Mir ist zwar kein Lebensmittel bekannt, dass sich problemlos in einer Garage produzieren lassen würde. Die Frage lautet hier also, wie kannst du in der Garage sicherstellen, dass die Lebensmittel, die du produzierst für die Konsumenten sicher sind und diese keinen Schaden davontragen, wobei hier von empfindlichen Personen, sogenannten Yopi´s auszugehen ist (Young, Old, Pragnant, Ill- People).

Bevor du mit Deiner Lebensmittelproduktion startest solltest du folgende Schritte erledigen.

  1. HACCP System erstellen und Raum, Produkt, Kennzeichnung, Hygienestandards, Reinigung, Mitarbeiterschulung, sowie die zugehörigen Risikoanalysen erstellen.
  2. Die Produktion unter den im HACCP System festgelegten Vorgaben vorbereiten
  3. Gewerbe anmelden
  4. Gewerbe dem zuständigen Gesundheits- oder Veterinäramt melden (Die Meldung an die Gesundheitsbehörden sind verpflichtend, damit diese die erforderlichen Kontrollen durchführen können)

Im Laufe des Prozessen werden wahrscheinlich weitere Anforderungen auf dich zukommen. Da nicht genau bekannt ist, was du vor hast, kann ich hierzu im Vorfeld leider nicht viele sagen. Ist stark von den Produkten abhängig, die du herstellen möchtest.

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Du hast ohne Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz geparkt und damit einen Vertragsverstoß begangen, der mit 30,- Euro geahndet wurde.

Da hing mit Sicherheit so eine langer gelber Zettel an der Windschutzscheibe mit den Details und der Zahlungsaufforderung.

Grundsätzlich sind derartige "Strafzettel" rechtmäßig, so dass du an der Zahlung nicht vorbei kommst.

Ignorieren bringt da wenig, macht die Sache nur noch teurer.

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Dein Studentenstatus ist abhängig von der Immatrikulation nicht von dem was du arbeitest.

Wenn es um die Vorteile eines Werkstudentenvertrages geht hast du allerdings folgende Einschränkungen zu beachten:

  • du darfst wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten = 86,76 Stunden pro Monat
  • du musst immatrikuliert sein

Vorteile eines Werkstudentenvertrages:
außer Beiträgen zur Rentenversicherung fallen keine Beiträge zu Sozialversicherungen an. D.h. der Nettolohn ist höher

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Die Fragestellung ist ein wenig verwirrend.

Wieso muss man einen Kühlschrank auf Raten kaufen und was für eine Karte?

Wenn du den Kühlschrank auf Ratenkredit gekauft hast, dann bist du auch dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Raten regelmäßig auf dem dafür vorgesehenen Konto bei Euronics eingehen.

Dies kann erfolgen in dem man Abbuchung vereinbart. Hierfür muss ein Sepa Lastschrift Mandat unterschrieben werden. Die reine Bekanntgabe der Bankverbindung ist da nicht ausreichend.
Wenn du ein Sepa Lastschriftmandat unterschrieben hast funktioniert das auch mit der Abbuchung.
Da die Fragestellung aber keinen Hinweis darauf gibt ob Euronics das Lastschriftmandat vorliegt, musst du in deinen Unterlagen nachschauen.

Alternativ kannst du auch die Kontobewegungen beobachten, wenn abgebucht wird ist alles in Ordnung, ansonsten musst du die Raten überweisen. Aber bitte rechtzeitig überweisen, nicht dass du mit den Raten in Verzug kommst.

Wenn kein Lastschriftmandat vorliegt, kannst du auch ganz einfach einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten. Dann musst du nicht daran denken die Raten zu überweisen.

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Das der Vermieter vor der Haustüre steht, wirst du ihm nicht verbieten können.
Zutritt zur Wohnung hat er jedoch nicht.

Wichtiger ist die Frage, was versteht ihr unter "nicht pünktlich" bezahlt?

