Nachlassverfahren - Berichtigung des Grundbuchs beantragen?
Mein Vater ist vor einpaar Monaten gestorben und meine Familie hat jetzt den ersten Brief vom Amtsgericht bzgl dem Nachlassverfahren bekommen. Darin ist ein Formular mit einer Frage ob "im Bezug der Nachlassakten eine Berichtigung des Grundbuchs für die folgenden Blattstellen beantragt wird".
Falls nicht, dann soll man angeben ob Teilung des Nachlasses durch (a) einen notariellen Vertrag vorgenommen wird, (b) die Vermächtniserfüllung durch notariellen Vertrag erfolgen wird oder (c) ___ ein anderer Grund.
Leider ist uns nicht klar was wir hier angeben sollen. Worauf bezieht sich die Korrektur? Auf wen wird das korrigiert? Welchen Vorteil hat das?
Mein Vater hat kein Testament hinterlassen. Somit machen meine Mutter, mein Bruder und ich die Erbgemeinschaft aus. Wir würden das Erbe zusammen mit der Hilfe eines Steuerberaters aufteilen sobald wir dazu aufgefordert werden bzw die richtigen Dokumente dazu bekommen. Was sollen wir bis dahin angeben?
4 Antworten
Vielen Dank, Franzl, für den Artikel. Ich habe ihn durchgelesen und fand ihn bedingt informativ. Meine Haupterkenntnis, sofern ich sie korrekt interpretiert habe, besteht darin, dass Änderungen bezüglich des Erbes direkt über das Amtsgericht für alle Erbberechtigten durchgeführt wird. Bei einer notariellen Regelung besteht jedoch die Möglichkeit, individuellere Vereinbarungen zu treffen.
Das Grundbuch wird kostenlos berichtigt. Nach den Quoten der gesetzlichen Erbfolge (bzw. des Erbscheins), also die Witwe wird zu 1/2 eingetragen und die Kinder je zu 1/4.
Die Ankreuzmöglichkeiten fragen Besonderheiten ab, die ja aber nicht vorliegen.
Welchen Vorteil ein berichtigtes Grundbuch hat? Es stimmt dann wieder. Man kann nicht die Frist verpassen, in der das kostenlos geht. Man kann es auch nicht über Jahrzehnte vergessen und hat dann Mühe, die Vergangenheit aufzudröseln. Im Fall eines Verkaufes würde ich persönlich lieber mit Verkäufern verhandeln, die im Grundbuch stehen.
Nachteile fallen mir nicht ein.
Das Grundbuch läuft aktuell auf den Namen eines Toten.
Das Grundbuch muss also umgeschrieben werden.
Dafür wird ein Notar benötigt! Also Termin machen und dann müsst ihr drei dort hin.
Nehme dann einfach das Schreiben dort mit hin.
In diesem Fall wird offenbar kein Notar benötigt.
Wenn sich Nachlassgericht und Grundbuchamt am selben Gericht befinden, geht das vereinfacht. Hab ich auch schon erlebt.
Leider kann man in dem Schreiben nicht angeben, dass das für einen Teil der Immobilien und nicht für alle Immobilien gemacht werden soll. Das ist eigentlich mein einziges Problem. Es gibt nämlich eine Immobilie für die es ein Kaufangebot gibt. Da macht es Sinn das Grundbuch schnell korrigieren zu lassen. Für die anderen wollen wir noch ein bisschen mit dem Steuerberater/Notar herumtüfteln, wie wir das am besten machen sollen.