Hat meine Tochter noch einen Unterhaltsanspruch?

4 Antworten

Sie hat nun hier eine neue Ausbildung begonnen verbunden mit einem Dualen Studium.

Und welches Einkommen erzielt sie dabei brutto / netto ?

Liegt ihr erzieltes Nettoeinkommen als außerhalb des Elternhauses wohnende Auszubildende unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 100 Euro bei mehr als 835 netto incl. des gesetzlichen Kindergeldes von 204 Euro, so besteht kein weiterer Unterhaltanspruch mehr :

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

Letzte Jahr = 1 Ausbildung

Ulm = 2 Ausbildung

Jetzt Studium = 3 Ausbildung

Das ist eine zuviel. Es sei denn es ergibt einen Sinn oder die Ausbildungen gehören zusammen.