Wenn ihr 2 Monate hintereinander die Miete nicht pünktlich bezahlt habt (innerhalb der ersten 3 Tage zum Zahlungstermin) ist das eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur Kündigung führen kann.

Gleiches gilt auch, wenn zweimal hintereinander nur ein Teil der Miete überwiesen wurde oder ein Mietrückstand in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

Lediglich im Zeitraum April - Juni 2020 waren Mieter vor dieser Regelung bewahrt.
Aktuell diskutiert die Politik ob sie den Mieterschutz aufgrund der Coronakrise wieder einführt, dies gilt aber nach meinem Kenntnisstand aktuell noch nicht

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Ob das so richtig ist ist ohne die näheren Informationen aus dem Arbeitsvertrag nicht optimal zu klären.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der Arbeitgeber Überstunden durchaus in Freizeit ausgleichen.

Wenn er dir die Überstunden jetzt erst mit Freizeit ausgleichen möchte, könnte er bei einer 40 Stundenwoche nur ca. 310 ausgleichen. Es blieben bei dieser Rechnung noch ca. 190 + x Stunden übrig, die er zusätzlich mit dem letzten Gehalt auszahlen müsste.

(Während der Zeit in der du die Überstunden abbaust, wirst du selbstverständlich weiterhin bezahlt.)

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Du hast ja nichts bekommen, also musst du auch nichts zahlen.

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir ankommt.
Weder die Sendungsverfolgung noch die Unterschrift reichen im Ernstfall als Nachweis aus, dass du die Ware auch bekommen hast.

Du kannst vielleicht den Versender freundlich darauf hinweisen, dass du nichts bekommen hast, damit er sich mit DPD auseinandersetzen kann.

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Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Außer, das Gerät hat einen Mangel, der dir bekannt war über den du den Kunden nicht informiert hast.
Die Mängel sollten vorzugsweise in der Artikelbeschreibung enthalten sein.

Bei mündlichen Absprachen könnte es schwieriger werden.

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Es gibt am Ende eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Wenn du vorab eine Anzahlung gemacht hast wird das auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Die Ausstellung von Zwischenrechnungen ist unüblich und nicht verpflichtend.

Die Anzahlung wird ja zudem im Kaufvertrag festgelegt sein. Das ist als Dokument für die Zahlungsverpflichtung ausreichend und der Überweisungsbelegt gilt als Zahlungsbestätigung.

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Hier gibt es keine offiziellen Fristen. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, kannst du ihn auch zurückziehen, insbesondere weil es Änderungswünsche gibt, die vorher nicht besprochen waren und die übliche Prüfungsdauer inzwischen deutlich überschritten ist.

Problematisch wird es allerdings, wenn du den Vertrag bereit einseitig unterschrieben hast. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Vertrag immer noch annehmen.

Daher grundsätzlich erst den Arbeitnehmer unterschreiben lassen und dann mit mind. 1 Tag Verzögerung als Arbeitgeber den Vertrag unterschreiben lassen.
(die Verzögerung ist sinnvoll, weil der Arbeitnehmer sich der Arbeitnehmer in der schwächeren Position befindet und ihm ausreichend Gelegenheit geboten werden muss den Vertrag zu lesen. Wenn beide am gleichen Tag unterschreiben kann das mitunter ungünstig bei Streitigkeiten ausgehen)

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Den Sinn des Vorkaufsvertrages habe ich noch nicht verstanden.

Grundsätzlich hast du einen Kredit bei dem als Sicherheit das Fahrzeug hinterlegt ist. Aus diesem Grund hat die Bank auch den Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Ohne die Einwilligung der Bank und ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 kannst du das Auto nicht verkaufen.
Ob du den Kredit eventuell gegen Zahlung einer Vorfälligkeit direkt tilgen kannst hängt vom Kreditvertrag ab und wäre zu prüfen.

