Die Verkäuferin haftet.

Wenn das Gutachten einen höheren Kaufpreis ermitteln sollte, haftet die Verkäuferin auf die Differenz. Ihr habt aus dem Kaufvertrag den Rechtsanspruch erworben, das Eigentum am Haus zum vereinbarten Kaufpreis zu bekommen. Denn wenn ein Vertrag durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen wurde, und es mit der Vollmacht Probleme gibt, dann ist der Vertrag mit der Bevollmächtigten zustande gekommen. Und die haftet deshalb. Das gilt auch in dem Falle, dass ein Betreuer die Genehmigung des Kaufvertrages ablehnt. § 179 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ob die Verkäuferin einen Regressanspruch gegen den Notar wegen Falschberatung hat, ist nicht Euer Problem.

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Wer ins Krankenhaus geht, um sich dort behandeln zu lassen, der schließt mit dem Träger des Krankenhauses einen Behandlungsvertrag ab. Aus diesem Behandlungsvertrag ergibt sich als Nebenpflicht, dass sich der Patient rücksichtsvoll und ordentlich benehmen muss. Vor allem darf er das Krankenhauspersonal nicht beleidigen oder gar körperlich gefährden. Ebenso muss er auf das Eigentum des Krankenhausträgers, die Möbel, die medizinischen Geräte, etc. Acht geben. Sofern er sich nicht an diese vertraglichen Nebenpflichten hält, kann der Behandlungsvertrag fristlos gekündigt und der Patient vor die Türe gesetzt werden. Außerdem kann vom Patienten Schadenersatz gefordert werden. Die Pflicht des Arztes zur Hilfe endet dort, wo der Patient sich nicht helfen lassen will oder andere Menschen oder fremdes Eigentum mutwillig verletzt.

Wenn der Patient bereits bei der Vertragsanbahnung, wenn er zur Behandlung ins Krankenhaus kommt, sich nicht benimmt, kann der Behandlungsvertrag von vorne herein abgelehnt und der Patient des Hauses verwiesen werden.

Sofern das Fehlverhalten des Patienten auf einer Krankheit beruht, kann das Kündigungsrecht insoweit ausgeschlossen sein. Wenn das Krankenhaus für einen krankheitsbedingt randalierenden Patienten nicht eingerichtet ist, könnte der Patient z.B. in die Psychiatrie zu verlegt werden, um dort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um andere Menschen und den Patienten vor sich selbst zu schützen.

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Schwierig.

Das Problem ist, dass diese Wohnung einen bestimmten Verkehrswert hat. Nämlich Wert der Wohnung minus Nießbrauchsrecht (das wird ausgerechnet, wie eine lebenslange Miete, etc.) Der hätte verwertet werden müssen, weil Du nicht selbst drin wohnst.

Bis jetzt gibt es kein zentrales Grundbuch. Deshalb ist es für das Sozialamt zwar schwierig zu prüfen, ob Du eine Wohnung hast. Aber es ist möglich.

Indem Du diese Wohnung nicht angegeben hast, hast Du Dich wegen Betrugs strafbar gemacht. Und wenn Du die Wohnung jetzt verschenkst, machst Du Dich weiterhin strafbar, wenn Du beim Sozialamt nicht angibst, dass Du Dein Vermögen verschenkt hast. Das muss man nämlich auch angeben. Und man müsste die Schenkung rückgängig machen! Man darf nicht sein Vermögen verschenken und dann Sozialleistungen beantragen.

Eigentlich wärst Du verpflichtet, die Wohnung zu verkaufen und dem Sozialamt die seither erhaltenen Sozialleistungen zurück zu zahlen.

Du könntest Dich auf dem kalten Weg herausschummeln: Das Ding an Deinen Bruder verschenken und nichts davon reden. Wahrscheinlich wird das Ganze nicht auffliegen. (Das ist eine Möglichkeit, die ich aber nicht empfehle, weil das nicht legal ist.)

Oder Du behälst die Wohnung. Sobald ein Erbfall eingetreten ist, gehört Dir die Wohnung ganz. Du beziehst dann einfach keine Grundsicherung mehr. (Die wollen dann auch nicht wissen, warum Du keine Grundsicherung mehr willst.) Dann kannst Du sie vermieten oder selber drin wohnen oder verkaufen. Ich weiss ja nicht, aber das könnte zum Leben reichen, jedenfalls bis es aufgebraucht ist. Danach könntest Du dann, völlig legal, Grundsicherung beantragen.

