Muss man bei jeder privaten Krankenkasse als Versicherter in Vorkasse treten?

3 Antworten

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Bei ambulanten Behandlungen und Medikamenten muss man immer in Vorleistung gehen.

Bei stationären Behandlungen kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme erklären und damit werden diese Kosten direkt verrechnet.

Du kannst die Belege bis ins nächste Jahr aufbewahren und dann erst einreichen... oder dann, wenn sich etwas angesammelt hat. Achte darauf, ob die Erstattung der Auslagen oder die Zahlung der Beitragsrückerstattung günstiger für Dich ist.

alfalfa  02.08.2011, 22:28

Gute Erklärung, bitte bei Kostenübernahmeerklärung genau darauf achten, nach welchem Verfahren berechnet wird oder ob gar Honorarvereinbarungen verlangt werden. Sonst kann es böse Überraschungen geben. Vorher auf jeden Fall kurz bei der PKV anrufen.

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Nun, Du hast einen PKV Vertrag. Damit bist Du Selbstzahler. Alle Gesundheitsleistungen, die Du benötigst zahlst Du erst einmal selbst. Die Rechnungen, die Du erhälst kann's Du bei Deiner PKV einreichen. Je nach Vertragsinhalt hast Du Selbstbehalte. Die werden von der Rechnungssumme abgezogen, der Rest wird erstattet. Bei den meisten Verträgen hast Du ein Anrecht auf garantierte und/oder erfolgsabhängige Beitragserstattung. Reichst Du Rechnungen ein, die erstattet werden, dann gibt es keine Beitragserstattung im kommenden Jahr. Jetzt heisst es rechnen. Was ist besser...Rechnungen selbst zahlen und Beitragserstattung kassieren, oder Rechnungen erstattet zu bekommen und auf die BRE zu verzichten. Wenn Du Rechnungen einreichst ist das Geld oft schon auf Deinem Konto, bevor die Rechnungen fällig werden. Steuerlich kannst Du nur die KV Beiträge in Höhe des GKV Niveaus angeben, natürlich abzüglich der Beitragserstattungen. Das regelt das Bürgerentlastungsgesetz. Selbst gezahlte Rechnungen kannst Du als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.

Wenn du die Rechnung gleich einreichst, reicht das meistens aus um das Zahlungsziel nicht zu gefährden. Ich mache das schon seit 30 Jahren so. Aber Achtung, wenn du nicht sehr viel Rechnungen hast, ist zu überlegen, ob du die Rechnungen überhaupt einreichst. Du musst vorher ausrechnen, ob die Beitragsrückerstattung höher ist als die Summe Rechnungenbeträge.

demosthenes  02.08.2011, 19:32

Du musst vorher ausrechnen, ob die Beitragsrückerstattung höher ist als die Summe Rechnungenbeträge.

Ganz so einfach ist es leider nicht, denn auf die Beitragsrückerstattung sind (indirekt) Steuern zu zahlen und die selbst bezahlten Rechnungen lassen sich meist nur teilweise steuerlich anrechnen - falls denn überhaupt.

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Niklaus  02.08.2011, 21:16
@demosthenes

Steuern sind nicht zu zahlen. Du setzt nur weniger Beitrag ab. Das ist nach der neuen Regelung zu berücksichtigen. Vorher konnte man als Selbständiger 2.400 € absetzen, die hat man leicht mit der Hälfte der PKV-Beiträge schon. Dann kommen ich die Sachversicherungen, die UV und BUV. Das war nie ein Problem. Aber jetzt nachdem die Beiträge der KV höher abgesetzt werden können, ist das tatsächlich zu berücksichtigen. Du hast Recht.

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