Eheleute schulden sich gegenseitig Unterhalt. Wenn der Ehemann in einem Pflegeheim betreut werden muss, so kann es sein, dass die Ehefrau einen Teil der Pflegekosten übernehmen muss.
Der Ehemann muss zuerst seine eigene Rente voll einsetzen. Außerdem hat er vermutlich Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das ist dann der Fall, wenn er pflegebedürftig ist. Das muss durch ein Gutachten festgestellt werden. Pflege im Heim - Bundesgesundheitsministerium Danach müsste das Sozialamt die Kosten übernehmen. Dieses wird aber prüfen, ob die restlichen Kosten von der Ehefrau zu zahlen sind:
Soweit das Geld für die Unterbringung im Pflegeheim nicht reicht, kann die Ehefrau herangezogen werden. Sie muss dann einen Teil ihrer Rente einsetzen. Allerdings hat sie einen Selbstbehalt. Ihr muss zum Leben ein angemessener Teil bleiben. Vor allem ist es möglich, dass sie auch ihr Vermögen, also ihr Haus, einsetzen muss! Das kann so weit gehen, dass sie das von ihr selbst bewohnte Haus verkaufen muss, um die fehlenden Kosten aufzubringen.
Die Einzelheiten hierzu sind rechtlich allerdings nicht genau geklärt. So ist z.B. die Frage, ob die Düsseldorfer Tabelle (Unterhalt) Anwendung findet. Möglich ist, dass diese Sache nach den Regeln für Getrenntlebenden- Unterhalt zu beurteilen ist.
Notfalls kann die Ehefrau sich scheiden lassen, um sich zu schützen. Darin liegt auch schon ein juristisches Problem: Denn der Staat muss die Ehe laut Grundgesetz schützen; wenn er aber Eheleute finanziell schlechter stellt, als Geschiedene, dann könnte das verfassungswidrig sein. Letztlich wird es so laufen, dass man von der Ehefrau verlangen wird, sich finanziell an den Pflegekosten zu beteiligen.
Die Ehefrau sollte sich dazu im Einzelnen beraten lassen!
Betretung: Die Ehefrau kann unter Umständen verlangen, dass der Ehemann ihr Haus nicht mehr betritt. Dazu ist notwendig, dass sie von ihm den Auszug verlangt (es reicht nicht, dass er im Pflegeheim wohnt. Er muss auch seinen Wohnsitz abmelden. Und seine Sachen aus dem Haus rausschaffen.) Formal müssen die Eheleute sich trennen. Man muss sich dazu aber nicht scheiden lassen. Wenn der Ehemann formal ausgezogen ist, kann sie ihm das Betreten des Hauses verweigern und ihr Hausrecht gegen ihn ausüben.