Nachforderungen Dynamischer Titel bei Minderjähriger Tochter?

2 Antworten

Du als Schuldner bist verpflichtet, Dich über Veränderungen des in Bezug genommenen Indexes zu informieren.

Wir wissen natürlich nicht, worauf sich der Titel bezieht. Von den Unterhaltstabellen ist die Düsseldorfer Tabelle die bekannteste.

In jedem Jahr wird diese Tabelle überprüft und angepasst. In Zeiten des Internets lässt sich der aktuelle Stand unschwer ermitteln.

Es ist schon schwer verständlich, dass Du da nicht selber aktiv wirst. Dadurch würdest Du Dir nicht nur Mahnungen ersparen, sondern darüber hinaus auch bemerken, ob sich etwas zu Deinem Vorteil verändert haben könnte, Du zum Beispiel wegen gesunkener Einkünfte weniger zahlen müßtest.

Kaylo 
Fragesteller
 11.09.2023, 06:17

Hallo

Danke für ihre Nachricht

Der Titel ist dynamisch für das Kind!

Ich habe sie gebeten mir Auskunft zu geben ob sich etwas verändert hat, da ich keine Auskunft von ihr bekomme ob es sich erhöht hat und wie die Erhöhung zustande kommt habe ich den alten Betrag weiter gezahlt!

Dann schickt sie nach Monaten eine Summe X ohne eine Berechnungsgrundlage.

Es geht hier nicht darum ob ich zahle,es geht darum iob ich die genannte Nachforderungen bezahlen muß ohne eine Berechnung!

Ich bekomme keine Mahnungen da ich ohne Verzug meinen Unterhalt pünktlich bezahle!

Da mein Lohn sich nicht verändert habe ich keinen Grund zu prüfen ob ich weniger zahlen müsste!

Ich erhalte diese Forderungen nach Monaten trotz meiner Nachfrage und diese bringen mich in s finanzielle Schwierigkeiten!

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Der Unterhaltstitel dürfte sich ja vermutlich auf die Düsseldorfer Tabelle beziehen. Diese verändert sich grundsätzlich zum 01.01. eines jeden Jahres. Und da ist der veränderte Selbstbehalt und das Kindergeld bereits berücksichtigt.
Der Unterhaltsschuldner muss sich selber über die Veränderungen informieren und seine Unterhaltszahlung dementsprechend anpassen. Die Mutter muss nicht über Veränderungen informieren, darf aber natürlich nachfordern, wenn nicht der korrekte Unterhalt bezahlt wird.

Bei Veränderungen deines Einkommens bist du in der Informationspflicht.

Sofern du der Meinung bist, dass sich wesentliche Veränderungen ergeben haben, die zu einer Reduzierung deiner Unterhaltspflicht führen könnten, kannst du das jederzeit durch das Jugendamt und/oder einen Anwalt überprüfen lassen.

Kaylo 
Fragesteller
 11.09.2023, 06:24

Danke für die Antwort leider nicht hilfreich.

Sie hat sich vom Jugendamt losgesagt und droht mir immer nur mit Anwälten und darauf hab ich keine Lust da ich ja pünktlich bezahle!

Sie antwortet ja nicht auf meine Anfrage und ich werde nicht einfach eine Summe X überweisen und jedesmal den Anwalt einzuschalten macht mir noch mehr kosten!

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orgel  11.09.2023, 08:42
@Kaylo

Der dynamische Unterhaltstitel wird sich ja auf irgendwas beziehen, normalerweise ist das die Düsseldorfer Tabelle. Das "dynamisch" bedeutet ja einfach nur, dass sich der Zahlbetrag verändern kann, wenn sich eben z.B. die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle verändern. Im Gegensatz zu einem "statischen" Unterhaltstitel, der einen konkreten Betrag festlegt. Sofern sich dein Titel auf die Düsseldorfer Tabelle bezieht, ist es doch ganz einfach dort nachzuschauen, wie hoch der Zahlbetrag ist und wie bereits gesagt, der verändert sich nur einmal im Jahr. Somit ist es auch ganz einfach das zu prüfen, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist bzw. es gar nicht erst dazu kommen zu lassen, in dem man z.B. im Dezember sich einfach die Tabelle für das nächste Jahr mal anschaut und die Zahlung entsprechend anpasst.

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Andri123  11.09.2023, 11:12
@orgel

Genau. Das Datum kann man sich ja auch ganz einfach merken, und auch das Kindergeld wurde zum Jahreswechsel erhöht. (das hälftige Kindergeld muss allerdings noch vom Betrag aus der DD Tabelle abgezogen werden).

Ich frag mich auch, was ihm eine Aufstellung der Kindsmutter nutzt. Wenn er in der Lage ist, diese zu prüfen, kann er sie auch selbst erstellen. Wenn er sie blind glauben möchte, reicht auch die Nennung der Endbeträge...

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Kaylo 
Fragesteller
 13.09.2023, 08:59
@Andri123

Danke @orgel

Sie verstehen den Hintergrund meiner Frage nicht!

Das macht nur wenig Sinn wenn die Forderung der Ex Partnerin mit den Berechnungen die ich mache weit auseinander liegen & wenn ich nach nach ihrer Berechnungsgrundlage Frage keine Antwort bekomme!

Ich glaube nicht daß sie einfach eine Summe X bezahlen egal an wen wenn sie die Rechnung nicht prüfen können!

Und nochmal es geht nicht darum nicht zu zahlen es geht darum die richtige Summe für unsere Tochter zu zahlen und nicht Geld für Anwälte zu verbrennen!

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orgel  13.09.2023, 09:28
@Kaylo
Ich glaube nicht daß sie einfach eine Summe X bezahlen egal an wen wenn sie die Rechnung nicht prüfen können!

Natürlich nicht, aber es ist doch egal, was sie rechnet. Der Unterhaltstitel gibt doch die Berechnungsgrundlage vor. Was steht dort denn drin?

Sie verstehen den Hintergrund meiner Frage nicht!

Ich glaube eher, wir reden aneinander vorbei, oder die Antworten werden nicht richtig verstanden.

Und nochmal es geht nicht darum nicht zu zahlen es geht darum die richtige Summe für unsere Tochter zu zahlen und nicht Geld für Anwälte zu verbrennen!

Dafür braucht man auch keine Anwälte. Entweder lässt sich die Höhe des geschuldeten Unterhalts recht einfach aus dem Unterhaltstitel ableiten. Alternativ kann man eben auch beim Jugendamt um Unterstützung bitten, das ist kostenfrei. Auch eine Abänderung des Titels kann dort erfolgen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.

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