Vorraussichtlicher Liefertermin nicht eingehalten, was kann ich tun?
Hallo, habe am 25.05.22 ein gebrauchtes Boot beim Bootshändler gekauft. Im Vertrag steht vorraussichtlicher Liefertermin 30.06.22 . Dieser wurde nicht eingehalten.Nach weiteren Terminverschiebungen habe ich eine Frist von einer Woche gesetzt, worauf dann ein Anruf folgte mit der Aussage, man könne ja gesetzlich 6 Wochen im Verzug sein und außerdem kann die von mir gesetzte Frist sowieso nicht einhalten.
Die Bootssaison ist bald schon wieder vorbei und der Spaß daran vergeht mir auch langsam. Frage ist jetzt, was kann ich tun ? Ist meine Fristsetzung rechtens? Kan. Ich nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für meine angefallen Kosten ( Versicherung, Hafen-Platz usw.)
Grüße M.K.
verlangen ?
4 Antworten
ist der Liefertermin oder die Lieferfrist unverbindlich vereinbart worden, kann der Käufer nach Abschn. IV. Nr. 2 S. 1, 2 NWVB sechs Wochen nach Überschreiten der festgelegten Zeit den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Begehrt der Käufer Rücktritt und bzw. oder Schadensersatz, hat er zuvor eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Und Fischstäbchen sind Kartoffeln.
Sorry, Schubert610: Du beziehst dich oben explizit auf die NWVB. Das sind die "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern", eine unverbindliches Empfehlung der Verbände ZDK, VDA und VDIK. Ohne Einbeziehung in den Kaufvertrag entfalten diese keinerlei Rechtswirkung. Deine oben genannten sechs Wochen sind also reine Fiktion.
Wenn du schon Quellen zitierst, beschäftige dich bitte auch mit dem Inhalt. Danke.
Die Fristsetzung von einer Woche dürfte zu kurz gewählt sein und ist somit vermutlich nicht wirksam. Du solltest nochmal schriftlich und nachweisbar mit einer Frist von 14 Tagen zur Übergabe auffordern. Dabei kannst du auch direkt den Rücktritt bei Verstreichen der Frist ankündigen.
Vorher solltest du die AGB des Händlers lesen. In der Regel sind hierzu nämlich Regelungen enthalten, wie bei unverbindlichen Lieferterminen Nachfristen zulässig sind. Ist hier die vom Händler genannte 6-Wochen-Frist enthalten, wirst du dich daran halten müssen oder anzweifeln, dass die AGB Vertragsbestandteil geworden sind.
Warum Hast Du das gebrauchte Boot nicht sofort mitgenommen, nachdem Du ja den Verkaufspreis sofort bezahlt hast. Hier bist Du Opfer Deiner eigenen Dummheit geworden.
Kernfrage - warum bitte schön kann ein gebrauchtes Boot nicht ausgeliefert werden .... dieser Sinn erschließt sich mir nicht.
Außer der Ex-Eigentümer wartet auf Auslieferung eines neuen Bootes - und Du wirst hier zum Leidtragenden.
Ich glaube kaum, dass bei einem gebrauchten Boot die Neuwagenverkaufsbedingungen anwendbar sind, geschweige denn dass diese rechtswirksam in den KV einbezogen wurden.