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Selbst wenn er sagt, er würde die Fotos löschen, hat die W14 nie die Sicherheit, dass er das tatsächlich tun wird. Wie soll man sicher wissen, ob er noch Kopien hat?

Die W14 hat es richtig gemacht, dass sie mit einer Anzeige bei der Polizei droht.

Sie sollte nochmal klar schreiben: Wenn er die Fotos und Videos nicht löscht, oder wenn er die Fotos weiter gibt, dann geht die W14 zu ihren Eltern. Und die werden einen Rechtsanwalt damit beauftragen, zur Polizei und vor Gericht zu gehen und den M24 zur Verantwortung zu ziehen. Notfalls mit Gefängnis.

Mehr kann die W 14 nicht tun, als das zu schreiben! Denn man kann nicht kontrollieren, ob er die Fotos löscht. Man kann nur hoffen, dass er Angst vor den Konsequenzen hat, wenn er was weiter gibt oder veröffentlicht.

Und dann sollte die W14 den Kontakt zu dem üblen Typen vollständig abrechen. Seine Nummer sperren, etc.

Und wenn er doch Fotos veröffentlicht, dann wird die Welt auch nicht unter gehen. Dann muss man eben den Anwalt einschalten und gegen den Typen vorgehen.

Die W14 wird aus der Sache fürs Leben lernen: Nie anderen Leuten solche Fotos geben. Vor allem, wenn man nicht mal den genauen Namen, Adresse und Identität kennt. Denn man weiss nie, an wen solche Fotos weiter geschickt werden oder was die damit machen. Und irgend wann enden die meisten Beziehungen. Und man kommt oft auch an üble Typen. Auch die üblen Typen sind am Anfang freundlich! Man muss immer an das Ende denken. Die W14 wird in Zukunft daran denken und vorsichtiger sein.

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Ich würde das mit dem Mieter besprechen. Entweder man nimmt den Kellerraum aus dem Mietvertrag raus, gegen eine kleine Mietminderung. Oder er muss für einige Zeit den Kellerraum leer machen, damit man die Sanierungsarbeiten machen kann, auch gegen eine kleine Mietminderung. Er muss aber hinnehmen, dass ein Schaden beseitigt wird. Dazu ist der Mieter verpflichtet.

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Nein. Vorher schauen die das nicht an.

Bei der Bewerbung muss er Angaben machen. Und da wäre es sinnvoll, wenn er ehrlich antwortet. Wenn die Strafen noch nicht gelöscht sind, sollte er sie dann angeben. (Auf einen Fragebogen wird danach gefragt.)

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Alles an Inventar, was einer "bescheidenen Lebensführung" dient, ist nicht pfändbar. § 811 ZPO - Unpfändbare Sachen und Tiere - dejure.org Elektrogeräte sind praktisch auch nicht pfändbar, und wenn sie älter sind will der Gerichtsvollzieher sie auch nicht mehr pfänden. Denn es ist schwer das zu verkaufen und noch was dafür zu bekommen. Wenn Du wertvolle Möbelstücke, Aktien, Goldschmuck (außer Ehering), eine Münzsammlung, etc. hast, dann könnte das gepfändet werden.

Es kann aber sein, dass der Gerichtsvollzieher von Dir die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt. Da musst Du dann wahrheitsgemäß angeben, welches Vermögen Du hast. Alles was einen Wert hat (Sparkonto, Aktiendepot, ein Auto, wertvolle Dinge, ..). Und wo Du Dein Einkommen her beziehst. Wenn Du kein Vermögen hast, dann wird Dich der Gerichtsvollzieher lange Zeit in Ruhe lassen, mindestens 1 Jahr.

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Er hat Dich betrogen. Du bist hier das Opfer.

Und das mit der Schwarzarbeit ist erst mal sein Problem. Du hast einem Unternehmer einen Auftrag zum Verlegen von Betonplatten erteilt. Das ist legal. So funktioniert unsere Marktwirtschaft. Wenn er nicht richtig angemeldet ist, dann ist das erst mal nicht Dein Problem.

Die sms vom ihm könnte man als einen Erpressungsversuch werten, sofern er versuchen will, Dich damit unter Druck zu setzen.

