Muss in meiner Selbstauskunft auch der Verdienst meines jetzigen Mannes angegeben werden obwohl es nur meine Schulden mit meinem EXmann sind für den Hauskauf?

1 Antwort

"mit meinem EXmann ein Haus gekauft, er bewohnt es allein, da ich den
Kreditvertrag mit unterschrieben habe, muss ich ihn mit abzahlen"

Diese Annahme ist nicht ganz korrekt. Wenn Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben haften Sie gesamtschulnderisch. Wenn also der andere Schuldner nicht zahlt, wendet die Bank sich an Sie, er braucht nicht mal zahlungsunfähig sein.

"Bei der Teilzahlungsvereinbarung ist auch nicht aufgeführt was mein
EXmann einzahlt und alle Schulden sind nur mir hier angelastet, dass
dürfen sie doch nicht so machen, oder?"

Doch das ist in unserem Rechtssystem so. Für gemeinsame Schulden haftet dann ausschließlich der der zahlungsfähig ist, der zahlungsunwillige nicht, der bliebt bis zur Versteigerung durch die Bank im Hause wohnen.

Da Sie ja kein regelmäßiges Einkommen haben, sollten Sie auf Zwangsvollsteckungen vorbereitet sein. Zwangsvollstreckungen zielen nicht nur in das Einkommen und Vermögen des Schuldners, sondern auch in dessen Verfügungsbereich. Zum Verfügungsbereich zählen gemeinsame Konten, Konten für Die Sie Vollmacht haben. Also keine gemeinsamen Konten mit dem neuen Mann, keine Kontovollmachten für dessen Konten. Denn dort könnte auch gepfändet werden. Falls Sie ein eigenes Konto haben sofort auf ein P-Konto umstellen und diese jeden Monat am Monatsende leer machen. Wenn Sie etwas von Wert kaufen, immer auf den Namen des neuen Partners. Auch PKW/Fahrzeuge immer auf den neuen Partner zulassen. Sonst wird auch das gepfändet.

Kontakt zur Schuldnerberatung auf nehmen mit dem Ziel Privatinsolvenz mit anschließender Restschulbefreiung nach 5-6 Jahren. Sonst verfolgen Sie diese Schulden die nächsten 30 Jahre.

Leider ist es so, das dann nur diese Vorgehensweise bleibt um Schaden abzuwenden. Es macht auch keinen Sinn, diese Schulden in irgendeiner Form abzuzahlen. Die Bank soll das Haus versteigern und wenn dann noch was offen ist, fließt das in das Insolvenzverfahren.