschaft keine Rolle. Denn es ist für die Erbschaftssteuer egal, ob man das Haus selbst bewohnt oder vermietet.

Nur wenn das Haus sehr viel mehr Wert hatte, als die 300.000 Euro, könnte das Finanzamt im Abkauf der Anteile für jeweils 100.000 Euro eine "gemischte Schenkung" der Geschwister an Dich sehen. Dann könnte, ab einer bestimmten Höhe Schenkungssteuer anfallen, weil unter Geschwister nur ein Freibetrag von 20.000 Euro besteht.

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Zurückfordern kannst Du das Geld, wenn Du beweisen kannst, dass sie es genommen hat. Eine Vermutung reicht nicht. Es muss eindeutig sein, dass sie es hat. Es muss sich notfalls vor Gericht beweisen lassen.

Unabhängig davon solltest Du - bei einem solchen Verdacht - die Putzfrau entlassen. Du solltest ihr offen sagen, dass das fehlende Geld der Grund für die Entlassung ist. Aber Du solltest das nicht in die Kündigung schreiben. Denn sonst könnte die Kündigung angreifbar sein. Wenn Du den Diebstahl nicht beweisen kannst. Also Kündigung ohne Nennung des Grundes.

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Wer ins Krankenhaus geht, um sich dort behandeln zu lassen, der schließt mit dem Träger des Krankenhauses einen Behandlungsvertrag ab. Aus diesem Behandlungsvertrag ergibt sich als Nebenpflicht, dass sich der Patient rücksichtsvoll und ordentlich benehmen muss. Vor allem darf er das Krankenhauspersonal nicht beleidigen oder gar körperlich gefährden. Ebenso muss er auf das Eigentum des Krankenhausträgers, die Möbel, die medizinischen Geräte, etc. Acht geben. Sofern er sich nicht an diese vertraglichen Nebenpflichten hält, kann der Behandlungsvertrag fristlos gekündigt und der Patient vor die Türe gesetzt werden. Außerdem kann vom Patienten Schadenersatz gefordert werden. Die Pflicht des Arztes zur Hilfe endet dort, wo der Patient sich nicht helfen lassen will oder andere Menschen oder fremdes Eigentum mutwillig verletzt.

Wenn der Patient bereits bei der Vertragsanbahnung, wenn er zur Behandlung ins Krankenhaus kommt, sich nicht benimmt, kann der Behandlungsvertrag von vorne herein abgelehnt und der Patient des Hauses verwiesen werden.

Sofern das Fehlverhalten des Patienten auf einer Krankheit beruht, kann das Kündigungsrecht insoweit ausgeschlossen sein. Wenn das Krankenhaus für einen krankheitsbedingt randalierenden Patienten nicht eingerichtet ist, könnte der Patient z.B. in die Psychiatrie zu verlegt werden, um dort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um andere Menschen und den Patienten vor sich selbst zu schützen.

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Schwierig.

Das Problem ist, dass diese Wohnung einen bestimmten Verkehrswert hat. Nämlich Wert der Wohnung minus Nießbrauchsrecht (das wird ausgerechnet, wie eine lebenslange Miete, etc.) Der hätte verwertet werden müssen, weil Du nicht selbst drin wohnst.

Bis jetzt gibt es kein zentrales Grundbuch. Deshalb ist es für das Sozialamt zwar schwierig zu prüfen, ob Du eine Wohnung hast. Aber es ist möglich.

Indem Du diese Wohnung nicht angegeben hast, hast Du Dich wegen Betrugs strafbar gemacht. Und wenn Du die Wohnung jetzt verschenkst, machst Du Dich weiterhin strafbar, wenn Du beim Sozialamt nicht angibst, dass Du Dein Vermögen verschenkt hast. Das muss man nämlich auch angeben. Und man müsste die Schenkung rückgängig machen! Man darf nicht sein Vermögen verschenken und dann Sozialleistungen beantragen.

Eigentlich wärst Du verpflichtet, die Wohnung zu verkaufen und dem Sozialamt die seither erhaltenen Sozialleistungen zurück zu zahlen.

Du könntest Dich auf dem kalten Weg herausschummeln: Das Ding an Deinen Bruder verschenken und nichts davon reden. Wahrscheinlich wird das Ganze nicht auffliegen. (Das ist eine Möglichkeit, die ich aber nicht empfehle, weil das nicht legal ist.)

Oder Du behälst die Wohnung. Sobald ein Erbfall eingetreten ist, gehört Dir die Wohnung ganz. Du beziehst dann einfach keine Grundsicherung mehr. (Die wollen dann auch nicht wissen, warum Du keine Grundsicherung mehr willst.) Dann kannst Du sie vermieten oder selber drin wohnen oder verkaufen. Ich weiss ja nicht, aber das könnte zum Leben reichen, jedenfalls bis es aufgebraucht ist. Danach könntest Du dann, völlig legal, Grundsicherung beantragen.

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Das hängt ab vom Einkommen des Vaters und der Mutter. Und ob die Eltern noch weitere unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Wenn der Vater mehr verdient, die Mutter aber weniger, dann kann es sein, dass Du zum Teil einen Anspruch hast, z.B. halbe Höhe und der Vater muss den Rest bezahlen.

Es hängt vom Einzelfall ab und es lohnt sich, wenn Du das genau prüfst.

