Neuer Mietvertrag trotz bereits bestehendem?

FrauEichhorn  04.08.2023, 14:44

die Kündigungsfrist liegt doch immer bei 3 Monaten, ist im Mietvertrag etwas abweichendes vereinbart?

Cindy83 
Fragesteller
 04.08.2023, 16:48

Richtig, aber ist es nicht so, das sich die Kündigungsfrist verlängert umso länger man in der Wohnung wohnt? So war ich bis jetzt zumindest informiert...

3 Antworten

bei Mietverträgen verlängert sich die Kündigungsfrist nicht automatisch. Die bleibt bei 3 Monaten. Das verwechselst du möglicherweise mit Arbeitsverträgen, bei denen sich die Kündigungsfristen verlängern je nach Dauer einer Betriebszugehörigkeit.

Cindy83 
Fragesteller
 05.08.2023, 15:33

Danke für die Antwort. Ich hatte davon gelesen, dass die Kündigungsfrist sich verlängert, je nachdem wie lange man in einem Mietverhältnis steht. Im Familienkreis ist das aktuell nämlich auch gerade Thema, da dort eine Wohnung gekauft wurde und da nun aufgrund der Mietdauer bei der Kündigungsfrist geschaut werden muss...

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Du hast keinen Anspruch auf den alten Mietvertrag!

Ein Mieter alleine kann und darf einen bestehenden Vertrag nicht kündigen.

Rechtlich betrachtet musst Du dann einen neuen MV abschließen.

Der Vermieter lässt sich auf die ganze Geschichte ein, darüber kannst Du dich glücklich schätzen!

Muss er nämlich nicht.

Er kann und darf die Wohnung nämlich auch an jemanden anderen neu vermieten!

Cindy83 
Fragesteller
 04.08.2023, 18:07

Danke für die Antwort. Aber ist der bisherige Mietvertrag einfach so hinfällig, ohne Kündigung oder dergleichen?

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Alarm67  04.08.2023, 18:44
@Cindy83

Wenn dann nur aus Kulanz!

Mit Abschluss des neuen MV ist der alte hinfällig, klar!

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Du hast da leider keinerlei Ansprüche. Dein Ex und du ihr müsst zusammen den alten Vertrag kündigen. Und wenn der Vermieter sich gegen eine Ergänzung stellt und mit dir einen neuen abschließen will, kannst du das annehmen und nicht und ausziehen (oder nicht kündigen, dann bleibt aber dein Mann mit im Vertrag) .

Mängel würd ich natürlich wieder mit reinschreiben lassen. Und wenn dir jetzt eine 4-Zimmer-Wohnung vermieter wird, kann sich der Vermieter beim Auszug auch nicht darauf berufen, dass die Wand wieder raus muss.

Durchgangszimmer muss nicht extra erwähnt werden.

Cindy83 
Fragesteller
 04.08.2023, 16:28

Danke für deine Antwort. Darum ging es ja, das mir gesagt wurde,ich bräuchte nicht kündigen, da ich ja mit den Kids wohnen bleibe und somit das Mietverhältnis bestehen bleibt..

Ja die Mängel sind aber nicht mit aufgeführt wurden. Es ist so, als wenn es den alten Vertrag überhaupt nicht gab.

Und das Durchgangszimmer nun als 4. Zimmer anzusehen, ist das auch ok?

Also an sich hätte ich mit dem Vertrag absolut kein Problem, wenn ich neu in die Wohnung ziehen würde, da aber der bisherige seit Ende 2014 besteht und sich null darauf berufen wird, hab ich da so meine Probleme mit....

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