Muss ich meine (eigene) Garage schließen? Auto passt nicht hinein wenn das Tor zu ist?

2 Antworten

Du bist der Besitzer einer Eigentumswohnung mit darunter liegender Garage. Eine Wohneigentümerversammlung kann nicht beschließen, ob Du deine Garage offen oder geschlossen hälst, solange sie durch Mauern von den Nachbargaragen getrennt ist.

CharlySwan 
Fragesteller
 25.11.2020, 21:15

Leider ist meine eine Doppelgarage; den Nachbarn stört es aber nicht wenn sie offen ist.

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Snooopy155  26.11.2020, 23:03
@CharlySwan

Meine Antwort war natürlich auf eine Eigentumswohnung in Deuschland zutreffend; mit der Rechtslage in Österreich bin ich nicht bewandert.

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Wo steht denn das Gemeindehaus überhaupt? In Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Und wie kommt es zusammen, dass Du da eine Eigentumswohnung hast? Denke, dass ist ein Gemeindehaus!

CharlySwan 
Fragesteller
 25.11.2020, 21:14

Die Wohnung ist in Österreich. Es sind quasi geförderte Objekte zur Miete oder Objekte zum Kauf & wir sind eben Eigentümer.

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Privatier59  26.11.2020, 04:37
@CharlySwan

Jedes Land hat eine andere Rechtsordnung. Auch die Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland sind verblüffend groß. Hier sind nur Deutsche als Antworter unterwegs. Die könnten Dir allenfalls Vermutungen aussprechen aber nichts wirklich Solides zur Rechtslage sagen.

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