Ansonsten gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Z.B. Bieten verschiedene Sparkasse oder Banken oder die KfW KfW-Studienkredit (174) | KfW unkompliziert Studienkredite an. Die muss man später zurück zahlen, ähnlich wie bei Bafög. Aber wenn Du mal Oberärztin bist, wirst Du das mit Links machen.

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Zur Polizei hingehen. Alles zugeben. Dich entschuldigen. Und sagen, das war eine Dummheit und Du wirst das nicht mehr tun.

Dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Ohne Strafe.

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Du solltest der Polizei (oder da, wo Du Deine Anzeige gemacht hast) den neuen Stand der Dinge mitteilen: Dass Du das jetzt mit der Person geklärt hast und Du den gestohlenen Kopfhörer zurück bekommen hast. Vor allem teilst Du mit, dass damit diese Sache für Dich erledigt ist und Du auf eine Weiterverfolgung verzichtest. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, was sie machen wird. Vermutlich wird dann das Verfahren einfach eingestellt.

Du hast nichts falsch gemacht. Deine Anzeige war berechtigt. Auch wenn sich die Sache positiv entwickelt hat. Deshalb wirst Du ganz sicher nicht belangt werden.

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Selbst wenn er sagt, er würde die Fotos löschen, hat die W14 nie die Sicherheit, dass er das tatsächlich tun wird. Wie soll man sicher wissen, ob er noch Kopien hat?

Die W14 hat es richtig gemacht, dass sie mit einer Anzeige bei der Polizei droht.

Sie sollte nochmal klar schreiben: Wenn er die Fotos und Videos nicht löscht, oder wenn er die Fotos weiter gibt, dann geht die W14 zu ihren Eltern. Und die werden einen Rechtsanwalt damit beauftragen, zur Polizei und vor Gericht zu gehen und den M24 zur Verantwortung zu ziehen. Notfalls mit Gefängnis.

Mehr kann die W 14 nicht tun, als das zu schreiben! Denn man kann nicht kontrollieren, ob er die Fotos löscht. Man kann nur hoffen, dass er Angst vor den Konsequenzen hat, wenn er was weiter gibt oder veröffentlicht.

Und dann sollte die W14 den Kontakt zu dem üblen Typen vollständig abrechen. Seine Nummer sperren, etc.

Und wenn er doch Fotos veröffentlicht, dann wird die Welt auch nicht unter gehen. Dann muss man eben den Anwalt einschalten und gegen den Typen vorgehen.

Die W14 wird aus der Sache fürs Leben lernen: Nie anderen Leuten solche Fotos geben. Vor allem, wenn man nicht mal den genauen Namen, Adresse und Identität kennt. Denn man weiss nie, an wen solche Fotos weiter geschickt werden oder was die damit machen. Und irgend wann enden die meisten Beziehungen. Und man kommt oft auch an üble Typen. Auch die üblen Typen sind am Anfang freundlich! Man muss immer an das Ende denken. Die W14 wird in Zukunft daran denken und vorsichtiger sein.

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Ihr könnt eine Lösung anbieten:

Im Moment sind die kleinen Katzen zu jung, um sie von ihrer Mutter zu trennen. Es ist auch schwierig, auf die Schnelle jemand zu finden, der eine Katzenmutter mit vielen Katzenkindern nehmen würde. Auch die Tierheime sind im Moment überfüllt. Und man muss das Tierschutzgesetz beachten und darf die Katzen nur in verantwortungsvolle Hände geben. Außerdem darf man die Kleinen nicht zu früh von der Mutter trennen.

Also ist die Lösung: Die Katzenkinder bleiben so lange bei Euch, bis sie von der Mutter getrennt werden können. Und bis da hin sucht ihr Leute, die bereit sind, die kleinen Katzen abzunehmen.

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Ich würde das mit dem Mieter besprechen. Entweder man nimmt den Kellerraum aus dem Mietvertrag raus, gegen eine kleine Mietminderung. Oder er muss für einige Zeit den Kellerraum leer machen, damit man die Sanierungsarbeiten machen kann, auch gegen eine kleine Mietminderung. Er muss aber hinnehmen, dass ein Schaden beseitigt wird. Dazu ist der Mieter verpflichtet.

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Diese Rechnung muss nur der Erbe bezahlen. Wenn Du also das Erbe ausschlägst, dann musst Du das nicht bezahlen.

Du hast eine Frist von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt, wenn Du vom Tod erfährst. Du solltest also bei dem Nachlassgericht /Amtsgericht, das für Deinen Vater zuständig ist, anrufen und einen Termin zur Ausschlagung vereinbaren. Man muss da persönlich hingehen und das dort erklären. Das kostet 30 Euro. Glaube ich.

(Du solltest die Abschleppkosten auf keinen Fall bezahlen. Denn das könnte man sonst so verstehen, dass Du mit der Annahme der Erbschaft einverstanden bist. Dann können noch weitere Kosten auf Dich zu kommen. Also: Nicht zahlen.)

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Nein. Vorher schauen die das nicht an.

Bei der Bewerbung muss er Angaben machen. Und da wäre es sinnvoll, wenn er ehrlich antwortet. Wenn die Strafen noch nicht gelöscht sind, sollte er sie dann angeben. (Auf einen Fragebogen wird danach gefragt.)

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