Mitbewohner zieht im Streit aus, was passiert mit dem Vertrag?
Was passiert mit dem Mietvertrag wenn ein Mitbewohner im Streit auszieht? Wir stehen alle im Mietvertrag, aber der angesprochene Mitbewohner ist nicht mehr auffindbar und antwortet auch schon seit 2 Wochen nicht mehr auf Nachrichten. Sein Zimmer ist komplett ausgeräumt, ich gehe also nicht davon aus, dass er wieder kommt. Kann man den Mietvertrag gekündigt werden, ohne dass alle Bewohner dem zustimmen? Können wir das Zimmer neu vermieten? Wenn nicht, muss der alte Mitbewohner weiterhin seinen Teil der Miete zahlen? Und wer muss diese Miete eintreiben? Wir oder der Vermieter? Der Vertrag sieht individuelle Zahlungen vor, also pro Zimmer, nicht pro Wohnung.
2 Antworten
Der Mitbewohner mag ausziehen, aber der Vertrag, den dieser Mitbewohner mit dem Mieter oder Eigentümer der Wohnung hat, wird dadurch nicht nichtig. Insbesondere können also weiter Miete und Nebenkosten eingefordert werden, solange keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt. Logischerweise kann das Zimmer auch erst dann wieder vermietet werden, wenn der vorige Mieter seinen Vertrag beendet hat.
Es ist zu klären, wer einen Vertrag mit wem hat. Vielleicht ist die Zahlung ja nur eine Modalität, nicht auf ein direktes Vertragsverhältnis zurückzuführen. Der Vertragspartner des ausgezogenen Mieters kann nun ein Mahnverfahren bis hin zur Pfändung einleiten.
Es ist zu klären, wer einen Vertrag mit wem hat.
Genau das ist hier der Punkt. Die Sachverhaltsdarstellung ist da etwas ..... hm.... sparsam.
Eine Antwort ist immer nur so gut wie die Frage die dazu gestellt worden ist. Bei Deiner Frage wird man nicht schlau daraus, wer mit wem für was einen Vertrag geschlossen hat. Wenn es der Hauseigentümer war, der die Wohnung zimmerweise vermietet hat (normalerweise gibt es so was ja nur im P...), dann ist das Ganze dessen Problem. Der letzte Satz Deiner Sachverhaltsdarstellung spricht stark dafür. Also, was machst Du Dir denn da Sorgen?