Wie läuft das mit einem Erbbaugrundstück im Erbfall - wie kann der Wert ermittelt werden?

1 Antwort

1. Ihr sollt nicht den Wert des Grundstücks, sondern den Wert des Erbbaurechts ermitteln.

2. Natürlich auch den Wert des Hauses.

3. Bei Wert des Erbbaurechts ist es wichtig zu wissen, wie lange es noch läuft. Ein Erbbaurecht was noch 1 Jahr läuft ist nicht mehr wert als der Erbbaurechtszins. Wenn es noch 20 Jahre läuft, wäre es der abgezinste Wert der Erbbaurechtszinsen.

4. Dann eben der Wert des Hauses. Vereinfacht das x-fache der vermutlichen Jahresmiete.

Vielen Dank.

Leider verstehe ich nichts von der Materie.

1. Ist mir soweit klar

2. Ebenso

3. Was ist  der abgezinste Wert der Erbbaurechszinsen?

Sind das die Zinsen, die man pro Jahr zahlen muss umgerechnet auf die Restlaufzeit? Also Zinsen * Restlaufzeit?

4. x-fache, ist damit die Restlaufzeit gemeint?

Also Jahresmiete (keine Ahnung welcher Wert hier angesetzt werden sollte)  * Restlaufzeit Erbbau?

Bekäme man bei einer Bank Hilfe zur Ermittlung der Werte?

Anwalt ist wahrscheinlich zu teuer.

Mein Vater ist 82 und ein wenig überfordert, ganz zu Schweigen von mir.

Und ich will hier auch nicht eure Zeit stehlen.

Vielen Dank.

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@ojerry

zu 3. die Summe der Erbbaurechtsraten bis zum Vertragsablauf, aber abgezinst (200,- Euro die ich am 01. 09. zahlen muss sind mehr, als 200,- Euro, die ich erst in 3 Jahren zahlen muss) auf das aktuelle Datum, Dafür gibt es abzinsungstabellen und fertige Tabellen für Excel.

zu 4. Da bei Ablauf des Erbbaurechts, der Restwert des Hauses erstattet wird, ist das Haus normal zu bewerten. Ein Einfamilienhaus ohne Reparaturstau z. B. mit ca. 20facher Jahresmiete (als Näherungswert).

Jahresmiete? Was würde man für die Wohnung zahlen müssen, würde man sie mieten? Das ist die Berechnungsgrundlage.

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