Fälligkeit der Grunderwerbsteuer - mit Eintragung im Grundbuch?

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Die lange Frist wundert mich sowieso, denn eigentlich ist die zahlung der Grunderwerbsteuer Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch, bzw. die Bestätigung des Notars, dass das Geld für die Grunderwerbsteuer sich in seinem Besitz befindet.

Wurde der Kaufpreis gezahlt, nachdem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war? Wurde über den amtierenden Notar gezahlt, oder so überwiesen?

Der Ablauf ist normalerweise so:

  1. Vertrag (notarielle Urkunde)
  2. Eintragung einer Auflassungsvormerkung
  3. DEr Käufer zahlt auf Notaranderkonto.
  4. DEr Notarbestätigt, dem Grundbuchamt, das alle Unterlagen udn das Geld für die Grunderwerbsteuer auf dem Konto sind.
  5. Das Finanzamt gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Grundbuchamt.
  6. DEr Notar kann den Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen, weil alle für die Umschriebung erforderliche Dinge vorliegen.
  7. Er zahlt die Grunderwerbsteuer.
  8. Die Grundbucheintragung erfolgt irgendwann, weil die Grundbuchämter oft mit der Arbeit nachhängen.

Eine Änderung gibt es, wenn finanziert wird. Dann wird von der Bank an den Notar gezahlt, gegen die Bestätigung, dass alles geregelt ist.