Auch bei Unternehmern gibt es einen "Lohn", nämlich den Werklohn. Wenn Du ihm also einen "Lohn" zahlst, dann hat das erst mal nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Du hast im Rahmen eines Werkvertrages bezahlt, das ist auch üblich, wenn Handwerker bezahlt werden. Handwerker rechnen oft nach Zeit ab. Du bist nicht sein Arbeitgeber, sondern sein Auftraggeber. Und immerhin bist Du davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung hat. Du hast deshalb nichts zu befürchten.

Lass Dich nicht verunsichern!

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Nein. Da fällt keine Spekulationssteuer an. Die kostenlose Weitergabe an Kinder löst grundsätzlich keine Spekulationssteuer aus, denn die Eltern haben daran nichts verdient, nachdem sie es verschenken.

Es fällt auch keine Schenkungssteuer an. Es wird die Wohnung abzüglich des Wertes der Schulden plus die erlassene Miete geschenkt. Die Eltern haben jeweils einen Schenkungsfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro, zusammen also 800.000 Euro. Das Geschenk ist eindeutig weniger Wert. Damit fällt auch keine Schenkungssteuer an.

Nur wenn Du die Wohnung innerhalb von 10 Jahren, nachdem die Eltern sie gekauft haben, verkaufen würdest und da ein Gewinn entstehen würde, dann könnte Spekulationssteuer anfallen. Da Du aber als Familienmitglied Deiner Eltern kostenlos schon 5 Jahre drin gewohnt hast, kann auch in diesem Falle keine Spekulationssteuer mehr anfallen. Also auch im Falle eines sofortigen Weiterverkaufes an Dritte mit Gewinn würden keine Spekulationssteuern mehr anfallen.

Es fällt auch keine Grunderwerbssteuer an, da eine Übertragung innerhalb der Familie insoweit steuerfrei ist.

Nur die Notar- und Grundbuchkosten, die werden entstehen.

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Ich denke, das ist kein Problem.

Im Zweifel kannst Du bei Deinem Arbeitgeber nachfragen. Wenn der Arbeitgeber es ablehnt, dass Du eine Kette trägst, dann soll er die kaputt gehende Brille ersetzen. ..

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Das ist zwar aufwändig. Aber ja, das ist eine Möglichkeit, um den Preis hochzutreiben.

Ob das sinnvoll ist, das ist eine andere Frage. Das hängt von den Umständen ab. Außenstehende halten sich eigentlich aus Teilungsversteigerungen eher heraus. Denn man weiss, dass die Miteigentümer praktisch das Verfahren in der Hand haben und jederzeit, bei einem unerwünschten Gebot von Außenstehenden, das Verfahren unterbrechen oder abbrechen können. Allerdings werden derzeit noch in den Zwangsversteigerungsterminen unvernünftig hohe Preise erzielt.

Dieses Verfahren dient eher dazu, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümer zum Verkauf oder zum Verkauf zu einem hohen oder niedrigen Preis zwingen möchte. Aber wie gesagt, das hängt von den konkreten Umständen ab.

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Die Garage wurde mit dem Bau auf dem Grundstück Teil des Grundstücks. Ein so genannter "wesentlicher Bestandteil". Damit gehört die Garage Dir, weil Dir das Grundstück gehört. § 94 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) § 946 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die Erben könnten aber einen Ersatzanspruch haben. Der bestimmte sich nach Bereicherungsrecht. § 951 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Jedoch verjährt dieser Ersatzanspruch nach 3 Jahren zum Jahresende. § 195 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Hier wäre der Anspruch also am 1. Januar 2021 verjährt.

Somit können die Erben von Dir wegen der Garage leider nichts verlangen.

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Ich glaube nicht. Du solltest zur Polizei gehen und dort sagen, dass es Dir peinlich ist und Du einsiehst, dass das eine Dummheit war. Es ist gut, wenn man sich entschuldigt.

Das erste mal, wenn man sich entschuldigt und die gestohlene Sache bezahlt oder zurück gibt (und an den Laden eventuell noch eine Bearbeitungsgebühr mit 100 Euro oder so, bezahlt - wenn die das wollen) dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Ohne Strafe.

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Du musst bei der Einstellung (auf Fragebogen, etc.) wahrheitsgemäß angeben, ob Du "vorbestraft" bist.

Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, gilt das als "nicht vorbestraft." Du kannst also wahrheitsgemäß ankreuzen, dass Du "nicht vorbestraft" bist. Denn das ist keine "Täuschung" im Sinne des Soldatengesetzes, die zur Entlassung führen könnte. § 55 SG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das wurde in Gerichtsentscheidungen geklärt.

