Weiterbewilligung ALG II abgelehnt, Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen?

2 Antworten

Damit ichs nicht vergesse, gleich zu Beginn: Wenn Ihr aktuell in finanzieller Not seid wegen ausgebliebener Gelder aufgrund des Bescheides, geh / geht zu einer

Sozialberatung

Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).

Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Möglicherweise kann man Euch vorübergehend helfen oder Euch Stellen nennen, an die Ihr Euch wenden könnt.

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Wohngeldberechtigt seid Ihr dann, wenn Ihr mindestens 80% von dem Einkommen habt, das Hartz IV oder - so wie bei Euch - Einkommen plus aufstockend Hartz IV wäre = Kosten der Unterkunft [KdU] (= Kaltmiete, Nebenkosten + Heizung) sowie die Regelsätze plus eventuellem Mehrbedarf.

Bei Wohngeld wird das Kindergeld NICHT als Einkommen berechnet - guckst Du:

Wohngeld und das Kindergeld

https://wohngeldantrag.de/geld/leistungen_kindergeld.htm

Also bei Hartz IV wird das Kindergeld ja angerechnet, und ich verstehe es so, bei Wohngeld wird das Kindergeld nicht angerechnet.

Lies auch dies zum Wohngeld:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

(Über Wikipedia mag man denken was man will, nicht alle Seiten sind empfehlenswert, die Sozialseiten wie diese, die ich empfehle, sind aber gut.)

Und hier hast Du einen Wohngeldrechner:

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/Wohngeldrechner.php

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Hier hast Du einen Hartz IV-Rechner:

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/ALG2rechner.php

(Es gibt im Internet noch mehr Wohngeld- und Hartz IV-Rechner, ich empfehle gerne diese.)

Wenn ich Dich richtig verstehe, habt Ihr als Einkommen lediglich Euer Krankengeld. Gib Deine Daten in den Rechner rein. Wenn Ihr ein Einkommen (OHNE Kindergeld) von mindestens 80% des Geldes habt, das Ihr mit Krankengeld plus Hartz IV-Aufstockung hättet, seid Ihr wohngeldberechtigt. Habt Ihr weniger, dann nicht.

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So wie ich Dich verstehe, haut das alles ja gar nicht hin. Jobcenter-Mitarbeiter, der Euren Antrag bearbeitet hatte, hatte entweder keine Ahnung zum Thema Wohngeld & Kindergeld, hatte gar nicht nachgedacht, war nicht richtig ausgebildet, hatte einen schlechten Tag seines Verstandes, wurde vielleicht vom Vorgesetzten unter Druck gesetzt, dass er gefälligst - egal wie - Kosten einsparen soll ... oder oder oder ...

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Gegen den Bescheid musst Du Widerspruch einlegen, der muss spätestens an dem Tag, der im Bescheid genannt wird, nachweislich dort eingegangen sein. Damit Du garantiert diese Frist nicht versäumst, mach ihn schnell erstmal so:

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A n f a n g

Absender (schau, ob der Bescheid an Euch beide oder einen von Euch zuging)

Datum

Adresse Jobcenter

Betreff Aktenzeichen ... | Bescheid vom ...

  • Am besten die folgende Zeile mittig (geht hier nicht)

W i d e r s p r u c h

  • jetzt wieder linksbündig

Gegen oben genannten Bescheid lege ich / legne wir hiermit Widerspruch ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll

(Deine/Eure Unterschrift)

E n d e

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Diesen gib am besten persönlich ab. Drucke ihn zweimal aus. Ein Exemplar gibst Du ab. Auf dem zweiten Exemplar schreibe dazu (z.B. unten, dort wo Platz für Stempel, Datum und Unterschrift ist):

"Schreiben unterschrieben erhalten:"

Das Exemplar gibst Du an mit den freundlichen Worten: "und hier brauche ich die Bestätigung mit Stempel, Datum und Unterschrift".

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Die Begründung reichst Du dann zügig nach. Im Betreff setzt Du dann hinzu:

"'Begründung des Widerspruchs vom ..."

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Oder Du begründest den Widerspruch sofort, vielleicht mit Worten wie:

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A n f a n g

Wie Ihnen bekannt, beläuft sich unser Einkommen in Form des Krankengeldes in Höhe von Euro ... und Euro ..., insgesamt Euro ... nebst Kindergeld. Weiteres Einkommen haben wir nicht.

Bei der Berechnung des Wohngeldes wird - wie Ihnen sicherlich bekannt ist - das Kindergeld NICHT als Einkommen angerechnet. Wohngeldberechtigt wären wir, wenn unser Einkommen (OHNE Kindergeld) mindestens 80% der Summe wäre, die wir mit Krankengeld plus aufstockendem ALG II für unseren Lebensunterhalt hätten.

Dies ist nicht der Fall, denn das uns zur Verfügung stehende Krankengeld ist weniger als 80% der Gesamtsumme inklusive der uns zustehenden ALG II-Leistungen. - Damit sind wir nicht wohngeldberechtigt.

Wir erwarten zügige Neubearbeitung der Angelegenheit und Zusendung des korrigierten Bescheides, denn nur mit unserem Einkommen aus dem Krankengeld leben wir unter dem Existenzminimum.

Auch die Krankenkassenbeiträgezahlung muss fortgesetzt werden.

Hochachtungsvoll

(Deine / Eure Unterschrift)

A n l a g e n :

Kopie des Krankengeld-Bescheides vom ... für ... (Vorname, Name)
Kopie des Krankengeld-Bescheides vom ... für ... (Vorname, Name)

E n d e

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Prüfe mal, ob das so hinkommt.

Eventuell braucht Ihr einen Vorschuss wegen der ausgebliebenen Zahlung, weil Ihr dadurch in aktuelle finanzielle Not geraten seid. - Falls das zutrifft, findest Du vielleicht eine gute Formulierung, um das am Schluss noch mit einzufügen, oder Du klärst dies mündlich in Gegenwart eines Ämterlotsens (dazu gleich mehr). Wenn Ihr einen Vorschuss bekommt, dann wird er euch ja sofort ausgehändigt.

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Wenn Du hingehst, um den Widerspruch abzugeben, vielleicht auch zusätzlich um die Angelegenheit sofort vor Ort zu klären, geh / geht nicht allein hin, sondern lasse Dich / Euch begleiten von einem erfahrenen Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr). Erfahrungsgemäß sind Jobcenter-Mitarbeiter korrekter und freundlicher, wenn "Kunde" in Begleitung eines Ämterlotsens erscheint.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

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Diese beiden Verbände bieten (rechtliche) Hilfestellung und Aufklärung:

Sozialverband VdK Deutschland e.V. https://www.vdk.de/deutschland/

Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V. https://www.sovd.de/

Es gibt weitere Sozialverbände in D, die ähnlich arbeiten und nach Bundesländern organisiert sind.

Viel Glück!

cyracus  10.03.2020, 01:41

Hallo Maerz2019, kann problematisch sein, denn - soweit ich weiß - muss bei den beiden genannten Sozialvereinen Geld bezahlt werden. Wenn ich mich recht erinnere, muss erstmal ein Mitgliedsjahresbeitrag abgedrückt werden.

Finanziell steht die Familie aber auf dem Schlauch.

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