Wann kann man einen alten Mietvertrag wegschmeißen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verträge kannst du entsorgen, wobei diese ja sicherlich nicht ganze Aktenordner füllen werden. Was ich in einem solchen Fall immer gerne mache: Die Verträge vor der Vernichtung einscannen und sauber geordnet speichern. So kann man alles auch Jahre später nachvollziehen.

Wer das geschrieben hat mit dem "Jahre später", der gehört in die Klapsmühle. Die Verjährungsfrist für Vermieteransprüche auf Renovierungskosten etc. beträgt 6 Monate, beginnend mit Rückgabe der Mietsache, § 548 BGB.

Wenn es sich ausschließlich um privat genutzte Wohnungen handelt, kannst Du getrost nach Ablauf dieser Frist alles entsorgen.

Deine Kontoauszüge (Nachweis der Mietzahlung) würde ich aber noch etwas länger aufbewahren. Da beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche 3 Jahre.

Dumm nur, wenn eine Forderung aus Betriebskostenabrechnung - die bekanntermaßen noch 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, also durchaus knapp 2 Jahre nach Auszug wirksam zu stellen wäre - sich in bestimmten Positionen auf eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag beruft, der man in einem Mahnbescheidverfahren nicht wirksam widersprechen kannn :-(

G imager761

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@imager761

Um im Mahnverfahren wirksam widersprechen zu können, muß man nur seine eigene Unterschrift beherrschen und über Kuli und Briefmarke verfügen.

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