Muss der angegebene Finderlohn ausgezahlt werden?

2 Antworten

wie "amadeusmozart" gesagt hat, die Aushängung der Suchplakate war eine öffentliche Auslobung. Diese hat Urkundscharakter. Deine Freundin kann die Belohnung einklagen.

Wer einen Finderlohn zusagt, muss diesen auch auszahlen. Bei Geldbeträgen sind das, glaube ich, 5% des gefundenen Betrages. Bei ausgesetzten Beträgen hat der Finder ein Anrecht auf die angegebene Summe.