Nachdem ich die Selbstständigkeit abgemeldet habe, bekam ich einen Brief von Finanzamt. Was soll ich ankreuzen? Was bedeutet "ich werde steuerlich geführt"?

2 Antworten

Hallo,

bitte noch mehr Angaben zum Sachverhalt:

"Ich habe meine Selbständigkeit bei Finanzamt abgemeldet"

Gewerblich oder freiberuflich?
Betriebsaufgabe oder ruhender Betrieb?
Wie haben Sie Ihre Selbständigkeit abgemeldet?

"..Post von Finanzamt. Thema ist Prüfung der Steuerpflicht."

Steuerpflicht von was/wem? Ihnen als Person und/oder bestimmter Einkünfte?

"ich habe Zwischenzeit Umsatz gehabt, aber nicht viel."

Zwischen "Abmeldung" und Posteingang?
Was für einen Umsatz? Wie hoch?

"Was soll ich ankreuzen?"

Es gibt standardisierte Fragebögen bei Aufgabe einer Tätigkeit, wo meines Wissens aber nicht nach der Steuerpflicht gefragt wird. Von manchen Finanzämtern gibt es Fragebögen zur Steuerpflicht der Person oder bestimmten Einkünften. Ansonsten kann auch ein Sachbearbeiter gezielte Nachfragen haben.

Welche Möglichkeiten stehen denn zur Auswahl?

"Welche Auswirkung gibt?"

Da man nicht weiß, worum es im Detail geht, kann man keine genaue Antwort geben.

MfG
-Valeskix

kkfuchs 
Fragesteller
 16.09.2016, 12:01

ich bin freiberuflich, habe einfach mein freiberuflich Tätigkeit aufgegeben, kein Übergabe, Veräußerung, usw.  Umsatz habe ich nur vor der Abmeldung. Ich habe noch Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit bekommen. Ich danke mal, Ich werde steuerlich nicht geführt. 

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Valeskix  16.09.2016, 12:27
@kkfuchs

Bis zur Aufgabe erzielte Gewinne sind als laufende Gewinne zu Erklären (Anlage S Zeile 4). Sofern die laufenden Bruttobetriebseinnahmen des Jahres nicht 17.500 € oder mehr betragen, kann die Gewinnermittlung formlos (also z.B. per Excel-Tabelle) als Anlage zur Erklärung beigefügt werden.

Bei einer Betriebsaufgabe ist auch ein Aufgabegewinn zu ermitteln. Wie sich dieser ermittelt, geht aus dem Fragebogen hervor. Von einer Aufgabebilanz kann das Finanzamt insbesondere bei Kleinstfällen absehen.

Vereinfacht gesagt: Wenn der Betrieb kein Vermögen hat (Waren, Einrichtung, Pkw, Grundstücke, offene Forderungen/Verbindlichkeiten usw.), dann kann man sich Bilanz/Aufgabegewinn sparen.

Ein eventueller Aufgabebewinn ist in der Anlage S in den Zeilen 15-24 einzutragen. In diesem Falle gehe ich von Zeile 18 aus (also weder 55 Jahre alt noch dauernde Berufsunfähigkeit). Ein Aufgabeverlust gehört in Zeile 22.

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Wenn Du den Betrieb abgemeldet hast, dürften ja keine Umsätze mehr laufen, ausser der Verkauf von restlichen Vorräten, oder dem Verkauf des Inventars.

Im Prinzip wollen die nur wissen, ob Du nun bei einem anderen Finanzamt steuerpflichtig bist.

Schreib rein, was richtig ist. gibt keine Probleme.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
billy  16.09.2016, 19:05

„ Schreib rein, was richtig ist. gibt keine Probleme.“ - Sollte man doch generell machen oder ? ;-)))

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wfwbinder  16.09.2016, 19:28
@billy

Grundvoraussetzung für den Beruf des Steuerberaters:

1. Keine Fragen stellen, wo man eine antwort bekommt, die man nicht möchte.

2. Nicht rot werden, wenn der Mandant einem Finanzbeamten einen Sachverhalt erklärt.

3. Es gibt fast immer mehr als eine Wahrheit.

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