Der Kreditvertrag gibt nebenbei bemerkt auch Auskunft darüber, wie im Falle eines Verkaufs des Fahrzeugs vorzugehen ist.

Bevor du irgendetwas machst, solltest du dich an die Kreditbank wenden und prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Falls du einen Interessenten für das Fahrzeug hast, kannst du mit ihm einen Vorvertrag machen. Da Bedingungen für den Vertrag sehr stark von der Bank abhängen benötigst du für dich eine Ausstiegsklausel die du ohne Kosten nutzen kannst. Ansonsten zahlst du noch Geld für einen Deal der eventuell nie stattfindet.

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Der Arbeitsvertrag regelt dies üblicherweise.

Wenn im Vertrag nicht geregelt ist auf welchem Weg dir dein Arbeitgeber das dir zustehende Geld übermitteln muss, kann er sich diesbezüglich frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass er dir das Geld für die geleistete Arbeit vollständig gibt.

Zur genauen Klärung musst du einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und das prüfen.

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Sind die 2.200,- Euro brutto oder netto?

50.000,- Euro sind ein riesen Betrag, was die Sache nicht vereinfacht.

Grundsätzlich sehe ich zwei Möglichkeiten:

  1. die Sache selber in die Hand nehmen und exakt aufstellen, welche Einnahmen und welche Kosten tatsächlich monatlich anfallen. Anhand der Aufstellung kann man dann schauen wo sich Kosten einsparen lassen. Wenn die Aufstellung gut gemacht ist, berücksichtigt diese auch ungeplante Investitionen wie Autoreparatur oder Kauf einer Waschmaschine (diese Kosten können kalkulatorisch angenommen werden. Diese Berücksichtigung dieser Kosten zeigt auf, welche Geldbeträge monatlich auf Seite gepackt werden müssen, damit die Kalkulation funktioniert). Ergibt sich aus der Kalkulation ein grundsätzliches Plus oder Einsparmöglichkeiten, die bei der Umsetzung ein grundsätzliches Plus ergeben, kann man das Ganze selber in die Hand nehmen.
  2. Wenn Punkt 1 nicht funktioniert oder die Kalkulation ein grundsätzliches Minus ergibt, dann sollte der Weg zum Schuldnerberater eingeschlagen werden. Schuldnerberater haben Erfahrungen im Umgang mit solchen Situationen und können beraten, Kalkulationen aufstellen und neue Wege aufzeigen. Sie haben zudem bessere Möglichkeiten sich mit Banken zu sprechen und mit diesen Lösungen zu finden.
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Wenn der Vermieter die Entrümplungsfirma beauftragt hat, ist das erst einmal alles Rechtens.

Wenn durch die Vorgehensweise keine Gefährdungslage bestand und das hat sich die Polizei mit Sicherheit angeschaut, hat die Polizei keine Handhabe.

Was hätte sie deiner Meinung tun sollen?

Werktags 7 Uhr ist kein Problem. Ankündigung derartiger Arbeiten ist nicht erforderlich.

Der Einzige der eventuell etwas machen könnte ist der Eigentümer der Möbel, soweit er Interesse daran hat. Der muss das aber direkt mit dem Vermieter klären.

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  1. Wenn dir die Firma eine Metro Karte gegeben hat, kannst du mit der Karte auch einkaufen gehen. Es sei denn es gibt abweichende Regelungen.
  2. Solange auf der Karte kein Kreditlimit eingetragen ist, wird sich die Firma nicht dafür interessieren, ob du in der Metro einkaufen warst oder nicht
  3. die Metro meldet die Daten nicht aktiv an den Arbeitgeber. Allerdings ist die Metro ein Großmarkt für Wiederverkäufer. D.h. der Arbeitgeber kann bei der Metro jede Rechnung erneut abfragen. Entweder im Markt selber oder über das Onlineportal. Damit hat er die theoretische Möglichkeit nachzuschauen wann was gekauft wurde. Aber wieso sollte er sich dafür interessieren. Absetzen kann er die Rechnungen ja nicht.
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Sehr wahrscheinlich ja!

