Bruder möchte das Haus der Eltern kaufen?

1 Antwort

Was dein Schwager und Schwägerin machen ist im Prinzip genau richtig. Sie wollen das Haus kaufen und nicht geschenkt haben. Deine Schwiegereltern sollte sich aber zudem ein Wohnrecht eintragen lassen, falls sie vor hat dort so lange wie möglich mit Wohnen zu bleiben.

Deine Schwiegereltern bekommt ja nicht nur 300 000 sondern 600 000. 300 000 die deine Schwager hat und 300 000 von der Bank, die dein Schwager als Kredit aufnehmen.

Dein Gatte erbt später zusammen mit seinem Bruder oder Schwester, je nachdem wer das Kind deiner Schwiegereltern ist, das was deine Schwiegereltern von den 600 000 nicht verbraucht hat.

Der Kredit von Schwager und Schwägerin ist deren persönliches Problem und nicht eures.

Sollten dein Schwager und Schwägerin keinen Kredit aufnehmen, sondern die restlichen 300 000 bei deinen Schwiegereltern direkt in Raten zahlen und dies bis zum Tod der Schwiegereltern noch nicht abbezahlt sein, so fällt die Ratenzahlung ins Erbe und muss entweder weiter abbezahlt werden oder durch die Restliche Erbmasse ausgelösst werde.

Dein Mann verliert gar nicht bei der Sache.

Nicole1982 
Fragesteller
 08.01.2022, 18:41

Sie möchten die 300.000€ Schulden „stehen“ lassen. Sollten die bezahlten 300.000€ fürs Heim verbraucht sein wenn die Eltern sterben,würden sie meinem Mann 150.000€ geben und hätten dann ihre Schulden beglichen und sagen das sie ja dann „eigentlich Zuviel“ fürs Haus bezahlen würden.

Wären die 300.000€ noch da,würde sie mein Mann bekommen und ihre Schulden wären ebenfalls beglichen.

Aber heute ist die Immobilie 600.000€ wert. In 10 Jahren z.b. kann sich das ja deutlich steigern.
Und warum verkaufen!? Wir sagen der Vater soll es jetzt an beide Söhne zu gleichen Teilen verschenken und dann kann einer den anderen ausbezahlen.
schwager und Schwägerin besitzen bereits drei Häuser und haben vor noch ein weiteres Haus in ihrer Nachbarschaft zu kaufen.

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berlina76  09.01.2022, 12:56
@Nicole1982

Sie wollen 300 000 als Zinsloses Darlehen von den Eltern, Zahlbar bei Tod der Eltern an die Erben. Das hat nichts mit der Wertsteigerung des Hauses zu tun. Wenn die Eltern zudem Weiterhin im Haus leben bleiben, mindert dieses Wohnrecht sogar den Kaufpreis, wenn sie dafür also die 300 000 Zinslos bekommen anstatt das Geld verzinst würde, dann ist das durchaus ein Guter Deal auch für die Eltern.

Die Eltern können zu Lebzeiten mit ihrem Hab und Gut machen was sie wollen, sie können das Haus auch Wildfremd verkaufen und das Geld auf einer Weltreise auf den Kopf hauen und ihr bekommt gar nichts.

Im Gegenteil durch diesen Deal ist sichergestellt, das dein Mann wenigstens die 150 000 aus dem Zinslosen Darlehen bekommt.

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