Müssen Eltern weiterhin Unterhalt zahlen, wenn sich Kind über Studienkredit finanziert?

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die Unterhaltspflicht ist unabh. von den Aspekten wie einer Kreditaufnahme. Der Anspruch auf Unterhalt entsteht durch die Tatsache der Erstausbildung. Ob sich das Kind noch andere Erlösquellen erschliesst oder einen Kredit nimmt, hat hier keine Auswirkung.

Die Eltern könnten auch nach Aufnahme eines Kredits noch auf Unterhalt verklagt werden, aber wer möchte schon seine Eltern verklagen. Sie sollten noch so viel Unterhalt zahlen, dass es mit dem Kredit zusammen ausreicht. Ein Studienkredit ist ja prinzipiell nichts schlechtes. Unter solch günstigen Konditionen kommt man in der Regel sonst nicht mehr an einen Kredit.

Es läßt sich ohne konkrete Anhaltspunkte natürlich nicht sagen, ob die Eltern Unterhalt in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zahlen und, ob das ausreichend ist. In keinem Falle kann die Unterhaltspflicht der Elten dadurch entfallen, denn der erhaltenen Kreditsumme steht ja die Darlehenslast gegenüber. Eine Vermögensmehrung ist eine Kreditaufnahme daher ja gerade nicht.