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Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
Anwaltskosten, Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, vergleich, Insolvenzverfahren
Darf das Inkasso die Ratenzahlung neu verhandeln?

Hintergrund: Das Inkassobüro hat eine Schuld aus 2004 gekauft. Waren Mietschulden die sich auf ca. 10.000 Euro belaufen.

Nun zahle ich seit 2005 (davor waren die ganzen Verhandlungen und ich als junger Erwachsener völlig überfordert) monatlich 10 Euro. Dies war damals nicht anders möglich, da ich Hartz 4 bezog.

Den letzten Auszug bekam ich vor etwa 8 Jahren und damals war die Summe mit Zinsen, Gebühren etc. auf über 13.000 Euro angestiegen. Dieses Mal lag nichts entsprechendes bei und so gehe ich mal von mind. 16.000 aus.

Nun kam heute ein Brief in dem das Inkasso schreibt, dass "auf Grund der Forderungshöhe, sowie der weiteren Laufzeit" meine "derzeitige Ratenzahlung in keinem Verhältnis" steht.

Nun wollen Sie eine NEUE Ratenzahlungsvereinbarung mit mir treffen.

Dafür wollen Sie nun meinen Einkommensnachweis/Renten oder Arbeitslosengeldbescheid. Mittlerweile arbeite ich schon seit längerem wieder, möchte aber eigentlich die Ratenzahlung nicht erhöhen.

Sie drohen jetzt auch damit, dass sie die jetzige Ratenzahlung als hinfällig erklären wenn ich mich nicht bei Ihnen melde und Auskunft über den Lohn abgebe innerhalb von 14 Tagen.

"So ist die bisherige Vereinbarung hinfällig und die Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig bzw. werden wir weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten, zur (der Rechtschreibfehler ist wirklich drin) Ihren Lasten einleiten.

Nun meine Fragen:

Dürfen sie nachverhandeln?

Dürfen sie die bisherige Ratenzahlungsvereinbarung die nun ca .15 Jahre läuft einfach für hinfällig erklären?

Dürfen sie meinen Einkommensnachweis einfordern?

Plan ist übrigens einen Vergleich anzubieten. Habe nun schon 3.000 angespart. Ist dies genug? Wenn ich diesen jetzt anbiete könnten sie ja NEIN sagen und dennoch die 3.000 zur Tilgung verlangen. Wie gehe ich hier taktisch klug vor?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Inkasso, Ratenzahlung, Schulden, vergleich
Nach Vollstreckung - Inkassobüro Vergleich anbieten?

Hallo guten Tag,

wir haben eine offen Forderung von Vodafone (aus 2017) über nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von rund 700 Euro. Da dies nicht bezahlt werden konnte, kamen von Vodafone erst Mahnandrohungen mit Sperrung und dann eine Rechnung über die ursprüngliche Forderung plus 400 Euro Schadenersatz (für den Basispreis). Auch diese Rechnung konnte nicht bezahlt werden.

Der säumige Kunde schrieb daraufhin einen Brief an Vodafone mit der Erklärung, warum die Rechnung nicht bezahlt werden konnte (Arbeitsplatz verloren) und die Bitte, die Rechnung nochmal zu überprüfen und einer Ratenzahlung zuzustimmen. Seitens Vodafone kam keine Reaktion, stattdessen wurde ein Inkassobüro beauftragt.

Es kamen nun diversen Mahnungen des Inkassobüros ohne dass gezahlt wurde und anschließend ein Mahnbescheid, dem nicht wiedersprochen wurde. Stattdessen schrieb der säumige Kunde, dieses Mal ans Inkasso-Büro, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung der Gesamtsumme und Bitte um Ratenzahlung - ohne Reaktion des Inkassobüros. Anschliessend wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt und es erfolgte ein Schufa Eintrag. Pfändung ist nicht möglich gewesen, da das Einkommen zu niedrig ist und nicht zu pfänden (Ausbildung noch 2 1/2 Jahre mit 400 Euro Nettoverdienst!). In regelmäßigen Abständen kommen seitdem vom Inkassobüro Schreiben mit der Bitte um Bezahlung. Die ursprüngliche Rechnung entstand im Oktober 2017, der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist vom Mai 2018.

Nun möchte eine Verwandte dem säumigen Kunden helfen und möchte einen Vergleich anbieten.

Macht das Sinn? Wird der Vergleich an das Inkassobüro oder an den Gläubiger gesandt? Wie hoch kann/soll der Vergleich angesetzt werden?

Gesamtsumme inzwischen bei knapp 1.700 Euro - 1.100 ursprüngliche Forderung, der Rest Kosten des Inkassobüros mit folgender Aufschlüsselung:

Inkassokosten aus Inkassoauftrag (169 Euro), Ermittlungen Umsatzsteuerrelevant (12,55 Euro), Bonianfrage vor MB, GK Mahnbescheid (35,50 €), RA-Geb. Mahnbescheid (135 Euro), RA-Geb. Vollstreckungsbescheid (57,50 €), Verfahrensgebühr für die Vollstreckung (54 €), GK Pfüb (20 €), GV-Kosten Pfüb (3 Mal für je 21,25 € bzw. 34,96 €). Ist dies alles rechtens??

Soll der Vergleich ans Inkassobüro oder an den Gläubiger gerichtet werden?

Wir würden uns sehr über Hinweise freuen, wie wir am besten weiter vorgehen.

Vielen lieben Dank.

Christine

Inkasso, Schulden, vergleich, Vollstreckung

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