Einzug nach Abbruch Ausbildung wieder bei Eltern, kein Hartz 4 Anspruch?

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Da dein Sohn über 25 ist, ist rein formal-rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft mit ihm möglich (es sei denn, du heiratest ihn ... ist aber imo bei uns grundsätzlich verboten ;)).

Keine BG bedeutet, er hat im Grundsatz selbst dann Leistungsanspruch vollkommen unabhängig vom elterlichen Einkommen und Vermögen, wenn er im elterlichen Haushalt wohnt.

Allerdings darf das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen, die besagt, dass Verwandte, die in einem Haushalt leben, blöd genug sind, füreinander aufzukommen.

Da diese Vermutung jedoch keinerlei Unterhaltspflicht konstituiert und ihr auch nach BGB-Recht mutmaßlich nicht unterhaltspflichtig sein werdet (nach Abschluss Ausbildung ist i.d.R. Schicht im Schacht), reicht eine einfache Erklärung, um dieser Vermutung entgegenzutreten. Besteht das JC darauf, dass diese Erklärung so wohl nicht stimmen könne, ist es am JC, die Nachweise zu erbringen.

Fachhinweise zu den einschlägigen Paragraphen hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html