Besteht trotz Ausbildungsabbruch Unterhaltspflicht?

3 Antworten

Hallo,

diese Phase wie du sie hier beschreibst, nennt sich " Orientierungsphase " und wird den Jugendlichen bis zum Berufsabschluss zumindest einmal zugebilligt ! 

https://www.jugendaemter.com/unterhaltspflicht-der-eltern-trotz-abgebrochener-berufsausbildung/

Unterhalt muss der Vater des Mädchens nur zahlen wenn er dazu finanziell in de Lage ist, also überhaupt leistungsfähig ist ! Ja -  er muss sein Einkommen auch als Rentner, für die Ermittlung zum Unterhaltsbedarf der Tochter, offenlegen. 

Zu dem Thema kann man stundenlang googeln. Grundsätzlich sind die Eltern bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig.

Wenn das Kind aber nicht relativ zielstrebig danach strebt, kann u.U. eine Unterhaltspflicht auch entfallen.

Wenn nun das Mädel mit 19 noch nicht ihren Weg bereits gefunden hat, würde ich eher davon ausgehen, dass die Unterhaltspflicht weiterhin besteht. Ich sehe hier kein grobes Fehlverhalten.

Die Unterlagen zum Einkommen des Vaters kann dieser auch direkt an das Bafög-Amt schicken. Wenn er das verweigert, kann das Bafög-Amt auch in Vorleistung gehen und sich direkt an den Vater wenden.

Wenn sein Einkommen gering ist, muß er ja keinen Unterhalt leisten. Da gelten beim Bafög ja andere Sätze als bei der Düsseldorfer Tabelle.

P.S.: Die Tochter hat nur einen Vater. Auch wenn es für Dich als neue Frau vielleicht lästig ist.