Muss der angegebene Finderlohn ausgezahlt werden?
Einer meiner Freundinnen ist eine Katze zugelaufen. Die eigentliche Besitzerin hatte auf einem Suchblatt eine Belohnung von 200 Euro für den Finder. Als meine Freudin jetzt die Katze zurückgebracht hat, hat die Besitzerin ihr Versprechen allerdings nicht eingehalten und keinen Cent gezahlt. Ist das rechtlich okay?
2 Antworten
wie "amadeusmozart" gesagt hat, die Aushängung der Suchplakate war eine öffentliche Auslobung. Diese hat Urkundscharakter. Deine Freundin kann die Belohnung einklagen.
Wer einen Finderlohn zusagt, muss diesen auch auszahlen. Bei Geldbeträgen sind das, glaube ich, 5% des gefundenen Betrages. Bei ausgesetzten Beträgen hat der Finder ein Anrecht auf die angegebene Summe.