Habe meinem Mann einen Schufa-Eintrag eingehandelt. Was kann ich tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die einzigste Alternative, die zu den hier schon gemachten, völlig richtigen Aussagen möglich ist, ist sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen.

Dieser hat als Vertragspartner der Schufa auch die Möglichkeit, eine Eintragung, welche durch ihn initiiert wurde, wieder löschen zu lassen.

Hierfür ist es aber selbstverständlich unumgänglich, dass die offene Forderung mitsamt aller offenen Kosten beglichen wird.

Also solltest Du ein Telefonat mit dem Versandhaus führen. Am besten lässt Du DIch direkt mit dem Forderungsmanagement von denen verbinden und hoffst, dass die sofortige Begleichung der Rechnung diese zur Rücknahme des Eintrages bewegen können. Verpflichtet hierzu sind sie nicht.

Gruß alphabet

Hallo, das ist wirklich schon ein starkes Stück ! Du gefährdest die gesamte Existenzgrundlage eurer Familie ! Dein Mann ist Selbständig, die Kettenreaktion möchte ich mir gar nicht vorstellen müssen. Hast du schon einmal daran gedacht " Kaufsucht "? Hört sich für mich beinahe so an. Eine Suchtberatung hilft auch bei Kaufsucht weiter, evtl. kann man von dort aus etwas retten. Also aktiv werden !!!! K.

Ja, das ist mir auch klar. Danke. Kann ich nicht rückgängig machen. Suchtberatung brauche ich nicht. Werde nie mehr online etwas bestellen. Mein Problem ist nicht Kaufsucht sondern mangelnde Organistaion denke ich. Würde ich die Rechnungen nach Kauf sofort abhandeln gäbe es ja kein Problem. Ich weiß nicht wie ich es so weit kommen lassen konnte. Könnte mich gerade begraben. Grauenhaft. Ich schäme mich und bin von mir selbst geschockt. Kann mich damit gar nicht identifizieren.

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@Dgt1980

Hallo Dgt1980 ! Nun beruhige dich mal wieder !
Du hast keinen Mord begangen, du warst ganz einfach unverzeihlich schlampig !!!

Ich finde den Rat von @ alphabet ganz passabel. Vielleicht lässt man noch einmal Gnade vor Recht ergehen. Wachgerüttelt wurdest du zumindest ;-)) ! Zu beneiden bist du wirklich nicht im Moment. Die Reaktion von deinem Mann .......?..... Wichtig ist jetzt, die Angelegenheit so schnell wie möglich sauber zu bereinigen und an der künftigen Zahlungsmoral zu arbeiten. Ich wünsche euch viel Glück ! K.

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Habe das hier gefunden....Neue Regelung - Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung

Die SCHUFA bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass gesamtfällig gestellte Forderungen bei kurzfristigem Zahlungsausgleich vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, insbesondere Verbrauchern mit kurzfristigen finanziellen Engpässen, die Möglichkeit zu geben, einmalige Zahlungsstörungen durch eigenverantwortliches Handeln in ihrer langfristigen Wirkung zu beeinflussen. Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:

die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,

*der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,

*die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,

*es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als „Erledigt“ bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

Danke für die Antwort. Ok, in diesem Fall handelt es sich dann ja um eine sogenannte titulierte Forderung. Scheint ja worst case zu sein bei mir! Oh nein!!! Wie konnte ich so fahrlässig sein. Bin völlig fertig. Könnte da ein Anwalt helfen, quasi indem ich mich selbst anzeige.? Auf welch verzweifelte Gedanken ich komme. Das gibt's doch nicht.

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