Allerdings ist es so, dass es besondere Verwendungen bei der Bundeswehr gibt, bei denen genauer geprüft wird. Da ist es bei späteren Prüfungen möglich, dass auch solche Vorstrafen, die nicht im Zentralregister stehen, berücksichtigt werden. Das hängt also davon ab, was Du später bei der Bundeswehr machst. Falls Du also in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten möchtest, könnte noch mal eine Prüfung kommen, bei der auch alte Vorstrafen angegeben werden müssen.

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Mietwohnung Zutritt verweigern?

Hallo zusammen.

Ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Hausverwaltung: Es gibt einen Wasserschaden, wo aber ich nicht Schuld daran bin. Deswegen habe ich momentan im Bad und Schlafzimmer 2 große Bautrockner und 1 Gebläse stehen. Nicht nur, dass das irrsinnig laut ist - diese Dinger verursachen in meiner ohnehin schon sehr warmen Dachgeschosswohnung Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Ich bekomme ständig Kontrolltermine angesagt (im Schnitt so 2x pro Woche) und die sind natürlich immer Werktags am Vormittagen, wo ich in der Arbeit bin. Jeder den ich kenne arbeitet zu den Terminen wo die immer kommen. Diese dauernden Eingriffe in meine Privatsphäre stören mich schon gewaltig, aber das ist denen natürlich egal. Ich schließe immer alle Türen - somit habe ich zumindest im Rest der Wohnung "nur" 25 Grad.

Beim vorletzten Mal als es eine Wohnungsbeschau gab, haben die einfach alle Türen offen gelassen, sodass ich nicht nur im Bad und Schlafzimmer heiße Temperaturen hatte, sondern in der kompletten Wohnung eine unerträgliche Hitze herrschte. Ich habe daraufhin angerufen und mich beschwert (mir wurde gesagt ich muss unbedingt alle Türen geschlossen halten, damit nur diese beiden Räume entfeuchtet werden und selbst lassen sie dann aber offen).

Es wurde sich entschuldigt, beim letzten Mal war wieder das gleiche. Wieder habe ich es ihnen gesagt, wieder wurde sich entschuldigt. Heute war wieder jemand da zum Abflüsse kontrollieren.

Als ich zuhause angekommen bin, war der Schlüsselsafe zwar zu, aber der Code wurde nicht verstellt, sodass jeder den Code sehen konnte. Dann bin ich in die Wohnung rein - mein gesamter Teppich im Wohnzimmer (was will man im Wohnzimmer Abflüsse kontrollieren??) war voller dreckiger Schuhabdrücke, alle Türen waren wieder offen und ich habe schon wieder Saunafeeling in der Wohnung.

In der Badewanne sind schwarze Schuhabdrücke, die Waschmaschine wurde verschoben und ich kann sie alleine nicht mehr zurück schieben. Und dadurch dass die wiedermal die Türe offen gelassen haben, ist wegen Hitze ein gebasteltes Geschenk aus teuren Pralinen welches in der Küche stand und ich heute Abend verschenken wollte total geschmolzen.

Ich fühle mich so respektlos behandelt, ich verlange doch nur dass die meine Wohnung so verlassen wie sie sie vorgefunden haben, das kann doch nicht zu viel verlangt sein oder?

Kann ich da irgendwas tun, außer mich immer wieder zu beschweren, was ja bisher nichts genützt hat? Kann ich verlangen, dass solche Termine nur noch vereinbart werden, wenn ich zuhause bin? Ich bin gerade richtig stinksauer, hab gestern 2,5 Stunden damit verbracht diese Figur aus Pralinen zu basteln und nun ist alles kaputt und ich schwitze wie ein Schwein weil es so unerträglich heiß hier ist.

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Du solltest mit Deinem Vermieter reden. In so einem Falle kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht erwarten, dass Du tagsüber, während Deiner Arbeitszeit, da bist. Und wenn die Leute sich nicht ordentlich benehmen, die in Deine Wohnung kommen, dann bauchst Du denen auch nicht einen Schlüssel überlassen.

Vor allem solltest Du an eine angemessene Mietminderung denken.

Beim Bautrockner sollte man bei diesen Temperaturen die Zusatzheizung abschalten. Denn die produziert nur unnötig Wärme und bringt bei den aktuellen Temperaturen wenig.

