Nachträgliche Vertragsänderung wirksam?

1 Antwort

Hallo,

  • " Der Vermieter kann eine Mietkaution nur verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde. Es gibt kein Gesetz, welches das Hinterlegen einer Mietkaution vorschreibt.
  • Ist der Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution geschlossen worden, kann der Vermieter ohne Einverständnis des Mieters nachträglich keine Mietkaution verlangen."
Woher ich das weiß:Recherche

Der dazugehörige Link wird vom System wieder einmal nicht akzeptiert.

GOOGLE Stichworte:

kautionsfrei. de / mietrecht kaution

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@LittleArrow

stimmt eigentlich !

Nur....ich persönlich hätte zu einer Antwort auch gern eine verlässliche Quelle, will man gegen Ungerechtigkeiten vorgehen und denke deshalb, dass andere Hilfesuchende ähnlich denken.

Wir wissen doch, im Internet wird u.a. auch viel Unsinn verbreitet..... ;-) Gruß !

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Völlig richtig! Pacta sunt servanda est.

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