Gerechtes Testament einer Patchwork-Familie mit einseitigem Grundbesitz- Wie geht das?
Ich bin nach einer Scheidung wiederverheiratet. Sowohl mein Mann, als auch ich haben jeweils einen leiblichen Sohn. Mein erstes Problem ist, dass ich alleinige Besitzerin des derzeit bewohnten Einfamilienhauses bin, welches mal mein leiblicher Sohn und nicht der Sohn meines Mannes erben soll. Das zweite Problem ist, dass mein Mann zum jetzigen Zeitpunkt und auch in Zukunft Geld und Arbeitskraft in die Instandhaltung und Modernisierung des Hauses steckt und stecken wird. Er möchte berechtigterweise, dass sein Sohn nach unserem Tod auch von dem zu unseren Lebzeiten in mein Haus gesteckten Geldes, sowie einer möglichen Wertsteigerung des Hauses konzipiert. Wer kann mir da helfen, wie ich ein gerechtes Testament hinbekomme?
2 Antworten
Was ist schon gerecht... aber als Vorschlag:
Bestimmt Euer beider Anfangsvermögen, also den Wert des Hauses und ggfs. vorhandene Barvermögen.
Gerecht wäre (m.M.n), wenn die Söhne nach Euer beider Ableben so gestellt werden, als wärt Ihr "gleichzeitig" verstorben und die gesetzliche Erbfolge träte ein.
Dies wäre so, dass Dein Sohn das Haus erben würde, der andere Sohn das Anfangsvermögen seines Vaters.
Mit der Wertsteigerung des Hauses muss Dein Sohn den sonstigen Zugewinn ergänzen. Danach wird der Zugewinn zwischen beiden Söhnen geteilt.
Ich denke, es sollte Notare geben, die geeignete Formulierungen für Testamente inpetto haben, mit denen so eine Verteilung erreicht wird.
Wer kann mir da helfen, wie ich ein gerechtes Testament hinbekomme?
Warum ein Testament? Was gefällt dir an der gesetzlichen Erbfolge nicht?
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Regelfall) verheiratet, bekäme dein Mann aus pauschaliertem Zugewinnanspruch und Erbe die Hälfte deines Reinnachlasses und dein Sohn die andere. Sein Kind ist als dein Stiefkind garnicht erbberechtigt :-)
Umgekehrt beerben gleichermaßen nur du und sein Sohn ihn, dein Kind wäre hier außen vor.
Reinnachlass meint das, was nach Abzug (auch hälftiger gemeinsamer Verbindlichkeiten) und Bestattungskosten im Erbfall von deinem Vermögen übrig wäre.
Über seine Investitionen an und in deinem Haus kannst du ihm wahlweise eine erstrangige Grundschuld eintragen lassen, von der sein Kind als sein Miterbe erst dann profitiert, wenn du dein Haus verkaufst.
Oder ihn als Miteigentümer eintragen, etwa zu 1/4 Anteil, wenn er in dein 150.000- EUR-Haus 50.000 EUR reinsteckt. In dem Fall bekäme sein Kind aber bei dessen Tod seinen Miteigentumsanteil und damit Anspruch, dort zu wohnen oder fiktive Mieteinnahmen abzgl. Kostentragungsanteil monatlich ausgezahlt zu bekommen.
G imager761