Nebenberuflichetätigkeit Arbeitgeber melden?

2 Antworten

Man muss alle nebenberuflichen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer melden, die aus Arbeit Einkommen generieren. Nebentätigkeiten die keine Arbeit sind müssen nicht angezeigt werden. Wenn man sich mit einer Photovoltaik Anlage oder einer Windkraftanlage selbstständig macht oder man mehrere Wohnungen vermietet oder etwas verpachtet oder sich als Autor selbständig macht Bücher schreibt, ist das nicht meldeplichtig.

correct  11.01.2019, 21:03

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist also eine Tätigkeit?

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