Wenn du die Bilder bei profizelt24 geklaut hast, liegen die Bildrechte bei profizelt24, die dann auch den Wert der Bilder mehr oder weniger bestimmen können.

Wenn die nur 100,- Euro als Spende für eine gemeinnützige Organisation verlangen, kann ich dir nur raten die 100,- Euro schnellst möglich zu überweisen und das nicht noch einmal zu tun.

Alles andere wird deutlich teurer.

Üblicherweise kostet die Verwendung fremder Bilder mehrere hundert Euro pro Bild.

Natürlich kannst du es auf eine Klage ankommen lassen. Es ist aber davon auszugehen, dass profizelt24 die Bildrechte nachweisen kann. Dann kommen zu den 100,- Euro noch die Anwalts und Gerichtskosten hinzu.
Die Chancen einen gerichtlichen Prozess zu gewinnen sind dagegen relativ niedrig.

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Grundsätzlich sind zum Mietende die Wohnung und alle Schlüssel zurückzugeben.

Die Rückgabe der Wohnung hat wohl funktioniert, nicht aber die Rückgabe der Schlüssel.

Wenn dein Opa 4 Schlüssel erhalten hat, aber nur 3 zurückgegeben worden sind, stellt das zunächst einmal ein Problem dar, da der 4 Schlüssel ja noch in eurem Besitz oder in falsche Hände geraten sein könnte, so dass sich jemand Zutritt zum Haus und zur Wohnung verschaffen könnte.

Über die eidesstattliche Versicherung möchte der Vermieter nun sicherstellen, dass deine Mutter den Schlüssel definitiv nicht hat, dieser also verloren ist. Ob das ok ist müsst ihr selber entscheiden.

Im Ernstfall kann der Vermieter hier den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen. (Hier gehe ich davon aus, dass es ein Schlüsselprotokoll gibt, in dem lediglich vermerkt ist, dass 3 Schlüssel übergeben wurden. Steht in dem Schlüsselprotokoll, dass alle Schlüssel zurückgegeben wurden, dann sieht es besser aus.)

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So ganz verstehe ich das noch nicht.

Dein eigentlicher und offensichtlich realer monatlicher Gewinn liegt bei 2.500 Euro. Du möchtest diesen aber künstlich auf 9.000,- Euro "hochdrehen" und dafür auch noch Steuern zahlen?

Eine derartige Vorgehensweise hört sich mehr nach einem illegalen Geschäft als einem ernsthaften Unternehmen an.
Wenn meine Vermutung in diesem Punkt stimmt, wirft das beim Finanzamt auf jeden Fall Fragen auf. Üblicherweise haben die Finanzämter ausreichende Vergleichszahlen anderer Unternehmen, so dass mit Rückfragen zu rechnen ist.

Das größere Problem tritt dann aber bei einer Betriebsprüfung auf, die eventuell erst in einigen Jahren stattfindet. Je nachdem was der Kostenblock von 6.500 Euro ist kann das dann ziemlich unangenehm werden.

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Die Frage ist so nicht zu beantworten.

Grundsätzlich unterliegen Figuren aus Comics Schutzrechten. Damit ist es Dritten verboten diese zu kopieren und nachzumachen.

Für eine Beurteilung müsste man folgendes klären:

  • wie nah kommen die Karikaturen den Originalen. Wenn sich diese weit genug unterscheiden, könnte es eventuell möglich sein. Das muss man aber im Einzelfall prüfen, vorzugsweisen durch einen Fachanwalt. Oder man fragt beim Rechteinhaber nach.
  • in der Regel haben derartige Firmen Verträge mit den Rechteinhabern. D.h. die kaufen entsprechende Lizenzen. Diese sind in der Regel kostenpflichtig, aber solange man sich an die Regeln hält kann man die Zeichnungen oder was auch immer kommerziell verwenden.
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