Hat meine Tochter noch einen Unterhaltsanspruch?
Hallo, meine Tochter ist 20 hat letztes Jahr eine Ausbildung abgebrochen um zu Ihrem Freund nach Ulm zu ziehen. Hat dort bereits einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben und sollte zum 01.09.19 dort anfangen. Nun ist Ihre Beziehung gescheitert und sie ist wieder zurück gekommen. Und wird die Stelle in Ulm nicht antreten. Sie hat nun hier eine neue Ausbildung begonnen verbunden mit einem Dualen Studium. Nun die Frage besteht in diesem Fall immer noch eine Unterhaltspflicht meinerseits?
4 Antworten
Sie hat nun hier eine neue Ausbildung begonnen verbunden mit einem Dualen Studium.
Und welches Einkommen erzielt sie dabei brutto / netto ?
Liegt ihr erzieltes Nettoeinkommen als außerhalb des Elternhauses wohnende Auszubildende unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 100 Euro bei mehr als 835 netto incl. des gesetzlichen Kindergeldes von 204 Euro, so besteht kein weiterer Unterhaltanspruch mehr :
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.
Ich denke schon.
Aber ist sie denn überhaupt bedürftig? Der Bedarf liegt bei 735,-€.
Ausbildungsvergütung wird angerechnet (abzgl. 100,-€ und Fahrtkosten). Dann hast Du noch das Kindergeld, da bleibt doch vermutlich nicht viel zusätzlich zu zahlen.
Letzte Jahr = 1 Ausbildung
Ulm = 2 Ausbildung
Jetzt Studium = 3 Ausbildung
Das ist eine zuviel. Es sei denn es ergibt einen Sinn oder die Ausbildungen gehören zusammen.
Ich habe dir einen Artikel herausgesucht, der das Thema beantwortet: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/11/
Ihr kriegt das hin ;)