Nachträgliche Vertragsänderung wirksam?
Ein Mietvertrag wurde ohne Kautionsregelung unterschrieben. Nachträglich tauschte der Vermieter die betreffende Seite mit einer Kautionsregelung aus und verlangte das auch von dem Mieter. Dieser tat das nicht. Nun verlangt der Vermieter plötzlich eine Kaution. Kann das rechtens sein?
1 Antwort
Hallo,
- " Der Vermieter kann eine Mietkaution nur verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde. Es gibt kein Gesetz, welches das Hinterlegen einer Mietkaution vorschreibt.
- Ist der Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution geschlossen worden, kann der Vermieter ohne Einverständnis des Mieters nachträglich keine Mietkaution verlangen."
Woher ich das weiß:Recherche
LittleArrow
02.09.2019, 12:30
@Gaenseliesel
Du brauchst keinen Link dazu, weil die Antwort völlig korrekt ist.
Gaenseliesel
02.09.2019, 12:57
@LittleArrow
stimmt eigentlich !
Nur....ich persönlich hätte zu einer Antwort auch gern eine verlässliche Quelle, will man gegen Ungerechtigkeiten vorgehen und denke deshalb, dass andere Hilfesuchende ähnlich denken.
Wir wissen doch, im Internet wird u.a. auch viel Unsinn verbreitet..... ;-) Gruß !
Der dazugehörige Link wird vom System wieder einmal nicht akzeptiert.
GOOGLE Stichworte:
kautionsfrei. de / mietrecht kaution