Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen wenn ich ein Studium und eine Lehre abgebrochen habe?

4 Antworten

Meines Wissens ist eine Lebenspartnerschaft unter schwulen Männern so was ähnliches wie die Ehe unter heterosexuellen Menschen. Dort ist man seinem Lebenspartner zum Unterhalt verpflichtet. Du solltest mal versuchen, dich vertrauensvoll an diesen zu wenden.

Dein Vater hat vermutlich auch juristisch vollkommen recht.

 

Hallo,

lass dich mal nicht verunsichern !

Welche Berufsausbildung hast du denn abgeschlossen ? Abitur ist keine Berufsausbildung ! 

Ob nun ein Studiumabbruch aus medizinischer Indikation oder aus reiner Fehlentscheidung betr. gewähltem Ausbildungsziel deinerseits, Unterhalt steht dir vorerst weiterhin zu ! Eine angemessene !!! Orientierungsphase wird den Kindern bis zum 1. Ausbildungsabschluss zugestanden ! 

Am besten ist, du informierst dich hier mal selbst :

https://www.jugendaemter.com/unterhaltspflicht-der-eltern-trotz-abgebrochener-berufsausbildung/

Und noch etwas.......solange ihr, du und Partner nicht miteinander verheiratet seid, ist dieser dir gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig ! 

Das Kindergeld bekommst du? Das könntest du ggfs. mittels "Abzweigungsantrag" für dich selber beanspruchen. Einvernehmliche Regelung wäre aber schneller.

Eine unbezahlte Ausbildung ist doch oftmals schulisch und könnte ggfs. mit Bafög gefördert werden. Beantragt?

Deine Mutter ist warum nicht unterhaltspflichtig? Oder ist sie nicht leistungsfähig?

M.E. ist der Vater bzw. die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.

Du schreibst, lt. Jugendamt wären 500€ zu zahlen. Gibt es einen Titel?

Er muss zahlen - siehe 

(OLG Celle, Urteil v. 10.10.2013, 610 F 5057/12).

mdmzzzn 
Fragesteller
 09.08.2017, 16:15

Schon mal danke dafür, aber in dem Urteil geht es ja um den ersten Ausbildungswechsel. Da ich schon ein Semester Jura studiert habe und jetzt die Ausbildung (wie schon gesagt mit Attest) abbrechen musste, meint er, dass er nicht mehr zahlen muss. Jetzt sagen die einen, dass er auf jeden Fall zahlen muss, da ich ja einen vernünftigen Grund hatte, die zweite Ausbildung abzubrechen, andere wiederum sagen, dass das nur nach dem ersten Abbruch der Fall ist. 

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