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Ich denke, Du machst Dir da zu viele Gedanken. Wenn der Chef den Urlaub genehmigt hat, dann wird er keine weiteren Nachweise haben wollen. Wenn das wichtig gewesen wäre, dann hätte er vorher was haben wollen. Die Frage wäre auch, ob er überhaupt das Recht hätte, so was zu verlangen. Ich denke eher nicht. (Du hast Dich ja nicht krank schreiben lassen!)

Außerdem hat Du ein Recht auf Urlaub. Und wenn Du gerade ausgepowert bist, dann ist es auch im Interesse Deines Chefs, dass Du Dich erholst.

Also denke nicht mehr darüber nach. Und erhole Dich.

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Die Bank befindet sich im Annahmeverzug. § 293 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das heisst, sie kann nicht mit der Begründung, die Raten seien nicht bezahlt worden, den Kredit kündigen oder Schadenersatz verlangen. Denn es ist das Problem der Bank, wenn sie (wegen der Sanktionen und Probleme um den verbrecherischen Krieg in der Ukraine) das Geld nicht abbuchen kann.

Ich würde die Raten auf einem Sparkonto ansparen und warten, was passiert. Eines Tages wird sich jemand melden, der die Raten einfordert. Falls die Bank pleite gehen sollte, wird ein Insolvenzverwalter die weiteren Raten einfordern. Oder der Kredit wird an eine andere Bank verkauft, an die man dann die Raten zahlen müsste.

Man kann die Bank nur auffordern, die Raten abzubuchen. Mehr kann man nicht tun. Mehr muss man als Kreditnehmer auch nicht tun.

(Rechtlich gäbe es noch die Möglichkeit der "Hinterlegung" des Geldes beim Amtsgericht. Aber das ist aufwendig und bei Ratenzahlungen unpraktikabel.)

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Wenn das Haus für eigene Wohnzwecke genutzt wird, auch für Deine Familie, dann wird das bei Hartz 4 nicht als Vermögen angerechnet! Nur das, was man sich erspart hat, z.B. die Miete, bekommt man weniger. Wenn noch Ratenzahlungen für das Haus laufen, werden die auch mit eingerechnet. Immobilien, die nicht vermietet werden, sondern in denen man selber drin wohnt, oder in denen Unterhaltsberechtigte drin wohnen, darf man behalten.

Du musst das alles angeben beim Antrag auf ALG2. Dann rechnen die das genau aus.

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Du musst mit keinen Kosten rechnen. Der Verkäufer kann von Dir nichts verlangen, so lange nichts notariell beurkundet wurde. § 311b BGB - Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org

Der Verkäufer hat offenbar den Notar damit beauftragt, einen Entwurf zu fertigen. Wenn der Kauf nicht zustande kommt, dann muss er die Kosten übernehmen. Wer bestellt, der bezahlt. Der Notar kann also nur vom Verkäufer die Zahlung von Gebühren verlangen, nicht aber von Dir.

Außer wenn Du dem Verkäufer zugesichert hast, die Kosten des Notars im Falle eines Nichtkaufes zu übernehmen.

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Die Formulierung "die Pflegeverpflichtung ruht, sofern der Übergeber der Krankenhaus- oder Anstaltspflege bedarf." legt nahe, dass sobald die Mutter nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, also ein Krankenhaus oder ein Altenheim notwendig ist, keine Verpflichtung mehr besteht. Offenbar auch nicht finanziell. Denn sie "ruht" dann. Der "E" ist danach also nicht verpflichtet für die Kosten im Heim aufzukommen.

Wenn die Mutter auf die Pflegeverpflichtung verzichtet hat, dann gilt sie auch nicht mehr. Sie hat das Recht, darauf zu verzichten.

Zweck der Regelung war offenbar, dass beide Kinder finanziell gleich behandelt werden sollten. Das ergibt sich daraus, dass an die Schwester die Hälfte des Wertes des Hauses ausbezahlt werden soll, nach dem Letztversterbenden. Wenn nun die Kosten für die Pflege (im Heim) alleine vom Sohn zu tragen wären, dann würde die Schwester einseitig begünstigt. So könnte der hälftige Anteil des "E " vollständig für die Pflegekosten aufgebraucht werden, während die Schwester trotzdem den anderen Teil bekommen könnte. So war das aber nicht gemeint. Denn offenbar wollten die Eltern erreichen, dass beide Kinder finanziell gleich gestellt werden.

Somit müssen die Pflegekosten in einem Heim nicht vom "E" getragen werden. Und die Schwester kann auch keine derartigen Ansprüche stellen.

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