Ein Vergleich bekommt man den Brutto oder Netto ausgezahlt?
Ich hatte ja vor dem Arbeitsgericht meine Kündigungsschutzklage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen. Nach ca. zwei Wochen kam dann ein Schreiben, das der Arbeitgeber mich bis zum Ende der auslaufenden Kündigungsfrist weiter beschäftigen muss und mit der dazugehörigen Lohnfortzahlung. Das Gericht lege bei dem Gütetermin auch fest, dass ich meine Arbeitsleistung bis zum Ende der Frist freigestellt bin, weil solaut Richter, das Arbeitsklima nicht mehr zuzumuten ist. Heute bekomme ich meinen Lohnzettel. Die wollen mich ernsthaft für April (1.4.10 - 30.04.10) mit 150,00€ und im Mai (1.5.20 - 15.5.10) mit 50,00€ abspeisen. Laut dieser Verhandlung müssen die mir aber meinen vollen Vergleich, der Brutto 800,00 € beträgt auszahlen. Nun kommt meine Frage: Der Vergleich vom Gericht aus, ist der Brutto oder Netto auszuzahlen und wie oder was kann ich gegen diese Abspeisung tun?
1 Antwort
Mit aler Vorsicht, da der Text des Vergleichs nicht vorliegt, aber nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt müßten die Lohnabrechnungen nach dem normalen Bruttolohn ganz normal erfolgen.
Das Arbeitverhältnis ist ja (nach Deinen Angaben) bis zum Kündigungstermin fortzuführen, aber nur unter Freistellung von der Arbeit.
Deshlab normale Gehaltsabrechnungen.
Schicke die Abrechnungen mal an das Gericht.