Kann die Bank mich einfach als 2. Kreditnehmer eintragen, nachdem der 1. Kreditnehmer verstorben ist ?
Hallo, mein Vater ist im März verstorben und hat zusammen mit meiner Mutter vorher einen Kredit aufgenommen. Die Bank hat nun meine Mutter als 1. Kreditnehmerin eingetragen. diese verfügt über 2sehr gute Renten und kann und will den Kredit gerne weiter bedienen. Die Bank hat mich als Erben nun angeschrieben, ich solle als 2. Kreditnehmer eingetragen werden. Ist es rechtlich o.K., saß die Bank mich nun als Kreditnehmer verpflichten möchte ? Sie wollen mir nun den Vertrag zuschicken, den ich unterschreiben soll. Meine Mutter ist aber bereit und auch finanziell imstande diesen alleine weiter zu bedienen. Wie sollen wir uns verhalten ?Danke und Grüße A.
5 Antworten
Der Erbe übernimmt ("erbt") auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
Leider hast Du hier weder über die Höhe und Art des Kredites und des Dir zugewachsenen Erbes geschrieben. Wenn der potentielle Erbe das Erbe ausgeschlagen hätte, dann wäre das Erbe der Mutter größer geblieben und deren Kreditwürdigkeit auch.
Aber die Bank will Dich ja nun vertraglich einbinden und da könntest Du ablehnen. Würde diese Ablehnung zu einer berechtigten Kündigung führen können? Es kommt wohl auf den Einzelfall an.
Leider sind bei der Frage doch viele Punkte nicht erwähnt.
Kredithöhe, Wert der Immobilie, willst du die Immobilie als Erbe, gibt es weitere Erben, ist schon das Erbe angetreten, ist, oder fällt Erbschaftssteuer an, wie sieht das Grundbuch aus.
Alle diese Punkte sollten vor einer Endscheidung besprochen sein. Ist durch die Bank aber bereits ein Urteil gefällt, bleibt es dabei, sie müssen mit in den Kredit. Ist aber dann auch nicht so schlimm, wen die Mutter die Raten übernimmt. Später kann man dann ja nochmal entscheiden. Ich wünsche ihnen, dass die Mutter noch möglichst lange lebt.
Viel Erfolg.
Bist du Alleinerbe deines Vaters geworden?
Dann bist du bereits heute ohne Mitwirken weiterer Kreditnehmer, da du im Kreditverhältnis an die Stelle deines Vaters trittst. Es gibt übrigens keinen 1. und 2. Kreditnehmer. Alle Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch, d.h. jeder für die volle Darlehenshöhe.
Wenn die Bank hier also eine Unterschrift will, dann ist das um die Verträge auf die derzeitigen Kreditnehmer zu berichtigen (an sich nicht mal erforderlich wegen Rechtsnachfolge des Erben). Du kannst die Unterschrift verweigern, bleibst aber damit dennoch Kreditnehmer.
Wenn du aus dem Kreditverhältnis ausscheiden willst, könnt ihr die Bank darum bitten. Wenn deine Mutter für den Kreditbetrag "gut ist", kann die Bank dich aus dem Verhältnis entlassen.
Bitte beachten, dass meine Antwort stark auf meiner Interpretation deines Falles basiert und durch eine genaue Fallbeschreibung ggf. anders ausfallen könnte.
Weil Du erbst? Ja.
Schlede:
Die Sachverhaltsdarstellung ist mager.
Handelt es sich um einen Pkw-Kredit von z. B. 15 000 € mit Übergabe des Kfz-Briefes an die Bank oder
um einen durch eine erststellige Grundschuld gesicherten Realkredit von z. B. 200.000 € auf einer Immobilie mit einer Verkehrwert von z. B. 450 000,--?
Steht im Kreditvertrag, dass die Kündigung möglich ist, wenn nach Wegfall eines Kredtinehmers (z. B. durch Tod) der Schuldbeitritt eines bonitässtarken Dritten unterbleibt?
Erklärt sich die Bank statt der gesamtschuldnerischen Haftung mit einer Ausfallbürgschaft einverstanden?