Neuer Mietvertrag trotz bereits bestehendem?
Hallo alle zusammen, ich hoffe man kann mir hier weiter helfen...
Es geht darum, dass mein Noch- Ehemann und ich, beide zusammen als Mieter im bisherigen Mietvertrag stehen. Nun zieht mein Mann aus und ich möchte mit den Kindern in der bisherigen Wohnung bleiben.
Alles auch kein Problem laut Vermieter. Ich bat darum, das man einen Zusatzvermerk zum bestehenden Mietvertrag macht,worin ich als alleine Mieterin drin stehe. Vermieter willigte ein.
Nun habe ich aber einen komplett neu aufgesetzt Mietvertrag erhalten, worin auch Dinge aufgelistet sind, die für mich überhaupt nicht relevant sind. Mir würde dann gesagt, das dieser Vertrag nur auf die personenbezogenen Daten abgeändert wurde und sonst auch bei anderen Immobilien genutzt wird. OK erst dachte ich mir nichts dabei. Ich solle den Vertrag in Ruhe durchlesen und bei Fragen mich gerne melden... An sich habe wir ein gutes Mieter- Vermieter - Verhältnis.
Nun ist es aber so, das ich wirklich Bauchweh bekomme, wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben soll. Es wird der alte bestehende Vertrag mit keinem Wort erwähnt, auch die Kündigungsfrist ist wieder bei drei Monaten, obwohl wir seit Ende 2014 in der Rechnung nun leben. Hinzu kommt das auch die Kaution hoch gesetzt wurde ( Kaution läuft über eine Kautionskasse und belief auf zwei Monatskaltmieten - jedoch wurde letztes Jahr die Kaltmiete erhöht und nun soll wohl auch die Kaution erhöht werden; soll dazu auch meine alte Bürgschaft aufheben lassen und eine neue machen). Das sind so Sachen, die mir ein wenig Kopfschmerzen bereiten... Auch das es keinen Bezug zum alten Vertrag gibt oder der alte aufgehoben/ gekündigt wird- kein Wort! Und das wäre aber wichtig, da im alten Vertrag auch schon bestehende Mängel schriftlich festgehalten wurden sind...
Auch ist im alten Vertrag die Rede von 3 Zimmern..wir selber haben dann natürlich auf Nachfrage, einen Trennwand in einem sehr sehr großen Raum gezogen um so zwei einzelne Zimmer zu haben. Wir mussten auch unzerschreiben, das wir die Wand bei Auszug wieder wegmachen. Also zusätzliche Dinge sind schriftlich immer festgehalten wurden.
Nun ist im neuen Vertrag die Rede von einer 4 Zimmerwohnung. Mündlich sagten mir die Vermieter, dadurch wir ja die Wand gezogen haben, wären es ja nun vier Zimmer. Das ein Zimmer ein Durchgangszimmer ist, steht dort aber nirgends.
Eigentlich möchte ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben, und werde natürlich auch den Kontakt zu den Vermietern dazu suchen. Möchte mich hier aber erstmal erkundigen wie das rechtlich so aussieht um besser argumentieren zu können. Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich bin nämlich davon ausgegangen ein Zusatzblatt wie zum Beispiel " Änderung zum bestehenden Mietvertrag,.... aufgrund von Trennung und Auszug von Herrn ....ist Frau ....nun alleine Mieterin.
Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Liebe Grüße
Cindy
die Kündigungsfrist liegt doch immer bei 3 Monaten, ist im Mietvertrag etwas abweichendes vereinbart?
Richtig, aber ist es nicht so, das sich die Kündigungsfrist verlängert umso länger man in der Wohnung wohnt? So war ich bis jetzt zumindest informiert...
3 Antworten
bei Mietverträgen verlängert sich die Kündigungsfrist nicht automatisch. Die bleibt bei 3 Monaten. Das verwechselst du möglicherweise mit Arbeitsverträgen, bei denen sich die Kündigungsfristen verlängern je nach Dauer einer Betriebszugehörigkeit.
Danke für die Antwort. Ich hatte davon gelesen, dass die Kündigungsfrist sich verlängert, je nachdem wie lange man in einem Mietverhältnis steht. Im Familienkreis ist das aktuell nämlich auch gerade Thema, da dort eine Wohnung gekauft wurde und da nun aufgrund der Mietdauer bei der Kündigungsfrist geschaut werden muss...
Du hast keinen Anspruch auf den alten Mietvertrag!
Ein Mieter alleine kann und darf einen bestehenden Vertrag nicht kündigen.
Rechtlich betrachtet musst Du dann einen neuen MV abschließen.
Der Vermieter lässt sich auf die ganze Geschichte ein, darüber kannst Du dich glücklich schätzen!
Muss er nämlich nicht.
Er kann und darf die Wohnung nämlich auch an jemanden anderen neu vermieten!
Du hast da leider keinerlei Ansprüche. Dein Ex und du ihr müsst zusammen den alten Vertrag kündigen. Und wenn der Vermieter sich gegen eine Ergänzung stellt und mit dir einen neuen abschließen will, kannst du das annehmen und nicht und ausziehen (oder nicht kündigen, dann bleibt aber dein Mann mit im Vertrag) .
Mängel würd ich natürlich wieder mit reinschreiben lassen. Und wenn dir jetzt eine 4-Zimmer-Wohnung vermieter wird, kann sich der Vermieter beim Auszug auch nicht darauf berufen, dass die Wand wieder raus muss.
Durchgangszimmer muss nicht extra erwähnt werden.
Danke für deine Antwort. Darum ging es ja, das mir gesagt wurde,ich bräuchte nicht kündigen, da ich ja mit den Kids wohnen bleibe und somit das Mietverhältnis bestehen bleibt..
Ja die Mängel sind aber nicht mit aufgeführt wurden. Es ist so, als wenn es den alten Vertrag überhaupt nicht gab.
Und das Durchgangszimmer nun als 4. Zimmer anzusehen, ist das auch ok?
Also an sich hätte ich mit dem Vertrag absolut kein Problem, wenn ich neu in die Wohnung ziehen würde, da aber der bisherige seit Ende 2014 besteht und sich null darauf berufen wird, hab ich da so meine Probleme mit....
Danke für die Antwort. Aber ist der bisherige Mietvertrag einfach so hinfällig, ohne Kündigung oder dergleichen?