Schulden bei Finanzamt und Duale Studium bei Finanzamt?

3 Antworten

Studienplatz beim FA bedeutet, Deine Frau ist als Bewerberin in den gehobenen Dienst aufgenommen worden und macht da jetzt ihre Ausbildung. Bis zur Ernennung als Beamtin auf Lebenszeit dauert es dann noch etliche Jahre. Da kann noch viel passieren.

Und um auf Deine Frage konkret einzugehen. Mir persönlich ist der Fall eines Finanzbeamten bekannt bei dem der Beruf des Ehepartners zu Schikanen geführt hat. Der Ehepartner war beruflich sehr erfolgreich, was dem FA aufgrund der abgegebenen Steuererklärungen nicht verborgen blieb. Daraufhin wurde der Finanzbeamte an ein weit entferntes FA versetzt. Als sich das nicht abwenden ließ, hat er seinen Abschied genommen und ist in das Unternehmen seiner Frau eingestiegen. Lange Jahre später hat er durch eine Indiskretion erfahren, daß die Versetzung deshalb angeordnet worden war, weil ein hoher Finanzbeamter neidisch darüber war, daß sein Untergebener ein viel höhreres Familieneinkommen als er hatte.

Was mit Deiner Frau passiert, kann natürlich niemand wissen. Ich glaube allerdings nicht, daß man eine Einstellungszusage widerrufen wird. Ob sie dann später aufgrund der Sache Probleme bekommt, ist nicht ganz auszuschließen.

Sippenhaft ist in Deutschland nicht üblich!

Danke für euren Antwort. Ich hab mich entschieden hier nachzufragen, nachdem mein Steuerberater leider das Gegenteil gesagt hat. :-(

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@mikrobik

na er scheint ja allwissend zu sein. aber wie gesagt nimtm dir die worte von privatier zu herzen. Das FA weiß alles und evtl, geht die geschichte von dir irgendwann mal rum

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Du musst gegen die Schätzung Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit der Gerichtsvollzieher nicht vor deiner Tür steht.

Geschätzte Bescheide sind meist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, so dass du so einen Bescheid auch noch nach der Einspruchsfrist ändern lassen kannst.

Eine Schätzung darf nicht willkürlich sein und erscheint mir auf den ersten Blick sowieso etwas sehr hoch gegriffen.

So wie ich dich verstehe hast du sowieso Verlust gemacht, versuche dies so gut du kannst nachvollziehbar dem Finanzamt darzulegen, auch wenn es deine Pflicht gewesen wäre Belege aufzubewahren, ist das Finanzamt nicht berechtigt ohne konkreten Anhaltspunkte irgendwelche frei erfundenen Gewinne zu unterstellen.

Versuche dir die abhanden gekommenen Belege so gut es geht wieder zu besorgen und alles gegebenenfalls möglichst gut zu schätzen. 

Grundsätzlich ist das Finanzamt verpflichtet dich zu unterstützen und dir zu helfen und die meisten Sachbearbeiter lassen auch vernünftig mit sich reden.

Mauscheleien im Beamtenapparat sind auch in Deutschland leider nicht ausgeschlossen, aber solange deine Ehefrau sich persönlich nichts zu Schulden kommen lässt, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Vorgänge für deine Ehefrau irgendwelche Nachteile haben könnte.

wo lest Du raus, dass er nur Verlust gemacht hat?

er hat die ersten 8 Monate keine Rechnungen erstellt, weil die "Fachleute" der Bank im sagten, er darf es nicht, da sonst kein Existenzgründer.

und wenn keine Belege mehr vorhanden sind, DARF das Finanzamt schätzen ....

für eine Minderung der Steuerschuld müßten Nachweise des Steuerpflichtigen vorgelegt werden ....

ganz abgesehen davon, ging es in der Frage NICHT um die Schätzungen, sondern ob die Schulden des Fragestellers eine Auswirkung auf das Studium haben ....

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@wurzlsepp6682

Normalerweise gibt man dann eine Firma auf, wenn sie nicht läuft, also Verluste macht. Er hat hier deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Firma nicht gelaufen ist. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass bei den dicken Gewinnen, die hier das Finanzamt unterstellte hat, das Gewerbe heute noch bestehen würde.

Natürlich ist das Finanzamt berechtigt Schätzungen durchzuführen, aber nicht willkürlich und einfach ins Blaue hinein.

Ich verstehe die Plattform hier so, dass man versucht anderen Leuten Tipps zu geben, die müssen ja nicht angenommen werden und es drückt vielleicht auch nicht jeder seine Fragen genauso perfekt aus

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