arbeitgeber zieht geld ab

9 Antworten

Was sollst Du falsch repariert haben?

Die eigene Arbeit bei einem Kunden?

ein betriebliches Gerät?

Einen Schaden mußt Du als Arbeitnehmer nur bezahlen, wenn Du grob fahrlässig, oder vorsätzlich gehandelt hättest.

Also ruhig mal an den AG rangehen udn die Sache besprechen.

Habt ihr einen Betriebsrat, oder Obmann?

EHEMALIGER Arbeitgeber plus Frage-Gegenstand hört sich nicht gerade nach friedlicher Trennung an...

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Hallo horst81, selbst wenn das Vorgehen deines Chefs rechtfertigt sein sollte ( wiederholte unsachgemäße Arbeiten / vorangegangene Abmahnung) muss dein Chef folgendes berücksichtigen :

Der Arbeitgeber hat auf jeden Fall die aktuellen Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Liegt das Gehalt / Lohn unterhalb der Pfändungsfreigrenze, darf er keinen Abzug vornehmen, selbst wenn er einen Schadensersatzanspruch hat.

Ansonsten, bei einmaligen, (einfachen) Fehlern, welche immer einmal passieren können, steht der Firma kein Schadensersatzanspruch zu. K.

Der Sachverhalt bietet wegen seiner Dürftigkeit wenig Möglichkeit zu einer abschließenden Bewertung. Bloße Schlechtleistung berechtigt im Normalfall nicht dazu, Ansprüche gegen Arbeitnehmer geltend zu machen. Besonders den kleinen Arbeitgebern aber ist das Arbeitsrecht nicht bekannt, bzw., sie scheren sich nicht darum. Bleibt nur die Klage zum Arbeitsgericht.

Na klar. So sind wir Deutschen. Wegen 200 Euro sofort zum Gericht rennen.

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@Privatier59

Ich bezweifle stark, dass das Arbeitsgericht zuständig ist! Eher das AMTSGERICHT...

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@mig112

Das königlich bayerische vielleicht.Inzwischen sind aber 100 Jahre vergangen.

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Um was es im einzelnen geht ist mir auch nicht klar geworden. Aber den Klageweg aufzuzeichnen, ist die einzig mögliche Hilfe.

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@williamsson

Ok, Privatier, du bist der Jurist von uns beiden... aber es ist doch nicht nachvollziehbar, dass der Geschädigte beim Obsiegen -was im geschilderten Fall eindeutig so sein wird- seine Rechtskosten selbst zu tragen hat!??

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@mig112

Nun ja, weder Gesetzgeber noch Richter müssen die Kosten tragen. Was juckt es die dann?

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es klingt so, als wäre das nicht korrekt, aber wir kennen den Vertrag nicht, auch nicht den Sachverhalt und auch nicht, was bisher vorgefallen ist während deiner Tätigkeit bei der Firma.

Was sollst du denn unsachgemäss repariert haben? Wieso ist dieser Fall nicht versichert?

Kein Grund Dir das gefallen zu lassen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist wohl nicht gegeben?! Also den ex AG zur Zahlung auffordern, Frist setzen und den Brief mit Nachweis abschicken.